@schwierig_alles@RadRitter der Abstand war offensichtlich ausreichend; ich erkenne keine Beschwer, kein Erschrecken beim @RadRitter
falls die Frage auf einen definierten Abstand nach StVO abzielt: lies gerne den §5Abs4 eigenständig, spez. diese stelle:
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen" 🙄
@Brin22794941@Junimond_HB weil du auch das Bein heraushalten kannst. Oder den Willen zum Abbiegen/WEchseln der Spur auch anderweitig deutlich kundtun kannst.
Wenn du auf einer SChlaglochkopfsteinpflasterpiste der übelsten Sorte unterwegs bist, ist es halt manchmal besser, beide Händer am Lenker zu haben
@Junimond_HB Würde ich mein Kind dort fahren lassen:
Wenn ich mein Kind auf Radwegen fahren lasse, mit dem Gefühl: "Packt es schon, kennt die Regeln" - dann ja, dann lass ich es auch auf dem Radfahrstreifen fahren.
Und auch auf der Fahrbahn. Wieso auch nicht?
@Junimond_HB Des Pudels Kern:
Der §10 StVO, der besagt, dass wer von einem anderen Straßenteil einfährt, eben die Gefährdung anderer auszuschließen ist.
Gilt für alle. Wer z.b. mitm Auto aus der Parklücke auf die Fahrbahn einfährt: ey, Rückwärtigen Verkehr beachten.
@Junimond_HB c) auf die Fahrbahn wechseln, um dort am blockierenden KFZ vorbeizufahren
in jedem Falle a-c) gilt natürlich die StVO. Weil der Kampfparker seinerseits gegen die StVO verstoßen hat, heisst das aber nicht, dass nun für alle anderen die StVO _nicht_ mehr gilt.
@Junimond_HB Aber gerne hier..
unstreitige Fakten: Der Radfahrstreifen ist blockiert; eine Weiterfahrt auf diesem kaum möglich.
Jetzt darfst du dich als Radfahrer*in entscheiden:
a) dahinter stehen bleiben und warten 🤡
b) absteigen, Rad aufm Gehweg schieben (wenn platz ist)
@mdr_th 🥴
ja klar. hinten lang durch Wald und auf der Wiese, umwegintensiv, jeden Anstieg mitnehmend und das Ergebnis als "reizvoll" präsentieren
Während wir gleichzeitig schon super Verbindungen haben, aber so tun, als seien sie für KFZ-Verkehr reserviert: Straßen! 🙄
@greenoid_de die Diskussion um Radweg oder nicht-Radweg ist völlig irrelevant und hat mit dem Sachverhalt NULL zu tun.
Selbst wenn er auf einer Landstraße mit "Radverkehr verboten" geradelt wär: Es gilt das Sichtfahrgebot, das nicht durch Radwege oder nicht-Radwege abhängig ist
🙄
@Junimond_HB@Poliauwei@urban_aykal du darfst gerne unter beachtung von §10 vom Radfahrstreifen auf die Fahrbahn wechseln
dies bedeutet: rückwärtigen Verkehr auf der Fahrbahn beobachten, wenn Lücke, dann fahren. Fertig.
das ist keine Gefährdung, das "warten-müssen" eben eine Behinderung
@DXManiac @Poliauwei@urban_aykal hä?
hab ich gesagt, dass kein Radfahrer jemals den Sonderweg verlassen darf?
nein.
Was hat die Frage dann damit zu tun?
@cgDDUE @Bufferboy69 @gyroskonto einer der berühmten "auch-Radfahrer"
und gemeint ist dabei
- mal ein Ausflug mitm Rad durch den Wald
- aufm Gehweg kampfradeln bis zum nächsten Bäcker
🤷♂️