@cord_min89373@22Krystjan Alles klar. Du bist ein kompletter Volltrottel, der nicht in der Lage ist auf fundierte Argumente einzugehen und stattdessen mit den nächsten irrsinnigen Szenario um die Ecke kommt. Das war es hier für dich.
Liebe Berufsempörte!
Selbst wenn #LindsayClancy nun nicht schuldig gesprochen wird, wird sie nach US- und speziell Massachusetts Recht nicht "frei" sein, sondern unbefristet in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.
Fühlt Ihr Euch nun besser oder wollt Ihr weiterhin Euren primitiven, archaistischen Rachegelüsten noch freien Lauf lassen?
Du willst mir sagen, dass dir der Unterschied zwischen einer psychischen bzw neurobiologischen Erkrankung und eines bewusst herbeigeführten temporären Rauschzustandes nicht klar ist?
Mal ganz davon abgesehen, dass je nach den genauen Umständen der Tat die Person im Alkoholrausch nach dt. Recht theoretisch tatsächlich als vermindert schuldfähig gelten kann.
@Urs_Swiss Du bist nicht mal fähig, meine Worte korrekt wiederzugeben und machst nur noch Strohmänner auf. Damit ist dieser Austausch dann auch beendet
Was ist denn die "andere mögliche Seite"?
Dass eine Person mit psychotischer Vorgeschichte, die ihre Kinder tötet und sich anschliessend aus dem Fenster stürzt, bei klarem Verstand ist?
Und zum Glück müssen wir das gar nicht entscheiden, sondern die Sachverständigen und in letzter Instanz die Jury.
Das passt dir aber nicht. Ich schließe daraus, dass dann wohl auch für dich Rechtsstaatlichkeit ein Fremdwort ist.
@Kansalaisen Du hast kein Mitgefühl mit Kindern. Dann würdest du sie nicht auf so billige Art für dein verkorkstes Rechtsverständnis vorschieben. Für die Kinder ändert sich leider nichts mehr, ob Cancy nun im Gefängnis oder in der Psychiatrie landet - nur für dich.
Natürlich spielt das Delikt eine Rolle. Und dies auf mehreren Ebenen:
1. Wir reden bei diesen Störungsbildern grundsätzlich nicht von "Heilung", sondern allenfalls von Wahrscheinlichkeiten eines Rückfalls bzw. neuerlicher Episode - unter anderem abhängig von begleitender Medikation. Entsprechend macht es natürlich einen Unterschied, ob das Rückfallrisiko einer 'tötenden' Person oder das Risiko weniger schwerwiegender Konsequenzen für eine etwaige Entlassung bewertet wird. Und die Frage ist nicht, ob die Person geheilt ist, sondern die Erkrankung so im Griff ist, dass eine Entlassung riskiert werden kann.
2. Entsprechend macht es auch einen Unterschied, welche Symptomatik die Erkrankung bisher gezeigt hat. Denn die Frage ist immer, ob nach wie vor eine erhebliche Gefahr von der Person ausgeht. Die Fragestellung gründet unter anderem auf der Tat, die zur Unterbringung geführt hat - nicht ausschliesslich, aber auch.
Das ist zwar richtig. Aber dann schau dir mal die Hürden an, welche einer vorzeitigen Entlassung aus der forensischen Psychiatrie in den USA entgegenstehen, wenn es um Delikte dieser Art geht.
Jeder "Rückfall" nach einer solchen Entlassung hat dazu geführt, dass die beteiligten Gremien sich eher gegen die Entlassung entscheiden, als ggf. für weitere Tote verantwortlich gemacht zu werden.
Das ist kein Präzedenzfall. Es gibt leider Tausende Fälle dieser Art auf der Welt.
"Besonders" macht diesen Fall allenfalls, dass die mentalen "Implikationen" so offensichtlich und gut dokumentiert sind und Social Medial Warriors im Jahre 2026 trotzdem fordern, dass diese keine Berücksichtigung finden dürfen.
Natürlich geht es da um nichts anderes als "Auge um "Auge" - als befänden wir uns im fu**ing Mittelalter.
Ach ja.
Wer sehen möchte, was für Incels dieser Fall und ein Tweet wie meiner anzieht, muss sich die ausgeblendeten Antworten ansehen. Daraus ergibt sich dann gleichtzeitig die Blockempfehlung 😎
@naooneko Was ein Chaos. Nun gibt es anscheinend doch noch irgendeine Verzögerung, obwohl "Mistrial" bereits erklärt wurde, weil der Verteidiger ggf. doch noch eine Eingabe beim Supreme Court machen will. Das habe ich jetzt aber nur mit einem Ohr mitbekommen.
Aber anstatt dann reflexartig eine Gegenposition einzunehmen, könnte man ja vielleicht auch einfach auf den Fall fokussieren. Aber davon abgesehen...ich hatte vor allem Stimmen vernommen, die auf die psychischen/psychiatrischen Aspekte hinwiesen, denen dann wild widersprochen wurde.
@naooneko Ja, ich weiß, was Du meinst. Aber diese Beweislast bezieht sich auch auf den "Insanity-Freispruch". Es deutet also deshalb nichts darauf hin, dass damit ein kompletter Freispruch gemeint war.
@naooneko "In der Theorie" ist das natürlich so. Denn üblicherweise kann ein Richter den "Not Guilty"-Freispruch nicht von der Liste streichen. Das würde ja das gesamte Jury-System ad absurdum führen.
Diese Art Freispruch dürfte hier aber nicht zur Diskussion stehen.
@benungeskriptet Als ob es irgendeine Rollen spielen würde, wem du dieses Mal in den Hintern kriechst.
Verstehe nicht, wie sich überhaupt irgendjemand diese Deppen-Talks ansehen kann.
DER LÜGEN-LURKS WILL AUCH NOCHMAL
1/2
Oh.
Der @LurksOnX ist ganz empört.
Also - ich dachte ja, der LürgenLurks trollt, als ich seinen Tweet (Screenshot) sah.
Jetzt haben mir aber Leute, die ihn wohl besser kennen, gesagt:
"Ne Seattle, der ist wirklich so scheiße dumm".
Das bedeutet, ich schulde dem LügenLurks noch eine Antwort. Und jetzt weiß ich gar nicht, wie ich es erklären soll. Ich meine, jetzt will der von mir den Beleg dafür, dass Wasser nass ist, ohne dass er überhaupt das Konzept von 'nass" kognitiv erfassen könnte.
Wat mach ich denn nu?
Ich habe eine Idee! 💡
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3/8
Hier retweetet der Aiko mal wieder einen Tweet über eine angebliche Kinderhochzeit.
Jeder Mensch mit zwei funktionierenden Gehirnzellen würde hier bereits misstrauisch werden - in Anbetracht dessen, dass wir ähnliche Bilder und Videos auch von festlichen Hochzeiten nicht-islamisch geprägter Länder kennen: nämlich junge Mädchen, die als Blumenkinder an den Feierlichkeiten teilnehmen.
Was uns wieder zur Ausgangsfrage führt:
"Hat Aiko keine zwei funktionierenden Gehirnzellen oder verbreitet er ganz bewusst #FakeNews"?