Friedrich Merz dreht nun vollkommen ab und behauptet, die AfD stehe in der Tradition des Holocaust, wörtlich: "eine Partei, die in der Tradition des schlimmsten Unrecht unseres Landes steht, das es in der Geschichte jemals gegeben hat." Es tut mir leid, aber wer sowas sagt, macht sich verdächtig, schlichtweg den Verstand verloren zu haben.
Mirra #Andreeva gewinnt Roland Garros und die Franzosen verweigern ihr die national Hymne und Flagge ihres Landes!
Wir holen das hiermit nach!
🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪 #Unsportlich
Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords).
Merz äußerte sich nach dem nachfolgenden Video in Bezug auf die AfD wie folgt:
"eine Partei, die in der Tradition des schlimmsten Unrechts unseres Landes steht, den es in der Geschichte jemals gegeben hat."
Mirra #Andreeva gewinnt Roland Garros und die Franzosen verweigern ihr die national Hymne und Flagge ihres Landes!
Wir holen das hiermit nach!
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Susan Sziborra-Seidlitz, die grüne Spitzenkandidatin in Sachsen-Anhalt kann es nicht ertragen, dass keiner ein Selfie mit ihr machen will.
Die stehen alle bei @UlrichSiegmund an.
Unser Mandant hat die Politikerin der Linken, Ines Schwerdtner, wegen übler Nachrede zulasten von @Alice_Weidel angezeigt, §§ 186, 188 StGB.
Diese hatte wahrheitswidrig behauptet:
„Alice Weidel, die lebt nicht mal in Deutschland, die zahlt hier keine Steuern.“
Die Berliner Staatsanwältin Rostig sah kurzerhand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Aussage ehrenrührig wäre:
„Die von Ihnen beanzeigte Äußerung ist weder ehrverletzend, noch geeignet, jemanden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen im Sinne der §§ 185 ff. StGB. Es ist schlicht nicht ehrenrührig, außerhalb Deutschlands zu wohnen und / oder in einem anderen Land Steuern zu entrichten.“
Rechtlich gilt folgendes:
„Die behauptete usw Tatsache muss geeignet sein, den Betroffenen verächtlich zu machen o. in der öffentl. Meinung herabzuwürdigen. Das Verächtlichmachen und Herabwürdigen erfasst alle Aspekte des Ehrbegriffs (Angriff auf den sittlichen, personalen und sozialen Geltungswert ...).“
(TK-StGB/Eisele/Schittenhelm StGB § 186 Rn. 5)
Einschätzung: Natürlich kann man eine führende Oppositionspolitikerin öffentlich verächtlich machen, wenn man wahrheitswidrig behauptet, sie lebe nicht in Deutschland und zahle hier auch keine Steuern.
Ziel dieser Kampagne gegen Weidel, die es schon seit längerer Zeit gibt, ist es, bei den Wählern den Eindruck zu erwecken, Weidel sei Deutschland schlicht „egal“. Wer sich für Deutschland einsetzt, soll gefälligst dort wohnen und Steuern zahlen, so der implizierte Vorwurf.
Beschwerde: Wir haben für unseren Mandanten Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin eingelegt.
@welt Ey, ich bin 24 Jahre Trocken ...und,wen Intressiert das? Ich habe meinen Suff nicht gehasst, weil das zu meinem Leben gehört...Ich habe es für mich getan damit auf zu hören und nicht für andere... und wer heute einen Saufen geht...trinkt für mich mit😁