Hier das Gutachten zur Evaluation der Maßnahmen der Coronapolitik im Original ... weil manche schon wieder so Sachen schreiben, die in der Pressekonferenz gesagt worden sein sollen, und die ich so nicht gehört habe:
https://t.co/ie6EYOcgUf
Daher bitte dringend das Original lesen!
Zitat: "Dabei gilt im Rechtsstaat des Grundgesetzes das Gegenteil: Wenn Freiheit eingeschränkt wird, muss der Staat jede konkrete Maßnahme rechtfertigen und verhältnismäßig vorgehen."
Die Ärzteschaft warnt davor, den Krankenkassen mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen einen weitreichenden Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von Versicherten zu geben.➡️Mehr Informationen: https://t.co/9jNiOusp5q
@KatrinHLeipzig1@berlinerzeitung So wie bei Khelif?
Ich denke, dass ich Sie als Frau erkannt hätte.
Khelif erkenne ich als Mann.
Es gibt Menschen, da bin ich tatsächlich nicht von vornherein sicher.
Bei Khelif schon.
Um "Beweis" geht es gar nicht, sondern um das, was man bereits mit den Sinnen wahrnehmen kann.
"Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier stellt eine schleichende Entmündigung der Bürger fest – und eine fatale „Meinungseinhegung“ hierzulande."
@welt#Leseempfehlung!
https://t.co/acmPB0tnhA
Mein Artikel über Empörungsgesetzgebung: über 50.000 Leser. Das BMJV schreibt mir persönlich. Meine Meinung sei „unzutreffend“. Andere sitzen auf der Couch, ich bekomme Post.
Hier ist mein offener Brief:
https://t.co/H0Pr9Rg72y
#Art5GG#Meinungsfreiheit#Ulmen#Fernandes
#Klarnamenpflicht als Mittel gegen Hass im Netz?
Warum eine Klarnamenpflicht rechtlich bedenklich ist, Täter nicht effektiv stoppt und was stattdessen hilft, erkläre ich im Interview mit der Berliner Zeitung:
https://t.co/AKLOkMGoUX
.@Karl_Lauterbach hat in der #Corona-Enquete-Kommission seine Sicht der Dinge erläutert – und einen echten Hammer geliefert. Ein Teil seiner Aussage entlarvt die Impfpflicht im Gesundheitswesen als politisch-ideologisches Projekt. Von @VolkerRekittke. https://t.co/OPg60CDwAp
Klarnamenpflicht? Nein – und zwar aus gutem Grund.
Ich habe über Jahrzehnte als Privatermittler gearbeitet und 1993 eine Organisation für Opfer von Gewaltstraftaten gegründet. Ich habe gesehen, was passiert, wenn Täter an persönliche Daten kommen. Und ich sage ganz klar: Eine Klarnamenpflicht würde potenzielle Opfer nicht schützen – sie würde sie gefährden.
Vor allem Frauen und Mädchen wären einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt. Wer glaubt, dass persönliche Daten schwer zu bekommen sind, irrt gewaltig. Eine einfache Melderegisterauskunft reicht oft schon aus. Mit etwas Dreistigkeit, einem vorgeschobenen „berechtigten Interesse“ und im Zweifel über den Umweg eines Anwalts kommt man erschreckend leicht an Anschriften.
Ich habe das nicht einmal erlebt. Ich habe es hunderte Male erlebt.
Die Vorstellung, dass weniger Anonymität automatisch zu mehr Sicherheit führt, ist ein Trugschluss. In Wahrheit wird damit die Brücke zwischen digitaler Belästigung und realer Gefahr massiv verkürzt. Aus einem Online-Konflikt kann plötzlich eine reale Bedrohung vor der Haustür werden.
Und noch etwas wird gern verschwiegen:
Täter im Netz lassen sich auch heute schon identifizieren. So schwer ist das nicht. Wer glaubt, man könne sich hinter einem Profil dauerhaft verstecken, irrt ebenfalls. Mit den richtigen Mitteln und rechtlichen Wegen lassen sich Verfasser von Hass, Drohungen und Straftaten in vielen Fällen zügig ermitteln.
Die entscheidende Frage ist also nicht: „Brauchen wir Klarnamen?“
Sondern: „Nutzen wir die bestehenden Möglichkeiten konsequent genug?“
Wir brauchen:
- besseren Schutz von persönlichen Daten
- strengere Kontrolle bei Auskunftssystemen
- echte Konsequenzen bei Missbrauch
- und schnelle, effektive Hilfe für Betroffene
Anonymität ist kein Feind. Für viele ist sie ein Schutzschild.
Wer diesen Schutz leichtfertig abschaffen will, muss sich fragen lassen: Für wen wird es danach wirklich sicherer?
Ich stehe klar auf der Seite der Opfer. Und deshalb lehne ich die Klarnamenpflicht entschieden ab.
Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung:
Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen Beitrag hier: https://t.co/yWGaI0jWau
Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind.
So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen!
Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.
Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen.
Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.
Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen.
Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.
Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...
Brauchen wir angesichts des Falls Christian Ulmen eine Verschärfung des Strafrechts gegen Deepfakes? Warum Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen unbegründeter Aktionismus sind:
Angesichts des Ulmen-Falls (Vorwürfe "digitaler Gewalt" durch Deepfakes) wird über Strafrechtslücken und Strafrechtsverschärfungen bei manipulierter Pornografie diskutiert.
Momentan überschlagen sich Juristen und Nicht-Juristen mit der Benennung angeblicher Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von manipulierten pornografischen Bildern. Konkret geht es darum, dass durch Bildmanipulationen das Gesicht des Betroffenen in ein Foto oder ein Video mit pornografischem Inhalt hineingeschnitten wird, so dass der Betrachter meint, diese Person habe sich so nackt gezeigt oder in dem Porno mitgewirkt.
Doch gibt es überhaupt eine Strafbarkeitslücke?
Die bei Forderungen nach Strafrechtsverschärfung behaupteten Strafbarkeitslücken liegen bei KI-generierten Inhalten, die keine "realen Bildaufnahmen" darstellen: Denn § 201a StGB schützt nur vor unbefugter Verbreitung authentischer Aufnahmen, die das Ansehen schädigen – #Deepfakes gelten hier oft als nicht als strafbar, da sie keine tatsächlichen/echten Fotos/Videos sind.
Dieser Einwand ist zwar richtig, es wird in der Diskussion aber übersehen, dass die Verbreitung von manipuliertem Bildmaterial schon nach geltendem Recht strafbar ist und erhebliche Haftstrafen von bis zu 5 Jahren drohen wenn solche Bilder öffentlich verbreitet werden:
Ich habe dies in dem verlinkten Beitrag ausgeführt: Die Verbreitung solcher Bildmanipulationen erweckt beim Zuschauer einen falschen Eindruck, nämlich den Eindruck, dass die Bilder authentisch sind, die betroffene Person sich also nackt gezeigt hat, wie gezeigt nackt aussieht oder aber in einem Porno mitgewirkt hat. Damit ist der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt, der bei öffentlicher Verbreitung solcher falschen Tatsachenbehauptungen und Eindrücke eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht.
Ich kann die Diskussion verstehen, die der Fall auslöst. Es würde aber ausreichen, wenn das bestehende Gesetz endlich konsequent angewandt und durchgesetzt würde. Eine Strafrechtsverschärfung ist wie so häufig in solchen Diskussionen bei näherer Betrachtung nicht erforderlich.
Anmerkung: Zugunsten von Christian #Ulmen gilt hinsichtlich der durch den Spiegel verbreiteten Verdächtigungen die #Unschuldsvermutung. Es ist keinesfalls erwiesen, dass er Handlungen im vorstehend kommentierten Sinne begangen hat.
Natürlich führt eine #Klarnamenpflicht in sozialen Medien zur Verkürzung der Meinungsfreiheit.
Politiker, die solches fordern, können es sich gut leisten, ihre Meinung unter ihrem Klarnamen zu veröffentlichen. Macht das aber z.B. ein Mitarbeiter des Schlachthofs mit Kritik an mangelhafter Betäubung im Schlachtprozess oder ein Mitarbeiter eines Mineralölkonzerns mit Kritik am CO2-Ausstoss von PKW, dann war's das schnell mit dem Frieden am Arbeitsplatz...
Zu den befürchteten Schäden zählen die Wissenschaftler:
‚Aktuelle Diskussionen über die Notwendigkeit einer Regulierung von sozialen Medien, KI-Chatbots oder Instant Messaging würden erfordern, dass alle Nutzer – Minderjährige und Erwachsene – ihr Alter nachweisen müssen, um mit Freunden und Familie zu kommunizieren, Nachrichten zu lesen oder nach Informationen zu suchen; dies geht weit über das hinaus, was jemals in unserem Offline-Leben geschehen ist.‘“
@Arnd_Diringer@welt So unfassbar, dass mit Ungenauigkeiten und Auslassungen Rufmord betrieben wird. Danke für diesen Artikel der richtig stellt.
Mögen alle genauer hingucken.
7/ Konkret geht es dem Forscher Rebitschek hier z. B. um „aufsuchende Sozialarbeit“.
Besonders irritiert zeigt dieser sich zudem angesichts der Tatsache, dass „Menschen, die sich impfen lassen, Nutzen und Risiko etwas WENIGER abwägen als Menschen, die sich dagegen entscheiden“.
🔥 Im Klartext: Treffen die Bürger eine informierte Entscheidung, so fällt diese mehrheitlich GEGEN die Impfung aus.
https://t.co/bQsUOjjkOy
Verstößt der Angriff auf Iran gegen internationales Recht? „Die Angriffe in dieser Art und Weise waren kriegsvölkerrechtswidrig“, sagt Völkerrechtsexperte Klemens Fischer. Heute Thema im #BerichtausBerlin – ab 18 Uhr live @DasErste .