Wie die Diakonie gleich mehrere Gesetze ignoriert:
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) regelt das absolute Benachteiligungsverbot. Dort heißt es ausdrücklich: „Niemand darf wegen [...] seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schützt im Arbeitsleben vor Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung.
Betriebsverfassungsgesetz (§ 75 BetrVG):
Verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsräte im privaten Sektor explizit dazu, darüber zu wachen, dass Beschäftigte nicht wegen ihrer politischen Einstellung oder Betätigung benachteiligt werden.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
Eine Kündigung, die allein auf der rechtmäßigen politischen Meinung eines Arbeitnehmers basiert, ist sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.
🇦🇹 Überbordernde Bürokratie durch EU Regulierung
"So verdient man kein Geld. Wir müssen arbeiten"
Und damit es nicht so fad ist, fügt unsere Regierung noch einmal eine 2 Euro Regel hinzu.
Nicht wundern, wenn die Teuerung anstelle zu sinken, noch größer wird.
In meinen Augen muss das Absicht sein. In Zeiten von Rezession, würde wohl kein Ökonom die Transport
und Versandkosten erhöhen.
Die Europäische Union ist kein Staat. Es ist nur ein Vertrag
Kündigt ihn endlich, bevor es zu spät ist ❗️
@vonderleyen #öxit #patriot #patriots #fpö #orf #zib #zib1 #zib2
Dieser Artikel unseres Grundgesetzes scheint offenbar Arbeitgebern und selbst Gerichten inzwischen fremd zu sein.
Anders lassen sich die Urteile bzgl AfD-Bewerbern für kommunale Ämter oder auch Mitarbeiterentlassungen nicht interpretieren.
Deutschland verabschiedet sich offenkundig Schritt um Schritt von der Demokratie.