@kazcryptocurre1@MagaSlayer47 According to the letter you also get these tickets if you pre-paid gratuities. Those tickets are only there so you have something to symbolically hand the servers.
@Bundeskanz50246 Naja, ist doch eigentlich eine sinnvolle Geschichte. Die Summe der einzutreibenden Netzkosten bleibt ja gleich. Der Normalnutzer dürfte also entlastet werden.
@RwRednuloh@Faktencheck2030@LeiderGut10991 "Wenn ich meine Wohnung an jemanden vermiete, muss ich auch nicht akzeptieren, dass er mir einen anderen Mieter vorsetzt."
Nach dem BGB nicht, wenn der Gesetzgeber das will aber schon.
@RwRednuloh@Faktencheck2030@LeiderGut10991 Der wird doch hier nicht rechtlos gesellt, lediglich der Erbbauberechtigte ändert sich. Sein Erbbauzins bleibt ihm ja erhalten. Des Weiten könnte man gem. Art. 15 GG auch das Grundstück des Dritten vergesellschaften.
@RwRednuloh@Faktencheck2030@LeiderGut10991 Wie willst du Wohnungen auf fremden Grund errichten, aber gleichzeitig Eigentümer der Wohnungen sein?
Das geht höchstens per Erbbaurecht. Ein Erbbaurecht wird allerdings als grundstücksgleiches Recht gesehen und könnte an sich enteignungsfähig sein.
@Faktencheck2030@RwRednuloh@LeiderGut10991 Art. 15 GG sieht jedenfalls keine Vergesellschaftung von Unternehmen vor, sondern nur von Naturschätzen, Produktionsmitteln und Grund und Boden (wohl incl. Bauwerken)! Allerdings wäre es vorstellbar das auch die Vergesellschaftung von Erbbaurrechten an sich darunter fällt.
@RwRednuloh@LeiderGut10991@Faktencheck2030 Nein, Grund und Boden soll in diesem Zusammenhang auch sämtliche auf diesem befindliche Bauwerke umfassen; dies ist relativ unumstritten.
@DominicRessel Die Rechten werden darauf das übliche antworten: "Grenzen zu!" Wie sie gedenen das durchgesetzt hat Fr. v. Storch ja bereits vor 10 Jahren sehr plakativ skizziert.
@sanderling307@dr_boese@goranAUT Das wird halt nicht funktionieren.
Aus der Hauptleistungspflicht kommt der Vermieter – je nach den Umständen – evtl. noch über § 119 BGB raus; aber selbst dann hat er die Miete zurückzuzahlen und ggf. Schadenersatz (im geschuldeten Umfang) zu leisten.
@Ma_hp17@der_kryptonaut@mario_lochner Nein, mit hochgetrieben meine ich hier auf Twitter. Die Zusammensetzung findest du im Internet:
https://t.co/Sz5ZhY3QvK