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Dabei ist die Studienlage so dicht, dass man schon mit Absicht wegschauen muss. Aber auch das kriegen die meisten ganz gut hin.
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Erst wurde der Impfstoff gefeiert, als käme er direkt aus der Abteilung „Rettung der Menschheit“. Dann wurde gestoppt, dann wieder freigegeben. Dann kamen die Berichte über Hirnvenenthrombosen. Wer beim nächsten Mal besser informiert sein will:
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Es wird immer dann interessant, wenn bestimmte Fragen gar nicht erst in den Raum dürfen oder du gleich eine bestimmte "Keule" übergezogen bekommst, wenn du bestimmte Worte / Themen erwähnst. Ich habe mir die Entwicklung genauer angesehen:
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🟥👉 Trump und Kennedy wollen den amerikanischen Kinderimpfplan stärker an vergleichbaren Industrieländern ausrichten. Und plötzlich taucht Dänemark als Vorbild auf.
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🟥👉 Lithiumorotat. Jetzt plötzlich ein Trend? In letzter Zeit werde ich immer häufiger danach gefragt - und das hat natürlich Gründe. Ich habe das Thema ausführlich aufbereitet:
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Wer sowas regelmäßig lesen möchte:
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👉 Was ist dauerhaft im Wasser enthalten?
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In meinem Beitrag habe ich das Thema ausführlich aufgedröselt:
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Spiegel, RTL usw. wollten gerne mit ihm über seine Knaller-KI-Videos sprechen. Aber er wollte nicht, denn er verachtet Journalisten. Ich freue mich, dass er für uns eine Ausnahme gemacht hat: Meme-Lord Snicklink in der neuen Folge des Medien-Podcasts "Sachlich richtig" - ab 18 Uhr online. Gleich zu Beginn singt er übrigens - live und unplugged...
Da ist sie also: die Kombi-Spritze. COVID und Grippe in einer Spritze / in einem Termin. Und natürlich: beide auf mRNA-Basis. War ja klar.
Mehr dazu:
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Fluorchinolone? 2021 immer noch rund 12 Millionen Tagesdosen. Ciprofloxacin allein über 7 Millionen Tagesdosen. Das ganze ist ein IRRSINN ohnegleichen.
Ausführlich:
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Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten"
Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor.
Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben.
Was war geschehen?
Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte.
Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen.
Das OLG Hamm: „So nicht!"
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler:
1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt
Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem.
Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt.
2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!"
Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.
Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung.
3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation
Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird.
Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung.
Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht.
4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert
Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung.
5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung
Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026
Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet:
Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht.
Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können.
Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt.
Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken.
Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen.
Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu.
Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an:
Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen.
Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden.
Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend:
Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen,
zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind,
nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers,
und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit.
Für Impfgeschädigte heißt das konkret:
Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst.
Ein Wort an die Skeptiker
Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier.
Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist.
Mein Fazit
Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten.
Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
Wieder sind keine Protokolle vorhanden! Seit 2015 gibt es im Bundeskanzleramt eine Art Nudging-Abteilung namens „Wirksam Regieren”. (1) Dort arbeiten Verhaltenswissenschaftler daran, «politische Vorhaben erfolgreich umzusetzen». Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Abteilung bei der Umsetzung der Pandemiepolitik beratend tätig war. Spätestens seit dem sogenannten Panikpapier ist bekannt, dass die Bundesregierung aktiv Manipulationstechniken genutzt hat, um Zustimmung für die Maßnahmen zu bewirken. Eine von mir nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellte Anfrage nach den Sitzungsprotokollen ab dem Jahr 2019 wurde nun abgelehnt. (2) In dem Bescheid heißt es: «Im Bundeskanzleramt konnten im Rahmen einer Prüfung keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden.»
Die damalige Leiterin des Referats 612, Dr. Artinger, arbeitet seit Mai 2025 nicht mehr im Bundeskanzleramt, sondern im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Dort leitet sie einen Arbeitsbereich mit dem Titel „Bürgerzentrierter Staat, Strategische Vorausschau, Vernetzung mit der Wissenschaft”. (3) Mit großer Wahrscheinlichkeit findet nun dort die Arbeit statt, die vorher im Referat 612 im Bundeskanzleramt gemacht wurde.
Ich habe Einspruch eingelegt, da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass das Referat in den Jahren von Mai 2019 bis Mai 2025 keine Protokolle angelegt hat, obwohl es nachweislich an Projekten der Bundesregierung mitgewirkt hat. Auch der Klageweg wird bereits vorbereitet.
(1) https://t.co/MpgsUFZueX
(2) https://t.co/Be1dxZ0rxm
(3)https://t.co/UJ9CCu9lFV
🟥 Spike ist nicht nur Virus-Thema.
