Ist der Aufruf zur gewaltsamen Verhinderung eines Parteitages ein Grundrechtsmißbrauch, der eine Prüfung der Erforderlichkeit von Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes nach Art. 18 GG auslösen müsste?
Wer kennt sich mit diesem Thema aus?
Meine Partei Die Grünen organisiert Busse zur Verhinderung des AfD-Parteitags. Ich schäme mich.
Es gibt Momente, in denen man als Parteimitglied der @Die_Gruenen innehält und denkt: Meinen die das ernst?
Mein Kölner Kreisverband meint es ernst. Per Rundmail werden Mitglieder aufgerufen, in Bussen nach Erfurt zu fahren – nicht zum Protestieren, sondern um den Bundesparteitag der #AfD zu verhindern. Tickets werden bereitgestellt. Busse werden organisiert. Die Grünen als Reiseveranstalter für den Angriff auf demokratische Grundrechte.
Der Text lautet wie folgt: "Gemeinsam nach Erfurt: AfD-Bundesparteitag verhindern
Aus Köln fahren mehrere Busse zum AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli, um ein Zeichen zu setzen: AfD-Bundesparteitag verhindern..."
Man muss das sacken lassen.
Eine Partei, die sich Hüterin der Demokratie nennt, ruft dazu auf, einer anderen Partei ihren Bundesparteitag unmöglich zu machen. Nicht verboten. Nicht vom Bundesverfassungsgericht untersagt. Legal. Verfassungsrechtlich geschützt. Einfach unerwünscht – und das reicht offenbar.
Das ist keine Grauzone. Art. 21 Grundgesetz schützt die Freiheit politischer Parteien. Art. 8 schützt die Versammlungsfreiheit. Auch die der AfD-Delegierten. Wer einen Parteitag aktiv verhindert, riskiert Strafbarkeit wegen Nötigung. Und wer als Parteiorganisation dafür Busse bucht, macht sich zum Organisator dieses Rechtsbruchs.
Aber das Rechtliche ist vielleicht noch das Kleinere. Das Eigentliche ist die Denkweise dahinter.
Sie lautet: Wir wissen, was demokratisch ist – und deshalb dürfen wir demokratische Regeln brechen. Wir verteidigen den Rechtsstaat – und deshalb nehmen wir das Recht selbst in die Hand. Wir sind die Guten – und das legitimiert alles.
Diese Logik hat einen Namen: Der Zweck heiligt die Mittel. Sie ist nicht neu. Und sie ist nicht links.
Wer heute den Parteitag des politischen Gegners verhindert, hat das Argument verloren. Er hat nicht die AfD besiegt – er hat ihr das stärkste Opfernarrativ des Jahres geliefert. Frei Haus. Mit Busservice.
Ich bin Grüner und ich bleibe es. Aber ich weigere mich, so zu tun, als wäre das hier normal.
Es ist nicht normal. Es ist beschämend.
This broke me when i read this...
New information have come to light about the past of the Belfast victim
The Belfast stabbing victim was drugged and torched by gang leader at livingston flat in horrific attack
Stephen Ogilvie who has learning difficulties was attacked in 2001 at a flat in livingston west lothian by drug dealer david mcleave then aged 21.
Mcleave gave him the date rape drug gbh stripped him poured aftershave over him and set him on fire while he was watching television.
Ogilvie woke up to find his body burning and the ordeal was captured on video by the gang.
Mcleave was later jailed for 14 years at the high court in edinburgh in 2003.
Ogilvie is now in hospital in belfast with life changing injuries including the loss of an eye after monday nights knife attack by sudanese national hadi alodid.
This poor man has gone through so much pain and suffering in his life only to go through what he did the other night, no one deserves this.
Today I wrote to German FM Johann Wadephul on the refusal of ZDF and ARTE to broadcast Unraveling UNRWA. German taxpayers gave hundreds of millions to UNRWA. They deserve to know why a documentary examining evidence of UNRWA's ties to terrorism was withheld from public view. 🧵
Der Staat verliert vor Gericht – und entlarvt seinen Sprachzwang
Man muss sich diesen Vorgang einmal in aller Ruhe vor Augen führen: Eine Mitarbeiterin einer Bundesbehörde soll eine Strahlenschutzanweisung überarbeiten. Es geht also nicht um einen Werbeflyer für irgendeinen Diversity-Workshop, nicht um eine Broschüre für Selbstverwirklichung im öffentlichen Dienst, nicht um ein Sprachlabor für ideologische Feinarbeit. Es geht um Strahlenschutz. Um Klarheit. Um Eindeutigkeit. Um Sicherheit. Um einen Bereich, in dem Worte nicht hübsch klingen müssen, sondern rechtlich präzise und praktisch verständlich sein müssen.
