Am 30.07.2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz bringt umfangreiche Änderungen im Leistungs-, Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
https://t.co/sFJo7PMGC9
Bestimmte Erwerbsminderungsrentner erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag getrennt von der normalen Rentenzahlung. Dieser Zuschlag wird ab 12/2025 in die Rentenzahlung integriert, sodass monatlich nur noch ein Betrag überwiesen wird: https://t.co/CqBhgVf1Hc
Entgeltersatzleistungen, die vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 zu dynamisieren sind, werden um 5,33 Prozent erhöht.
Hier ist der neue Anpassungssatz: https://t.co/vsOKzjzcBG
Im Kalenderjahr 2025 ergeben sich bei der Leistung "Verhinderungspflege" einige Neuerungen und damit neue Frage. Die FAQs sind hier zusammengefasst: https://t.co/LQuqcTBMMQ
Auch wenn der Zusatzbeitrag der Krankenkassen ab 01.01.2025 bei 2,5 Prozent liegt, kann der kassenindividuelle Beitrag höher oder auch niedriger sein.
https://t.co/1XpMRwX7o7
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird zum 01.01.2025 auf 2,5 Prozent angehoben. Damit steigt dieser Beitrag um 0,8 Prozentpunkte, was in dieser Höhe bzw. Größenordnung historisch ist.
Näheres unter: https://t.co/1XpMRwX7o7
Die gesetzlichen Renten werden zum 01.07.2024 um 4,57 Prozent erhöht: https://t.co/lmon4Z4XBT
Damit liegt der aktuelle Rentenwert ab Juli 2024 bei 39,32 Euro.
Die gesetzlichen Renten werden am 01.07.2024 um 4,57 Prozent erhöht. Unterschiedliche Dynamisierungssätze für Ost und West gibt es nicht mehr: https://t.co/lmon4Z4XBT
Ab Januar 2024 hat sich die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung von der Sozialen Pflegeversicherung erhöht. Näheres unter:
https://t.co/LdFbaEvIkT und
https://t.co/7kJByaT1ub
Bislang bestand der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld einmal für 10 Arbeitstage. Seit dem Jahr 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld kalenderjährlich für 10 Arbeitstage beansprucht werden, wenn akute Pflegesituationen auftreten.
Näheres unter: https://t.co/oY6x1HpuBW
Ab Januar 2024 erhöht sich der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Pflegebedürftige in vollstationärer Einrichtung erhalten dann - in Abhängigkeit der Dauer der bisherigen vollstationären Pflege - einen höheren Zuschlag: https://t.co/3fLv4fR5fV
Die ersten Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2024 sind schon bekannt. Hier gibt´s eine Übersicht der vorläufigen Werte: https://t.co/tQyEnAfroE