Das Trinkgeld geht den AG nichts an!
Stichwort persönlicher Bezug.
"Trinkgelder sind für Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie freiwillig von einem Dritten (Kunde) anlässlich einer Arbeitsleistung zusätzlich zum eigentlichen Entgelt gezahlt werden und kein Rechtsanspruch darauf besteht (§ 3 Nr. 51 EStG)."
Die Freiwillig mit ist hier nichts mehr gegeben.
@the_big_gab@sparbuchfeinde Rentner 1 hat für 'nicht weniger' knapp 10.000 Tage oder ca. 70.000 Stunden gearbeitet.
Freiheiten und Annehmlichkeiten hatte Rentner 2.
@ffriendbln@Hadmut Verstehe. 2000 € für 1000 l oder ein zusätzlicher Wärmetauscher im Pufferspeicher plus Pumpe für den 'Aussenkreis', Am Ende eine ökonomische Risiko - Nutzen - Bewertung.