@Christian_Kott "Nihil est tam utile quam veritas, nihil tam nocens quam mendacium."
(Übersetzung: "Nichts ist so nützlich wie die Wahrheit, nichts so schädlich wie die Lüge.")
Quelle: Cicero, De Oratore, Buch II, Kapitel 62 (II.62).
"Es bleibt ein letztes wahres Bollwerk. Europa.
Brüssel finanziert seine eigenen NGO-Netzwerke, mit einer Undurchsichtigkeit, die sogar der Europäische Rechnungshof kritisiert hat.
Die großen Stiftungen wie die Open Society von Soros. Die supranationalen Einrichtungen, die Normen produzieren, ohne je vor einem Wähler zu treten.
Das ist die letzte Festung der kulturellen Hegemonie. Und sie beginnt zu bröckeln.
Ich bin überzeugt, dass das alles zusammenbrechen wird, und schneller, als man denkt. Gramsci hatte an einem entscheidenden Punkt recht: Die Kultur geht der Politik voraus. Aber er hat vergessen, dass es in beide Richtungen geht.
Wenn eine künstliche Kultur ihre Infusionen verliert, steigt das, was darunter wirklich ist, an die Oberfläche. Was danach kommt, glaube ich, ist eine Wiedergeburt. Eine Kultur, die wieder anfängt, Schönheit, Ehrgeiz, Wissenschaft, die Zivilisation zu lieben, die sie hervorgebracht hat."
Hoffentlich.
@myswiss Bei den Fakten wird es problematisch - die können oder wollen nicht verstanden werden. Es droht die Gefahr, daß das eigene Konstrukt zerstört wird.
Es ist mehr als offensichtlich, dass die Briefwahl zu einer Manipulation in nie zuvor gesehenem Ausmaß benutzt wurde, um die AfD bei der gestrigen Landtagswahl von der absoluten Mehrheit fernzuhalten.
An den Wahlurnen lag die AfD bei 51,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen, die CDU bei 14,5 Prozent.
In den bis dahin ausgezählten Briefwahlbezirken drehte sich hingegen das Verhältnis.
Per Brief war die CDU Wahlsieger, die AfD hätte im Endergebnis 27 Prozent eingebüßt.
Das ist mathematisch-statistisch nicht erklärbar.
Mehr in beigefügten Statistik-Links mit der Bitte um unbedingte öffentliche Weiterleitung.
https://t.co/txkSEZlQ6P
https://t.co/T0TPsmk5VI
#SachsenAnhalt #Brandmauer #Demokratie #Stimmen #Landtagswahl #Miosga #Merz #Union
@Uberrenditen Der 3. Orphan-Drug-Status für Gamgertamig ($LKFT) bringt zwar 7 Jahre US-Marktexklusivität, der eigentliche Hebel liegt aber in der institutionellen Gemengelage:
Parallel zur FDA-News meldet die Bank of America das Überschreiten der 10%-Stimmrechts-Schwelle. Zusammen mit Kooperationspartner Gilead Sciences, David Einhorns Cash-Polster-These und laufenden Aktienrückkäufen formiert sich im Hintergrund das typische Setup für einen M&A-Exit vor den Registrierungsstudien 2027.
@Uberrenditen Richtige Vermutung, es ist die nächste Mega-Übernahme: Der US-Markt holt sich deutsche Industrie-Juwelen.
Hinter der 2,25 Mrd. $Privatplatzierung bei Madison Air ($MAIR) steht der Kauf des deutschen Weltmarktführers ebm-papst für über 5 Mrd. $ (https://t.co/y4qVmgUVfF).
Der US-Tech-Sektor sichert sich damit im Eiltempo die Schlüsseltechnologie für das globale Hyperscale- & KI-Datacenter-Cooling. Deutscher Mittelstand wird zur systemkritischen Infrastruktur für die USA.
@vonGammCom Dann denke ich mal so in 3-5 Jahren sind von den ca 5000 Mitarbeitern noch ca. 800 da - Rest durch Fluktuation und Outsourcing obsolet geworden. Der wirklich harte Kern besteht. Der andere Teil war Teil einer Geschichte.
O edles Volk, dein Wohl hab ich im Sinne –
doch nur, damit am End ich selbst gewinne.
Ich dräng dir meine Weisheit väterlich auf,
und auf den wahren Volkswillen pfeif ich drauf.
Schon Talleyrand verstand die feine Pflicht:
Wer herrschen will, der eile niemals nicht.
Neun Monde schläft die Botschaft tief im Schrein,
das Urteil stand im Winter längst schon rein.
Erst sät man Zweifel durch gezielte Ruh,
dann schaut man kühl der eignen Schöpfung zu
und ruft empört: „Seht her, welch wirre Last,
die gar nicht in den engen Zeitplan passt!“
So wird das Zaudern selbst zum Argument,
das man geschickt als Staatsvernunft benennt:
Erst Fakten schaffen, Reihenfolge drehen,
um freie Bürgerwahlen zu umgehen.