Und was macht der Apparat? Er macht daraus einen Machtkampf um Gendersprache.
Weil die Frau das Dokument nicht so umformulierte, wie ihre Vorgesetzten es wollten, wurde sie erst abgemahnt. Nicht einmal, sondern zweimal. Dann kam die Kündigung. Eine Bundesbehörde zog also arbeitsrechtlich die große Keule, weil eine Mitarbeiterin sich weigerte, ein fachliches Dokument vollständig in die gewünschte Sprachform zu pressen.
Das ist nicht nur absurd. Das ist entlarvend.
Denn genau hier sieht man, worum es beim Genderzwang in Wahrheit geht. Es geht nicht um Höflichkeit. Es geht nicht um Respekt. Es geht nicht um „Sichtbarkeit“. Es geht um Gehorsam. Um das Signal: Du sprichst so, wie wir es wollen. Du schreibst so, wie wir es verlangen. Und wenn du dich widersetzt, bekommst du die Macht des Apparates zu spüren.
Diese Frau hat sich gewehrt. Und sie hat gewonnen.
Das Landesarbeitsgericht Hamburg bestätigte, dass die Kündigung unwirksam war. Auch die Abmahnungen müssen aus der Personalakte verschwinden. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat keine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Damit ist klar: Der Versuch, diese Mitarbeiterin arbeitsrechtlich wegen dieses Vorgangs fertigzumachen, ist gescheitert.
Aber der Schaden ist längst angerichtet.
Denn was sagt dieser Fall über den Zustand dieses Landes? Er sagt, dass in Teilen des öffentlichen Dienstes offenbar genug Energie vorhanden ist, um eine fachkundige Mitarbeiterin wegen Gendersprache zu verfolgen. Für Bürokratie, Belehrung und Sprachkontrolle ist Zeit da. Für Vernunft offenbar weniger.
Eine Diplomchemikerin, seit Jahren in der Behörde tätig, Strahlenschutzbeauftragte, also jemand mit fachlicher Verantwortung, wird nicht nach Kompetenz beurteilt, sondern am Ende in einen Streit über ideologische Sprachformen hineingezogen. Genau das ist der Wahnsinn unserer Zeit: Der Staat bekommt an vielen Stellen seine Kernaufgaben kaum noch sauber organisiert, aber bei der sprachlichen Umerziehung entwickelt er plötzlich erstaunliche Entschlossenheit.
Man stelle sich vor, dieselbe Härte würde bei echten Verwaltungsproblemen gezeigt. Bei maroder Infrastruktur. Bei explodierenden Kosten. Bei schleppender Digitalisierung. Bei Sicherheitslücken. Bei Behördenversagen. Bei der Verschwendung von Steuergeld. Aber nein: Wenn jemand ein Dokument nicht nach Sprachmode umfrisiert, dann läuft die Maschine.
Das ist der eigentliche Skandal.
Dieser Fall zeigt, wie tief sich eine politische Sprachideologie in staatliche Strukturen gefressen hat. Aus Sprache, die eigentlich verbinden soll, wird ein Herrschaftsinstrument. Aus Verwaltungssprache, die klar, nüchtern und allgemein verständlich sein muss, wird ein Gesinnungstest. Und wer nicht mitmacht, wird behandelt, als habe er eine Dienstpflicht verletzt.
Dabei ist gerade im behördlichen und rechtlichen Bereich Verständlichkeit kein Nebenthema. Sie ist der Kern. Bürger müssen staatliche Texte verstehen können. Mitarbeiter müssen Anweisungen eindeutig lesen können. Fachbegriffe müssen präzise bleiben. Wenn aus klaren Begriffen sprachpolitische Verrenkungen werden, ist niemandem geholfen. Außer jenen, die ihren ideologischen Sieg darin sehen, dass am Ende jeder Satz nach ihrer Weltanschauung klingt.
Besonders dreist ist, dass dieser ganze Streit am Ende auch noch den Steuerzahler belastet. Knapp 18.000 Euro Gerichts- und Prozesskosten sollen durch diese Auseinandersetzung entstanden sein. Für was? Für einen Behördenfeldzug gegen eine Frau, die sich nicht zum Sprachumbau zwingen lassen wollte. Der Bürger zahlt also nicht nur den Apparat, der ihn täglich belehrt. Er zahlt auch noch die juristischen Niederlagen dieses Apparates, wenn er sich übernimmt.
Das muss man erst einmal schaffen.
Und natürlich werden die üblichen Beschwichtiger jetzt sagen: Das Gericht habe ja gar nicht grundsätzlich gegen Gendern entschieden. Stimmt. Genau deshalb darf man den Fall nicht falsch lesen. Das Gericht hat nicht gesagt: Niemand darf im Dienst je zum Gendern angewiesen werden. Das ist richtig. Aber politisch ist dieser Fall trotzdem ein Fanal. Denn er zeigt, wie weit manche Behörden offenbar zu gehen bereit sind, wenn es um sprachpolitische Vorgaben geht.
