@Fuellgraff@AllesKlarek@polizeiberlin Ist faktisch Falsch was du hier schreibst. Züge verfügen über eine Notbremsüberbrückung. Diese ist für den Fall, dass der Triebfahrzeugführer die Notbremsung überbrücken kann und somit ein Halt im Tunnel verhindert. Mit dem nächsten Bahnhof hat dies aber rein gar nichts zutun.