@MDividende12 Was bei solchen Posts leider fast immer passiert, einfach damit es dramatischer aussieht, ist das die Bundesländer genommen werden in dem die Familienzuschläge mit Abstand am höchsten sind. Aber das Beispiel mit dem Bund oder BaWü sähe halt einfach nicht so interessant aus.
Cloud-Wachstum im Vergleich: Google Cloud zieht allen davon ☁️
Der direkte Vergleich der drei großen Hyperscaler zeigt eine spürbare Re-Beschleunigung im Cloud-Sektor bis Q2 2026:
🔵 Google Cloud: Bricht nach oben aus und führt das Feld mit einem gewaltigen Wachstumssprung auf 81,6 % unangefochten an.
🟠 AWS: Zeigt weiterhin eine extrem solide und stabile Dynamik im Bereich von 43 %.
⬛ Microsoft Azure: Setzt den kontinuierlichen Erholungstrend fort und zieht auf 36,9 % an.
Fazit: Die Nachfrage nach KI-Infrastruktur treibt den gesamten Sektor wieder stark an – mit Google Cloud aktuell als absolutem Dynamik-Spitzenreiter.
#Cloud #Tech #GoogleCloud #AWS #Azure #Aktien #Börse
Inflation zieht wieder an: Energiepreise treiben den VPI im Juli
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat soeben die vorläufigen Verbraucherpreisdaten für Juli 2026 veröffentlicht. Das makroökonomische Bild zeigt einen erneuten, spürbaren Preisdruck.
Die harten Fakten im Überblick:
VPI (Gesamtinflation): +2,8 % YoY | +0,8 % MoM
HVPI (Harmonisierter Index): +2,8 % YoY | +0,9 % MoM
Kerninflation (ex Energie & Nahrung): +2,4 % YoY
Der fundamentale Treiber:
Die sich öffnende Schere zwischen Kern- und Gesamtinflation offenbart das aktuelle Kernproblem: den Energiesektor. Während sich die Kernteuerung bei 2,4 % relativ moderat verhält, explodieren die Energiepreise förmlich. Mit einem drastischen Anstieg von +8,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat (nach +3,4 % im Juni und +6,6 % im Mai) fungiert diese hochvolatile Komponente erneut als massiver Preistreiber.
Analytische Einordnung:
Die Zahlen verdeutlichen, dass der Disinflationsprozess kein linearer Weg ist. Für institutionelle Investoren und die geldpolitische Ausrichtung der EZB ist die hartnäckige Aufwärtsdynamik bei den Energiekosten ein ernstzunehmender Störfaktor, der künftige Zinsschritte erschweren dürfte.
#Inflation #Makroökonomie #Wirtschaft #VPI #EZB #Destatis
Apple Q3 Earnings: Starkes Top-Line-Wachstum, aber Schwächen in China
Apple hat die Zahlen für das abgelaufene Quartal gemeldet. Der Tech-Gigant schlägt die Erwartungen bei Umsatz und Gewinn, offenbart aber auch Risse in wichtigen Einzelsegmenten.
Die harten Fakten:
Umsatz: $109,42 Mrd. (Est. $108,65 Mrd.)
Gewinn je Aktie (EPS): $2,02 (Est. $1,89) – Wichtig: Beinhaltet einen positiven Sondereffekt von $0,11 durch Zollerstattungen.
Bruttomarge: Herausragende 50,1 % (Est. 47,92 %)
Segment-Performance im Detail:
iPhone: $54,25 Mrd. (Est. $53,86 Mrd.) – Solider Beat im Hardware-Kerngeschäft.
Mac: $10,35 Mrd. (Est. $8,74 Mrd.) – Deutlich über den Markterwartungen.
Services: $30,74 Mrd. (Est. $31,22 Mrd.) – Ein seltener Miss im sonst so verlässlichen und hochmargigen Dienstleistungssektor.
China: $18,82 Mrd. (Est. $19,67 Mrd.) – Der stark umkämpfte asiatische Markt verfehlt die Erwartungen und bleibt ein Sorgenkind.