Der Apparat hat nicht moderiert. Er hat eskaliert.
Er hat nicht gesagt: Wir brauchen ein verständliches, rechtssicheres Dokument, also prüfen wir gemeinsam die beste Lösung. Nein. Es folgten Abmahnungen. Dann Kündigung. So behandelt man keine Fachkraft. So behandelt man jemanden, an dem man ein Exempel statuieren will.
Und genau das ist der Punkt: Der Staat darf nicht zur Erziehungsanstalt werden. Behörden sind keine Weltanschauungsseminare. Vorgesetzte sind keine Sprachkommissare. Dienstliche Kommunikation hat der Sache zu dienen, nicht dem ideologischen Selbstbild einer Verwaltungselite.
Der öffentliche Dienst ist dem Bürger verpflichtet. Nicht einer Sprachmode. Nicht einem akademischen Milieu. Nicht einer politischen Blase, die glaubt, sie könne die Wirklichkeit umformen, indem sie Wörter verbiegt.
Es ist ohnehin bemerkenswert, mit welcher Arroganz die Gendersprache immer wieder durchgedrückt wird. In Umfragen lehnt ein großer Teil der Bevölkerung diese Kunstsprache ab oder empfindet sie als störend. Trotzdem wird sie in Verwaltungen, Hochschulen, Medien und Institutionen weiter vorangetrieben, als sei der Bürger nur noch ein rückständiges Hindernis auf dem Weg zur sprachlichen Erlösung.
Das ist demokratisch hochproblematisch.
Denn Sprache gehört nicht dem Staat. Sie gehört den Menschen. Sie wächst, verändert sich, lebt. Aber sie darf nicht von oben verordnet werden, schon gar nicht mit arbeitsrechtlichem Druck. Wer Sprache politisch kontrollieren will, kontrolliert nicht nur Wörter. Er kontrolliert Denk- und Ausdrucksräume. Er entscheidet, welche Formulierungen als zulässig, anständig, modern oder rückständig gelten. Und genau dort beginnt die schiefe Ebene.
Heute ist es der Genderstern. Morgen ist es die nächste Pflichtformel. Übermorgen wird aus jeder sprachlichen Abweichung ein Verdachtsmoment.
Der Fall aus Hamburg ist deshalb mehr als ein arbeitsrechtlicher Streit. Er ist ein Blick in die Mentalität einer Verwaltung, die sich nicht mehr mit nüchterner Amtsführung begnügt, sondern an der Sprache ihrer Mitarbeiter herumregiert. Und er ist ein Warnsignal für alle, die glauben, solche Debatten seien bloß Kulturkampf. Nein. Das hier ist handfeste Machtpolitik im Arbeitsalltag.
Eine Mitarbeiterin verliert beinahe ihren Job, weil sie nicht so schreibt, wie es die Vorgesetzten verlangen. Das ist keine Kleinigkeit. Das ist ein Angriff auf berufliche Freiheit, fachliche Vernunft und sprachliche Selbstbestimmung.
Dass die Frau gewonnen hat, ist gut. Dass sie überhaupt diesen Kampf führen musste, ist ein Armutszeugnis.
Und das BSH? Es sollte sich nicht mit Datenschutzfloskeln verstecken. Es sollte erklären, wie es so weit kommen konnte. Wer hat entschieden, dass dieser Konflikt bis zur Kündigung eskalieren musste? Wer trägt dafür Verantwortung? Wer erklärt dem Steuerzahler die Kosten? Und wer stellt sicher, dass in Bundesbehörden künftig wieder Klarheit, Fachlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelten?
Denn eines ist sicher: Wenn Behörden anfangen, Mitarbeiter wegen Sprachfragen mit Abmahnung und Kündigung zu überziehen, dann ist nicht die Sprache das Problem. Dann ist der Kompass verloren gegangen.
Dieser Fall muss Konsequenzen haben. Nicht für die Mitarbeiterin. Für den Apparat.
Es braucht endlich eine klare Grenze: Keine Gendersprache per Zwang. Keine ideologische Sprachpolizei im öffentlichen Dienst. Keine Kündigungsdrohungen wegen politisch aufgeladener Formulierungen. Und vor allem: Rückkehr zu einer Amtssprache, die jeder versteht.
Deutsch muss klar sein. Rechtssicher. Lesbar. Präzise. Besonders dort, wo der Staat spricht.
