Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
@Buurmann "Unseredemokratie" hat sich den Begriff angeeignet, und definiert ihn gerade so, wie es ihr gerade passt. Momentan liegt der Schwerpunkt auf dem extremen "Anderssein". Du fühlst dich als Fuchs? Kein Problem! Von der Schulbank auf die Chemsparty? Lass uns drüber reden, aber OK …