Auch mRNA-Injektionen bringen Zellen dazu, Spike zu produzieren. Und wenn Spike p53-Signalwege beeinflussen kann, reden wir nicht über eine Nebensache.
Mehr dazu:
https://t.co/6xnyrNF6Wn
SENSATION: "PEI stellt am 28.11.2024 klammheimlich die Daten der Verdachtsmeldungen im Internet ein und bestätigt damit entgegen ihrer bisherigen Verlautbarung die chargenabhängigen Schäden"
Das PEI log die Presse und die Öffentlichkeit bisher an, dass entgegen aller umliegender Staaten, wie Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien, die alle eine chargenabhängige Schadensträchtigkeit attestierten, in Deutschland ein solche nicht erkennbar sei. Nun veröffentlichten das PEI am 28.11.2024 die Excelliste aller Verdachtsmeldungen, die offenbart, dass das PEI gegenteilige Kenntnis besaß und sehr wohl von einer chargenabhängigen Schadensträchtigkeit Kenntnis besaß und das PEI den Umstand verschwieg. Da sie mit den den nicht gesetzlich geforderten APP - Daten das Gegenteil behaupteten, wird es zur Lüge.
Für uns ist aber der interessanteste Teil, dass alle von uns veröffentlichten 149 schadensträchtigen Chargen auch vom PEI als solche geführt wurden. Das PEI listet insgesamt 235 Chargen für Comirnaty auf, für die es Schadensmeldungen gegeben habe. Allerdings sind es nur 145 schadenträchtige Chargen, bei denen mehr als 40 Verdachtsmeldungen eingegangen sind.
Nehmen wir unsere Top 10 der schadensträchtigsten Chargen von Comirnaty und stellen diese den PEI Daten gegenüber. Wir wählen dabei die Reihenfolge der Top10 des PEI.
EX8679 (1. Impfung Platz 1)
FD7958 (1. Impfung Platz4 und 2. Impfung Pl. 2)
FC3095 (1. Impfung Platz 8 und 2. Impfung Platz4)
EX3510 (1. Impfung Platz 7 und 2. Impfung Pl.23)
FE6975 (1. Imfpung Platz 2 und 2. Impfung Pl. 1)
EW8904 (1. Impfung Platz4 und 2. Impfung Pl. 39)
ER9480 (1. Impfung Platz28 und. 2. Impfung Pl. 33)
ET3045 (1. Impfung Platz 9 und 2. Impfung Pl. 49)
FD9234 (1. Impfung Platz 6 und 2. Impfung Platz3)
EX3599 (1. Impfung Platz3 und 2. Impfunt Platz42)
Damit veröffentlichte die Kanzlei Rogert & Ulbrich bis auf die Charge ER9480 korrekt die Top10 der schadensträchtigsten Chargen und das PEI wußte die ganze Zeit, dass es korrekt war und unterstützte die Kanzlei in ihrem Aufklärungsbemühen nicht, obgleich es die Aufgabe des PEI war, die Arzneimittelaufsicht zu führen und die Bevölkerung zeitnah zu informieren.
Das PEI veröffentlichte nunmehr ihre eigenen Daten nach fast 4 Jahren unter:
https://t.co/ZqoecVWb7t
Dabei fällt auf, dass das PEI zu allen von der Kanzlei Rogert & Ulbrich veröffentlichten Chargen schwieg, obgleich dem PEI die gleichen Erkenntnisse bereits viel länger vorlagen, als der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Eine Pharmakovigilanzbehörde, die bei erkannten Risiken schweigt, ist ein substantieller Risikofaktor für die gesamte Bevölkerung.
- Nicht durchgeführte Rückrufe,
- nicht durchgeführte Kontrollen beim Hersteller,
- nicht durchgeführte Auswertung der kassenärztlichen Daten nach § 13 Abs. 5 Nr. 9 u. 10 IfSG u.a.
sind nur Teil des kompletten Versagen der Arzneimittelaufsicht.
Die gesamten Vorgänge gehören durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt untersucht, da jeder Akt des Unterlassen Menschen verletzte und Menschen deshalb zu Tode kamen. Das PEI kannte die Todeschargen und unternahm nichts. Sie erklärten (nach Pressemitteilung) keinen Rückruf veranlasst zu haben in Kenntnis hunderter Todesmeldungen zu EM0477. Das PEI sah bei EX8679 über 10.579 Verdachdsmeldungen zu Toten und Schwerverletzten eingehen und unternahm nichts.
Was ist das nur für eine Arzneimittelaufsicht?