Der Staat hat in diesem Fall verloren. Die Bürger haben etwas gelernt: Der Genderzwang ist nicht harmlos. Er ist nicht freundlich. Er ist nicht modern. Er ist ein Machtinstrument. Und wenn man ihn nicht stoppt, greift er immer weiter in Arbeitswelt, Verwaltung und Alltag ein.
Zum Glück hat sich diese Frau gewehrt.
Man wünscht sich, mehr Menschen würden genau das tun.
https://t.co/9NfhnnrDQC
"Wir müssen", "wir wollen", "wir haben entschieden" ...
Wann haben "WIR" eigentlich entschieden, dass wirtschaftlicher Abstieg der Preis für Klimapolitik sein soll? An den Beschluss kann ich mich nicht erinnern.
#Klimahysterie#Klimaschutz#Reiche#CDU#Klimapolitik
Der forensische Psychiater Prof. Frank Urbaniok zerlegt einen NDR-Bericht über die zunehmende Gewalt in Bussen und Bahnen:
„Die Bevölkerung soll getäuscht werden ...
Der ganze Bericht ist eine einzige Desinformation ...
So, wie die DDR berichtet hat“
Wahrscheinlich rechtswidrig leitete die Behörde von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer während der Affäre um den Ludwig-Erhard-Gipfel Presseanfragen an die Weimer Media Group weiter. Das hat Weimers Behörde nun zugegeben.
https://t.co/C3gsPw1d18
+++ EU-Kommission attackiert slowakische Verfassung – weiterer Angriff auf nationale Souveränität +++
Am 26. September 2025 hat das slowakische Parlament mit 90 von 150 Stimmen eine weitreichende Verfassungsänderung beschlossen. Diese verankert unter anderem den Schutz der nationalen Identität, beschränkt Adoptionen auf verheiratete Paare und erkennt ausschließlich das biologische männliche und weibliche Geschlecht an. Zudem sollen Eltern im Bereich der Sexualerziehung stärker eingebunden werden. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet.
Dazu erklärt @IrmhildBoss, AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament und ESN-Koordinatorin im FEMM-Ausschuss:
„Das Vorgehen der EU-Kommission gegen die Slowakei ist ein schwerer Angriff auf die Souveränität eines demokratischen Mitgliedstaates. Ein gewähltes Parlament hat mit verfassungsändernder Mehrheit über grundlegende Fragen von Familie, Geschlecht, Erziehung und nationaler Identität entschieden. Dass Brüssel darauf mit juristischem Druck reagiert, zeigt den bevormundenden Charakter dieser EU.
Die Slowakei verteidigt ihr gutes Recht, zentrale gesellschaftliche Fragen selbst zu regeln. Familie und Erziehung gehören nicht in die Zuständigkeit der Kommission, sondern in die Hände der Völker und ihrer Parlamente. Wer daraus einen Rechtsstaatskonflikt konstruiert, will nationale Eigenständigkeit brechen.
Besonders entlarvend ist die Doppelmoral der EU-Institutionen: Brüssel spricht von Vielfalt, duldet aber keine Vielfalt der politischen Ordnungen. Demokratie wird nur akzeptiert, solange das Ergebnis dem eigenen ideologischen Kurs entspricht.
Die Slowakei ist kein Verwaltungsbezirk der Europäischen Kommission. Sie ist ein souveräner Staat mit eigener Geschichte, eigener Verfassung und eigener demokratischer Legitimation. Als ESN-Fraktion stehen wir für ein Europa souveräner Nationen. Die Kommission muss ihr Vertragsverletzungsverfahren einstellen und die Entscheidung des slowakischen Parlaments respektieren.“
‼️🇬🇧Das Video geht viral und zeigt, was in Großbritannien vor sich geht.
🚨 Britische Polizei verhaftet Christen, die ein Schild tragen, da dieses „wahrscheinlich Belästigung, Alarm oder Kummer verursacht”.
Ein Mann sagt: „Derzeit werde ich wegen der Äußerung von Meinungsfreiheit verhaftet.“
Ein Polizist sagt: „Dieser Herr hat eine Straftat begangen, indem er ein Schild mit einer Aufschrift zur Schau stellte, die wahrscheinlich Belästigung, Alarm oder Kummer verursacht.“
Mann: „Warum werden mir Handschellen angelegt? Ich möchte meine Meinung frei äußern, ich möchte frei reden, ohne anstößig zu sein. Ich führe ruhige, rationale Debatten mit Menschen. Ich war nicht respektlos. Ich liebe Menschen. Ich bin Christ.“
Der Mann wird dann in den Fond eines Polizeiwagens verfrachtet und weggebracht – alles nur wegen eines Schildes, das möglicherweise als beleidigend empfunden werden könnte.
In Barcelona schneidet ein Marokkaner in aller Öffentlichkeit einer 41-jährigen Touristin die Kehle durch - sie ist tot. Der Mann wurde festgenommen.
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