Plötzlich sind Russland, die AfD oder Israel am islamistischen Anschlag in Berlin schuld: Wenn die Realität nicht zum Weltbild passt, wird sie eben umgebogen. https://t.co/68PxDVxwVk
Der Fall Marzili: Wenn Ideologie den Menschenverstand verdrängt
Der Vorfall im Berner Marzili-Bad brennt sich wie ein Scheinwerfer in eine lebensfremde Debatte. Eine Person mit männlicher Anatomie fordert unter Berufung auf ihren geänderten Pass Zutritt zur reinen Frauenbadi. Die Situation eskaliert, Frauen sehen ihre Intimsphäre verletzt, die Polizei rückt aus. Dass die Szene laut Berichten damit endete, dass Polizisten die Person zu Boden drückten, macht betroffen. Gewalt ist niemals gutzuheissen, das Schicksal der Person tut mir leid. Doch zur Wahrheit gehört: Zur Eskalation gehören zwei Seiten.
Als Person, die diesen Weg selbst gegangen ist, spreche ich aus Erfahrung: Während meiner Transition wäre es mir aus Respekt vor Frauen nie im Traum eingefallen, eine Frauenbadi zu betreten. In dieser Situation hätte ich mich entschuldigt und wäre freiwillig gegangen, um die Eskalation im Keim zu ersticken. Solange ein Penis vorhanden und der Körper als Mann lesbar ist, gehört man nicht in diesen Intimbereich. Das war für mich keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Anstands und Respekts vor der biologischen Realität.
Diese Werte gehen verloren. Seit eine laute, aktivistische Bubble das Thema politisiert, geht es nicht mehr um Akzeptanz, sondern um das Erzwingen von Rechten mit der Brechstange. Die vereinfachte Geschlechtsänderung per Sprachakt in der Schweiz schafft absurde Realitäten. Ein Passeintrag ändert nichts an der physischen Realität. Wenn dieses Papier genutzt wird, um kompromisslos Vorrechte einzufordern, die die intimsten Grenzen der Mehrheit verletzen, läuft etwas fundamental schief.
Zudem wird ein unlösbares Dilemma ignoriert: Wie sollen Personal oder Polizei im Alltag unterscheiden, ob es sich um eine authentische Transperson oder einen übergriffigen Mann handelt, der sich Zutritt erschleicht? Diese Unterscheidung ist in der Praxis unmöglich. Darum muss das Schutzrecht und Sicherheitsbefinden von Frauen im Intimbereich immer absolute Priorität haben.
Um solche Szenen künftig zu vermeiden, braucht es eine klare Regel: In intimen Bereichen muss das Hausrecht zum Schutz der Frauen über dem Pass stehen. Wer eine männliche Anatomie hat, bleibt draussen. Rechte bringen immer auch die Pflicht zur Rücksichtnahme mit sich.
Wir erleben eine Schieflage, in der eine Minderheit der Mehrheit diktiert, wie sie zu funktionieren hat. Doch wahre Toleranz ist keine Einbahnstrasse. Wir stärken Akzeptanz nicht dadurch, dass wir die Gefühle, das Schamgefühl und die Schutzräume von Frauen mit Füssen treten. Es wird dringend Zeit, dass wir von dieser aggressiven Forderungsmentalität abkehren und zu einer Kultur des gegenseitigen Respekts, der Zurückhaltung und eines vernünftigen Miteinanders zurückfinden.
#Marzili #Frauenbadi #Schutzraum #Menschenverstand #Schweiz
@Steinhoefel Sind in Deutschland Konventionalstrafen, welche nicht konkret beziffert werden üblich und sinnvoll? Hat das überhaupt einen Abschreckungseffekt, wenn kein (Mindest-)Betrag genannt wird?
Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichts dürfen die Speichermedien der Geräte sofort gespiegelt werden, dass während dem Siegelungsverfahren kein Datenverlust eintritt. Wenn Mobiltelefone bei der Sicherstellung eingeschaltet sind, können sie häufig komplett gespiegelt werden. Eine offizielle Erfolgsquote dürfte aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt sein.
Schade, dass das SRF die Gelegenheit verpasst, sein Publikum über die Wichtigkeit von rechtsstaatlichen Instituten wie der notwendigen Verteidigung aufzuklären. Wenn man schon den Verteidiger anstatt den Beschuldigten in den Fokus der Berichterstattung setzt, wäre dies das Mindeste gewesen.
@BR_Sprecher Dass eine solche MWST-Erhöhung tatsächlich befristet bleibt, wage ich stark zu bezweifeln. Auch bin ich nicht der Ansicht, dass der Staat bestimmen kann, was «Desinformation» ist und was nicht, nur um danach gegen diese vorzugehen. Das Missbrauchspotenzial ist gross.
@AnwaltSteiner@ManlyManViking Ich stelle bei bernischen Gerichten und Staatsanwaltschaften immer nach 12 Monaten ein Gesuch um Akontozahlung, wenn das amtliche Mandat noch mindestens weitere 6 Monate dauert. Wird immer gutgeheissen.
@cordulaber48117@widmerwanzwil@KatrinKemmler1 Die Verfolgung von Geldwäschereidelikten ist Sache der Kantone. Die Bundesanwaltschaft ist nur ausnahmsweise zuständig (vgl. Art. 24 StPO [https://t.co/Lz58r0BSeq]).
@claudelongchamp Finde ich begriffliche Haarspalterei. Auch die Kantonsvertreter wurden demokratisch vom Stimmvolk gewählt. Ist denn nach Ihrer Logik eine indirekte, rein repräsentative Demokratie, wie bspw. Deutschland, keine Demokratie?
@zac1967 Die 10-Tagesfrist ist üblich. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann daher aus zureichenden Gründen erstreckt werden, bspw. bis die Akten da sind.
@Opferschutz@Blickch Das ist normal, wenn der direkte Beweis nicht erbracht werden kann. Gemäss ständiger Rechtsprechung des BGer wird in solchen Fällen Art. 42 OR angewandt.
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