Die nächste Skandal-Durchsuchung, Skandal wieder aus den falschen Gründen:
Am 1. April 2025, 6 Uhr morgens, durchsuchte die Polizei die Wohnung einer 17-Jährigen in Menden.
Ziel: Beweise für Graffiti-Parolen gegen Friedrich Merz und die CDU.
Die Maßnahmen trafen Nela Kruschinski, Juso-Vorsitzende.
Der Anfangsverdacht:
- Eine Zeugin behauptet, zwei jüngere Personen nachts in der Nähe(!) gesehen zu haben.
- Ein anonymer Zettel, mit dem die Polizei aufgefordert wird, Kruschinksi und einen Bekannten "ins Visier" zu nehmen.
Brisanz erhält der Fall durch drei Punkte:
1. Die Direktorin des Amtsgerichts ist Charlotte Merz, Ehefrau des Bundeskanzlers.
2. CDU-Funktionär Wolfgang Exkler befragte als Kriminalbeamter die einzige Zeugin.
„Er ließ sich von der Presse mehrmals mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten und Generalsekretär der NRW-CDU Paul Ziemiak vor den Graffiti fotografieren, unter anderem als diese auf CDU-Kosten übermalt wurden.“ (WDR)
3. Die Polizei regte die Anordnung der Durchsuchung direkt bei Gericht an, ohne Staatsanwaltschaft.
Bewertung:
Ein schwerwiegender Verstoß gegen Menschenrechte. „als Grundlage für eine stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahme wie eine Durchsuchung kann eine anonyme Aussage nur genügen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden ist“ BVerfG, 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, Rn. 14
Der Skandal, dass die Direktorin des Amtsgerichts Merz heißt, lenkt vom eigentlichen Problem ab. Genauso wie bei der Vielzahl der Durchsuchungen wegen Politiker-Beleidigungen im Internet „Schwachkopf“, „Hirnloser Krapfen“, „Suffkopf“, uvm., wird auch hier das Politische skandalisiert.
Genauso wie bei den inflationären Durchsuchungen wegen Politikerbeleidigungen („Schwachkopf“, „Suffkopf“, „hirnloser Krapfen“) wird das Politische skandalisiert, während das eigentliche Problem ignoriert wird:
Rechtswidrige Durchsuchungen sind Alltag.
Sie beruhen auf vagem Verdacht, betreffen oft Bagatelldelikte und verletzen täglich schwer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
„Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Durchsuchung muss vor allem auch in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen.“
Ständige Rechtsprechung, BVerfG a.a.O.
Die Wohnung einer 17-Jährigen wird durchsucht, offenbar gab es keinen stichhaltigen Verdacht gegen sie. Der rechtswidrige Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, Direktorin ist Charlotte Merz. https://t.co/UH3gbNxXQo
Warum schlägt die @polizeiberlin Frauen wiederholt ins Gesicht bis sie bluten ohne dass die mit körperlicher Gewalt Anlass dazu gegeben haben? Wer klärt dieses brutale, gewalttätige Verhalten auf @kaiwegner ?
Sie säen Zweifel an der Wirksamkeit von Impfungen bei Kindern und bringen entgegen der wissenschaftlichen Evidenz diese Impfungen mit Autismus und ADHS in Verbindung. Sind Sie so böse oder sind sie so dumm?
Während die Vorsitzenden anderer Fraktionen sich ihr Gehalt verdoppeln, kürzen unsere Vorsitzenden auf den Durchschnittslohn von 2.850 Euro, der Rest wird gespendet. Denn wir machen Politik für die Millionen im Land, nicht für die Millionäre. #DieLinke
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Der Spahn-Bericht liegt vor: 168 Seiten, auf 70 Seiten finden sich Schwärzungen, auf ca. 40 fast flächendeckend.
Schwärzungen (und Änderungen!) dort wo es um Verantwortung, Zuständigkeiten & Netzwerke geht.
Die entscheidenden Passagen sind unlesbar und das ist kein Zufall!