Meldungen zu Chargen, die das PEI für Comirnaty nun veröffentlichte:
Charge Anzahl Meldungungen Rogert & Ulbrich
EX8679. 10579 81
FD7958. 9760 105
FC3095 9388 64
EX3510 8866 44
FE6975 7820 117
EW890 47817 53
ER9480. 7801 17
ET3045. 7251 31
FD9234. 7170 72
EX3599. 6765 61
EX8680. 5826 30
EM0477 4864 2
FC1440. 4754 24
FF0900. 4474 44
EX7823. 4450 24
FE7011 4270 35
1F1024A. 4181 38
FA5833. 4164 18
ER7812 4090 15
1F1023A. 4036 14
1F1027A. 3902 46
EK9788. 3733 5
FE8405. 3576 22
1F1021A. 3567 41
1D020A. 3316 44
EY2172 3172 17
ET3674 2886 5
EJ6796 2799 13
1F1010A. 2759 15
ACB9148. 2759 7
FC8889. 2672 11
1E021A 2658 21
1C008A. 2588 12
EL8723 2570 8
1D015A. 2511 26
1C009A. 2458 2
ACB8967. 2424 26
FC1436 2334 11
SCWF3 2316 10
1G040A. 2307 5
1F1022A. 2281 25
FE9174 2169 8
1D014A. 2116 23
30025TB. 2111 9
SDEJ8 2077 5
SCVT5 2062 7
SCTJ2 2056 4
1D016A 2054 17
SCVK4 2043 14
EP9598. 2012 6
SCTN4 1979 16
EJ6789 1975 5
SDEW9 1975 7
1C007A. 1965 15
ACB469. 41951 5
SCVW7 1937 7
1C006A. 1922 15
ER2659. 1915 9
1E028A. 1899 6
31043TB. 1896 5
ACC1336. 1896 7
SCKX7 1896 11
FD5996. 1856 3
ACB4447. 1835 11
1E026A. 1833 10
ACB3738. 1795 1
EP2163 1794 3
ACB5317. 1785 5
1D013A. 1781 10
EJ6788 1775 4
SCRW2 1770 10
1D018A. 1769 4
EJ6797 1769 2
31101TB. 1721 4
SCVY8 1716 6
SCPT7 1699 7
1F036A 1684 7
SCRP9 1677 10
ACC0681. 1674 13
1E029A. 1668 6
SCUL2 1646 10
ACB4692. 1635 4
33233TB. 1634 5
GH9715. 1624 7
SCUE1 1621 6
1H048A. 1603 5
1D012A. 1592 10
1H049A. 1587 11
30891TB. 1584 12
1C011A 1571 5
SCVC6 1561 4
EL1491 1525 1
30011TB 1480 8
ACB5318. 1465 1
SDEH4 1465 2
1D017A 1433 9
1F030A. 1394 6
SCJU6 1313 8
SCRM8 1287 13
Halten wir also im Ergebnis fest: Von den Top 100 schadensträchtigen Chargen, die das PEI erfasste hatte die Kanzlei schon vor mehr als einem Jahr berichtet. Die ganze Zeit über stritt das PEI vehement in der Öffentlichkeit ab, dass es gravierende Unterschiede bei den Chargen gäbe und nur wenige Chargen, nämlich um die 15 Prozent zu 100 Prozent alle gesundheitlichen Schäden verursachten sah das PEI offenkundig als Verschwörungstheorie von Dänemark, den Niederlanden, von Spanien und Tschechien an?
Wir haben nun viele Fragen an das PEI?
1. Warum belog das PEI die Öffentlichkeit über die krassen Unterschiede in der Schadensträchtigkeit der Chargen?
2. Woran lag die extreme Schadensträchtigkeit der Top 10 der Chargen? Warum wurde das nicht untersucht?
3. Wer führte die Chargenprüfung konkret durch und warum fielen die Mängel dieser Chargen nicht in der Chargenprüfung des PEI auf? Können die Chargenprüfprotokolle aller schadensträchtigen Chargen vorgelegt werden?
4. Wer prüfte die Chargen auf Plasmide?
5. Wer prüfte die Chargen auf Endotoxine?
6. Wer prüfte die Chargen auf SV40 Enhancer/Promotor und SV40 ori (wie dies Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer mit den Chargen FD6975, FD7958, EX8679 und HD9869 tat - ich berichtete gestern in meinem Post)
7. Warum wurde kein Monitoring der Chargen zu den Verdachtsmeldungen in Echtzeit durchgeführt, wie dies § 13 Abs. 5 Nr. 9 und 10 IfSG vom PEI fordert?
