Ein bemerkenswerter Satz des BVerfGs:
„Es waren nicht rechtliche Erwägungen, sondern sprachliche Gründe, die den Gesetzgeber bewogen haben, die ursprüngliche Fassung „Jeder kann tun und lassen was er will" durch die jetzige Fassung zu ersetzen. "
BVerfG 1 BvR 253/56
@KH_Paque@fdp@_MartinHagen Den Liberalen muss klar sein, dass ein weiter Weg zu gehen ist. Der derzeitige Aufwärtstrend ist Kubicki und Hagen zu verdanken, K. ist leider nicht mehr der jüngste. Die Aufgabe ist es, die Funktionäre zu 70-80 % auf Kubicki Kurs zu trimmen bzw entsprechende Leute zu wählen.
Sie liefen Fidel Castro hinterher.
Sie liefen Daniel Ortega hinterher.
Sie liefen Hugo Chavez hinterher.
Sie liefen Evo Morales hinterher.
Sie laufen Zohran Mamdami hinterher.
Lerneffekt: Null.
@guidoquelle@hallenhalma@jxn_dt Mal nebenbei: es werden oftmals teure Seminare gebucht, um TeamSpirit zu verankern, Stichwort: Corporate Identity, und dann gibt es Stimmen, die dem Home-Office das Wort reden.
Das LG Erfurt hat in einer Eilentscheidung angeordnet, dass ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer siebenjährigen (!) Haftstrafe verurteilter Mann nach dem Wechsel seines Geschlechtseintrags in ein Frauengefängnis überführt werden muss.
Zwar kritisiert das Gericht das Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel des Geschlechts "wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr" regele. Ihm bleibe jedoch keine andere Möglichkeit als dem Antrag stattzugeben.
Konsequent. Dagegen hilft auch kein Missbrauchsvorbehalt, denn das Gesetz selbst ist ein einziger Missbrauch. Es gehört abgeschafft.
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Moody’s Ratings upgraded Argentina’s credit score, giving the nation its third sovereign upgrade in less than three months and validating President Javier Milei’s economic overhaul plan https://t.co/x9vkrHs0OB
"Mit der uneingeschränkten Zurückweisung der Ultra vires- und Identitätskontrolle, der expliziten Billigung von Vertragsverletzungsverfahren und damit einer Rechtsaufsicht einer Exekutive über die rechtsprechende Gewalt im Urteil zu Polen und seine Handhabung der Wertegarantie des Art. 2 EUV im Urteil zu Ungarn hat der EuGH die Gewichte im europäischen Verfassungsgerichtsverbund deutlich zu Lasten der nationalen Verfassungsgerichte verschoben."
So jetzt auch der Juraprofessor Degenhardt auf @beckaktuell_de. Es regt sich zu Recht endlich auch unter Juristen immer mehr Widerstand gegen eine vollkommen übergriffige EU und ihre rechtsstaatliche Selbstdemontage.
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@guidoquelle PS: die Verantwortlichen der Union sollten Sie vielleicht auch ein paar Gedanken machen, wenn diese bei 20,5 % steht oder täusche ich mich?
PPS: Wohl verdient
@guidoquelle Offen gesagt, das interessiert mich derzeit überhaupt nicht.
Mich interessiert viel mehr, wie daneben die Union noch sein wird, dieser SPD hinterherzulaufen, etwa im Hinblick auf die Vorstellungen von Herrn Klingbeil zur Steuerpolitik.