#Apple #AAPL #Earnings #Aktien #Wirtschaft #Börse
Amazon Q2 2026 Earnings: Starker Beat auf ganzer Linie
Amazon liefert für das zweite Quartal 2026 ein extrem starkes Zahlenwerk ab und schlägt die Markterwartungen in sämtlichen Kernbereichen deutlich.
Die Key-Metrics im Überblick:
Umsatz: $200,6 Mrd. (Est. $196,47 Mrd.) | +20% YoY
Operatives Ergebnis: $27,5 Mrd. (Est. $23,53 Mrd.) | +43% YoY
AWS-Umsatz: $42,2 Mrd. (Est. $40,5 Mrd.) | +37% YoY
Gewinn je Aktie (EPS): $5,75
Die Treiber dahinter:
Cloud-Dynamik: AWS bleibt der maßgebliche Wachstumsmotor und beschleunigt den Umsatzkracher um 37 Prozent im Jahresvergleich.
Sondereffekt beim EPS: Das hohe Ergebnis je Aktie von $5,75 beinhaltet einen nicht-operativen Gewinn in Höhe von $53,4 Mrd., der im Wesentlichen auf die Wertentwicklung der Beteiligung an Anthropic zurückzuführen ist.
#Amazon #AMZN #Earnings #AWS #Aktien #Tech #Börse
@TenbaggerAktien Die 5% Hürde hat durchaus einen Sinn. Über sie Höhe kann man diskutieren, aber man sollte das nicht von parteipolitischen Gedanken abhängig machen.
@investobi Es werden Reihenweise Lebensversicherungen liquidiert und in gehebelte ETFs gesteckt. Die sind schon leicht verrückt. Noch nie so einen volatilen Landesindex gesehen.
4 der Magnificent 7 haben bisher Zahlen vorgelegt:
$TSLA massiv im Minus
$META massiv im Minus
$GOOG massiv im Minus (hat inzwischen aber das Meiste wieder aufgeholt)
$MSFT stark im Plus
$AMZN ????
$AAPL ????
$NVDA ????
Bisher eher durchwachsene Bilanz, wobei es bei Tesla durchaus verdient ist meiner Meinung nach.
Alle Indizes deutlich grün heute eine leichte Erholung nach den letzten Tagen. Jetzt wird es spannend mit den nächsten großen MAG7 Earnings heute Abend. Mein Tipp Apple wird leicht angestrahlt und Amazon mit Top-Zahlen, mal schauen was es wird.
Deadline-Alarm: Morgen läuft die Frist für die Steuererklärung 2025 ab
Für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung eigenständig erstellen, endet die reguläre Frist am morgigen 31. Juli 2026.
Rechtlicher Stichtag & Pflichtveranlagung
Gesetzliche Basis: Gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 AO gilt für den Veranlagungszeitraum 2025 der 31. Juli 2026 als Stichtag.
Wer muss abgeben? Eine Pflichtveranlagung greift nach § 46 Abs. 2 EStG unter anderem bei der Steuerklassenkombination III/V, beim Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro oder bei Nebeneinkünften oberhalb der Freigrenze.
Die handfesten Vorteile der Steuererklärung
Finanzieller Ertrag: In den allermeisten Fällen führt die Abgabe zu einer spürbaren Steuererstattung, da unterjährig pauschalierte Abzüge im Lohnsteuerabzugsverfahren individuelle Belastungen nicht berücksichtigen.
Umfassender Abzug von Aufwendungen: Über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgehende Werbungskosten (§ 9 EStG), Sonderausgaben (§ 10 EStG) oder außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage direkt.
Direkte Steuerermäßigung (§ 35a EStG): Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der festzusetzenden Einkommensteuer abgezogen – das ist ein echter Cent-für-Cent-Vorteil für die Liquidität.
Sicherung von Verlusten: Sollten im Veranlagungszeitraum 2025 negative Einkünfte angefallen sein, sichert die Erklärung den vortragsfähigen Verlust nach § 10d EStG für künftige Steuerjahre.
