@marsofscience Hi, wenn du unser Studenten-Tool nutzt, gibt es bei "weiteren Ausgaben" den Punkt "Praktikum" - hier kannst du alle notwendigen Angaben machen, die Verpflegungspauschale wird dir dann automatisch berechnet. Wenn du eine Arbeitnehmersteuererklärung machst, dann = Auswärtstätigkeit
@Patrickreu22 Die Erststudienfrage liegt zur Entscheidung beim BVerfG. Nur wer eine Steuererklärung abgibt, kann von einem positiven Urteil profitieren.