@Scurrows Hätte ich das auf unserer Kanzleiwebseite veröffentlicht wäre ich von einem Partner gefeuert worden oder würde keinen Bonus dieses Jahr bekommen. Dabei sind wir keine „Medienanwälte“ und sollten uns damit auskennen. Ohje.
@vdB0927@KamoLRF Um ein Steuerbescheid zu korrigieren darf die festsetzungsfrist nicht abgelaufen sein und eine Korrekturvorschrift greifen.
Es wird aber keine greifen, da es keine neue Tatsache oder Ereignis ist.
@KamoLRF Tipp von einem Steuerberater.
Sollte dein stb den Fehler gemacht haben und den nicht eingestehen. Kann bevor der Klage auch ein Vermitlungsverfahren vor der jeweiligen Steuerberaterkammer helfen. Das funktioniert aber nur solang noch keine Klage anhängig ist.