#Steuern #Steuererklärung #Einkommensteuer #Abgabenordnung #Finanzen
Alphabet Q2 2026: Ein analytischer Blick auf die Earnings
Alphabet hat seine Zahlen für das zweite Quartal 2026 veröffentlicht und dabei die Erwartungen des Marktes massiv übertroffen. Trotz des starken Umsatz- und Gewinnwachstums reagierte der Markt nachbörslich zunächst verhalten. Ein genauerer Blick auf die Fundamentaldaten zeigt jedoch ein extrem starkes Geschäftsmodell, das sich für die Zukunft rüstet.
Die Kernzahlen im Überblick:
Umsatz: Der konsolidierte Umsatz stieg im Jahresvergleich um 24 Prozent auf 119,8 Milliarden US-Dollar (erwartet wurden 116,51 Milliarden US-Dollar). Dies markiert das zwölfte Quartal in Folge mit einem zweistelligen prozentualen Umsatzwachstum.
Gewinn je Aktie (EPS): Ein massiver Beat. Das EPS lag bei 9,11 US-Dollar. Der Konsens lag zuvor bei lediglich 2,88 US-Dollar.
Operative Marge: Diese verbesserte sich um zwei Prozentpunkte auf starke 34 Prozent. Das operative Ergebnis wuchs um 30 Prozent auf 40,8 Milliarden US-Dollar.
Nettoergebnis: Ein wesentlicher Treiber des extrem hohen Gewinns war ein Nettoertrag von 98 Milliarden US-Dollar, der primär auf nicht realisierte Gewinne aus Aktienbeteiligungen zurückzuführen ist.
Google Cloud als Wachstumsmotor:
Besonders hervorzuheben ist die Performance von Google Cloud. Der Umsatz in diesem Segment explodierte förmlich um 82 Prozent auf 24,8 Milliarden US-Dollar. Das Cloud-Wachstum profitiert immens von der hohen Nachfrage nach KI-Infrastruktur und KI-Lösungen. Das operative Ergebnis der Cloud-Sparte lag bei 8,8 Milliarden US-Dollar – eine mehr als Verdreifachung zum Vorjahr.
Das Kerngeschäft bleibt robust:
Die Werbeeinnahmen (Search & Other) stiegen um 17 Prozent auf 63,3 Milliarden US-Dollar.
Die YouTube-Werbeerlöse legten um 13 Prozent auf 11,1 Milliarden US-Dollar zu.
Warum der nachbörsliche Kursrutsch?
Trotz der herausragenden Zahlen gab die Aktie nachbörslich um über 4 Prozent nach. Der Grund hierfür liegt in den signifikant erhöhten Investitionsausgaben (Capex). Alphabet hob die Capex-Prognose für das Gesamtjahr 2026 von zuvor 180 bis 190 Milliarden US-Dollar auf nun 195 bis 205 Milliarden US-Dollar an. Der Markt preist hier kurzfristige Sorgen um die Margenentwicklung ein, da massiv in die KI-Infrastruktur investiert wird. Zudem stiegen die Kapitalausgaben so stark, dass ein negativer Free Cashflow von 5,85 Milliarden Dollar verzeichnet wurde.
Fazit:
Auch wenn der hohe Kapitalaufwand kurzfristig für Zurückhaltung am Markt sorgt, sehe ich hier langfristig ein enormes Potenzial. Alphabet ist mit seiner überlegenen Suchmaschine, der stark wachsenden Cloud-Sparte und der tiefen Integration von KI (wie Gemini) hervorragend positioniert. Die hohen Investitionen von heute sind die Eintrittskarte, um die Infrastruktur für die KI-Dominanz von morgen zu sichern.