8. Warum wurde die Bevölkerung nicht vor schadensträchtigen Chargen gewarnt und warum wurden dann nicht diese Chargen vom PEI zurückgezogen?
9. Wenn über 10.000 Schadensmeldungen zu EX8679 vorliegen, also jeder Zehnte, der die Spritze bekam eine Schadensmeldung abgab, warum läuteten dann nicht die Alarmglocken beim PEI?
10. Wie Sprach das Paul Ehrlich Institut den Hersteller BioNTech Manufacturing GmbH auf diese desaströsen Ergebnisse an? Gab es eine Lagebesprechung? Wurde sofort die Produktionsstätte kontrolliert? Wurden die Laborergebnisse geprüft? Wurden Stichproben von den Vials au der Produktion zur Kontrolle gezogen und geprüft?
11. Warum griff die Fachaufsicht des BMG nicht ein?
12. Wurde die Fachaufsicht des BMG überhaupt über die Mißstände informiert? Schlug keiner Alarm?
13. Wurde die EU - Kommission über die Feststellung in der laufenden bedingten Zulassung über die sicherheitsrelevanten Aspekte und Ausreißerchargen informiert?
14. Warum wurde das das Gentechnikprodukt, das als "Impfung" vermarktet wurde nicht in der Produktion und im Vertrieb gestoppt, bis die Mängel gefunden und beseitigt wurden?
15. Warum deklariert das PEI ohne eigene Sequenzierungen, dass keine DNA (Plasmide, DNA von EColibakterien) und kein SV40 in den Impfungen enthalten sei, wenn sie es nie selbst testeten und nun externe Labore eklatante Grenzüberschreitungen feststellen?
16. Warum deklarierte das PEI, dass BioNTech die Toxizität des Spike Proteins (S) mit huACE2 Mäusen getestet habe, während BioNTech nur BALB/C Mäuse eingesetzt hatte? Wolle das PEI keine Daten zu Toxizität des Spikeproteins vor der bedingten Zulassung haben?
17. Warum deklarierte das PEI nicht gegenüber der Öffentlichkeit, den Ärzten und dem verimpfenden Personal, dass Comirnaty in OEB5 klassifiziert wurde, also hoch toxisch ab 1 Mikrogramm?
Die späte Veröffentlichung sehen wir als trojanisches Pferd, dass später wie einst bei der Adhoc Meldung von VW im September 2015 konstatiert wird, dass dann aber spätestens ab November 2024 jeder hätte von seinen schadensträchtigen Chargen wissen müssen also auch von der Möglichkeit, dass seine gesundheitlichen Schäden diesen Chargen zuzuordnen seien.
Mit der Kenntnis hätte ja dann auch noch bis Ende des Jahres rechtzeitig Klage eingereicht werden können.
Nur erfolgte die Einstellung der Excel -Tabellen klamm heimlich ohne jedweden Presserummel und ohne jede Erläuterung dazu. Natürlich müssen auch erst die Daten stets ausgewertet werden und sind für keinen Laien so lesbar. Das gilt für alle anderen Impfhersteller auch, für die ebenfalls die Daten veröffentlicht wurden. Dazu stelle ich die Listen gleich in den Anhang dieses Posts.
Was Herr Cichutek angeht würde ich gerne Handschellen klicken hören. Er hat den Stoff zugelassen und in der Arzneimittelaufsicht versagt. Das eingeblendete Bild zeigt ihn, wie er die Bevölkerung belügt, weil er keine Indikation hatte, dass der Impfstoff nicht wirkt. Er unterließ aber zu erklären, dass er auch keine Indikation hat, dass die jetzigen Impfstoffe wirken. Was damit suggeriert werden sollte ist doch klar nämliche eine Wirksamkeit der Impfstoffe, die es nie gab. Es gab keinen Übertragungsschutz und keinen Infektionsschutz. Es gab auch keinen Langzeitschutz. All das wusste Cichutek.
#Daten #Neuveröffentlichung #PEI #Verdachtsmeldungen #Chargen #Impfschäden #Auftakt #Auswertung #Impfschaden
Damit ist alles gesagt. Die allermeisten Menschen verbinden mit dem Wort „Impfung“ immer noch etwas Vertrautes, also einen klassischen Impfstoff, der erprobt ist und nach bekanntem Prinzip funktioniert.
Mehr dazu:
https://t.co/KKhW4aaYER
Spitzenverdiener“, die Lars Klingbeil getroffen haben will? Vermutlich Bundestagsabgeordnete, Staatssekretäre, leitende Beamte, Parteifreunde aus SPD, Grünen und dem üblichen Berliner Biotop. Ist klar.