#Alphabet #GOOGL #Earnings #Aktien #Wirtschaft #KI
Laut Destatis wächst die deutsche Wirtschaft im 2. Quartal um +0,2 % gegenüber dem Vorquartal. Ein moderater konjunktureller Impuls, der auf eine leichte Stabilisierung hindeutet, ohne jedoch eine dynamische Trendwende zu markieren. #BIP#Wirtschaft#Konjunktur
Teil 2: Die Besteuerung von ETFs im Betriebsvermögen (BV)
Werden die ETF-Anteile im Betriebsvermögen gehalten, ändert sich die Besteuerungssystematik drastisch. Durch das Subsidiaritätsprinzip (§ 20 Abs. 8 EStG) werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu gewerblichen Einkünften (§ 15 EStG) umqualifiziert. Die Abgeltungsteuer entfällt, stattdessen greift der individuelle Einkommensteuersatz bzw. bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer.
Deutlich höhere Teilfreistellungsquoten
Da die begünstigende 25-prozentige Abgeltungsteuer im Betriebsvermögen wegfällt, kompensiert der Gesetzgeber dies durch signifikant höhere Teilfreistellungsquoten. Diese differenzieren strikt nach der Rechtsform des Anlegers.
Vorabpauschale als fiktive Betriebseinnahme
Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG gilt auch im Betriebsvermögen und führt zu einer fiktiven Betriebseinnahme. Da diese Erträge handelsrechtlich nicht verbucht werden (es mangelt an einem realisierten Zufluss), erfolgt die Erfassung zwingend außerbilanziell im Rahmen der Steuererklärung (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Der Zufluss gilt analog zum Privatvermögen am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen (§ 11 Abs. 1 EStG i.V.m. § 18 Abs. 3 InvStG).
Verluste im Betriebsvermögen
Verluste aus der Veräußerung von ETFs mindern das betriebliche Ergebnis. Im Gegenzug zur Teilfreistellung der Erträge greift bei Verlusten jedoch das Korrespondenzprinzip nach § 21 InvStG. Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen dürfen sich steuerlich nur in Höhe der steuerpflichtigen Quote auswirken. Bei einem Aktienfonds in einer GmbH (80 Prozent Freistellung) wirken sich somit auch nur 20 Prozent eines Veräußerungsverlustes steuermindernd aus (§ 21 Abs. 1 InvStG).
Mal ein Post zu Besteuerung von ETFs im Privat- und Betriebsvermögen.
Teil 1: Die Besteuerung von ETFs im Privatvermögen (PV)
Das seit 2018 geltende Investmentsteuergesetz (InvStG) regelt die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend neu. Auf Ebene des Anlegers im Privatvermögen greift eine stark pauschalierte Systematik.
Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne
Sämtliche Erträge, also Ausschüttungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Rückgabe oder Veräußerung von ETF-Anteilen (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG), unterliegen im Privatvermögen der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (§ 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 1 EStG).
Die Teilfreistellung (TFS)
Da Aktien-ETFs bereits auf Fondsebene mit Körperschaftsteuer (z. B. auf inländische Dividenden) belastet werden, gewährt das Gesetz dem Anleger zum Ausgleich eine pauschale Teilfreistellung.
Bei Aktienfonds (Kapitalbeteiligungsquote von durchgehend mindestens 51 Prozent gem. § 2 Abs. 8 InvStG) bleiben 30 Prozent der Erträge im Privatvermögen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 InvStG).
Bei Mischfonds (Kapitalbeteiligungsquote mindestens 25 Prozent gem. § 2 Abs. 9 InvStG) beträgt die Freistellung 15 Prozent (§ 20 Abs. 2 InvStG).
Vorabpauschale bei Thesaurierern
Um Steuerstundungseffekte bei thesaurierenden oder teilausschüttenden ETFs zu verhindern, greift die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Sie fungiert als vorgezogene Besteuerung eines fiktiven Mindestertrags. Dieser "Basisertrag" errechnet sich aus dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres, multipliziert mit 70 Prozent des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich veröffentlichten Basiszinses (§ 18 Abs. 3 InvStG). Auf die Vorabpauschale ist die Teilfreistellung des § 20 InvStG ebenfalls anzuwenden. Bei einem späteren Verkauf des ETFs werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen (§ 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG), um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag
Laufende Erträge und Vorabpauschalen können mit dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro verrechnet werden (§ 20 Abs. 9 EStG). Verluste aus der Veräußerung von ETF-Anteilen fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG und dürfen nur mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.