Erst Kompass klären, dann Verträge binden –
Recht darf sich nicht in Taktikspiel verwinden. 🇨🇭
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Frei nach Talleyrand: „Vor allem: kein Eifer!“ – oder wie man aus kalkulierter Verzögerung politische Sachzwänge baut.
#KompassInitiative #EUVerträge #DirekteDemokratie #Souveränität #Schweiz #Talleyrand #Politik
Diese Handreichung ist als kompakte Orientierung für Bürger gedacht, die an den Sitzungen teilnehmen.
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§ 32 LWG: Der Kreiswahlausschuss stellt in öffentlicher Sitzung fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen sind und wer im Wahlkreis gewählt ist.
Die Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich (§ 4 LWO). Jedermann hat Zutritt.
Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt.
Wahlcomputer-Urteil des BVerfG (BVerfGE 123, 39): „Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl … gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen … Die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung [müssen] vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.“
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Stelle folgenden Antrag (möglichst zu Beginn der Ergebnisermittlung):
„Ich beantrage unter Berufung auf § 32 LWG und den Öffentlichkeitsgrundsatz der Wahl (BVerfG, Wahlcomputer-Urteil), dass die Ergebnisse wahlbezirksweise – also jedes einzelne Wahllokal / jede Wahlniederschrift – laut vorgelesen, laufend addiert und protokolliert werden. Gleichzeitig beantrage ich, dass dieser Antrag und die Entscheidung des Ausschusses vollständig in die Niederschrift aufgenommen werden.“
Die Sitzungen finden in der Regel ab ca. 8. September 2026 statt.
Zur Sitzung erscheinen – keine Anmeldung erforderlich.
Den Antrag stellen und höflich, aber bestimmt aufrecht erhalten.
Bei Ablehnung ausdrücklich die Aufnahme des Antrags und der Ablehnungsgründe in die Niederschrift verlangen.
Sachlich bleiben, mitschreiben und ggf. Zeugen mitnehmen.
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Fragen zur öffentlichen Kontrolle ohne bezirksweises Vorlesen
Wie soll der Bürger ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können, ob die Addition korrekt ist, wenn er die einzelnen Wahllokal-Ergebnisse nicht hört und nicht selbst mitaddieren kann?
Wenn die Ergebnisse nur per Software oder als Summe verkündet werden – wo findet dann die vom BVerfG geforderte „öffentliche Überprüfbarkeit“ der Ergebnisermittlung statt?
Wie kann der Bürger Übertragungs- oder Softwarefehler erkennen, wenn die Zahlen der einzelnen Wahlbezirke nie öffentlich vorgetragen werden?
Ist eine Kontrolle „ohne besondere Sachkenntnis“ noch möglich, wenn die entscheidende Rechenoperation unsichtbar in einer Software stattfindet?
Warum soll ausgerechnet der entscheidende Schritt der Zusammenzählung vom Öffentlichkeitsgrundsatz ausgenommen sein?
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Begründung der Forderung und des Protokollierens
Die öffentliche Sitzung nach § 32 LWG dient der nachvollziehbaren Feststellung des Ergebnisses. Öffentlichkeit bedeutet nicht nur Anwesenheit, sondern Kontrolle der wesentlichen Schritte.
Nur durch bezirksweises Vorlesen und laufendes Addieren kann der Bürger die Ergebnisermittlung ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen.
Die Niederschrift dokumentiert, ob dem Öffentlichkeitsgrundsatz entsprochen wurde. Deshalb muss der Antrag und die Entscheidung darüber aufgenommen werden.
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Gegenargumente gegen typische Ablehnungen
„Praktisch nicht umsetzbar / dauert zu lange“ Praktische Gründe dürfen den verfassungsrechtlichen Öffentlichkeitsgrundsatz nicht aushebeln. Die Sitzung dauert so lange, wie die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Feststellung erfordert. Zeitdruck ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Die Ablehnung selbst muss in die Niederschrift.
„Die Software / die Zusammenstellung reicht aus“ Das BVerfG verlangt, dass der Bürger die Ergebnisermittlung ohne besondere Sachkenntnis überprüfen kann. Eine Software-Ausgabe oder fertige Summe ist eine Blackbox und genügt diesem Anspruch nicht.
„Praktische Gründe können den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht außer Kraft setzen. Ich halte an meinem Antrag auf bezirksweises Vorlesen und laufendes Addieren fest und beantrage erneut die vollständige Aufnahme meines Antrags sowie Ihrer Entscheidung in die Niederschrift.“
𝗗𝗘𝗥 𝗞𝗟𝗜𝗠𝗔𝗦𝗖𝗛𝗪𝗜𝗡𝗗𝗘𝗟
Als die Medien und Wissenschaftler noch nicht gekauft waren, hat selbst der Mainstream noch über den Klimaschwindel berichtet, 𝙞𝙣𝙠𝙡𝙪𝙨𝙞𝙫𝙚 𝙚𝙝𝙚𝙢𝙖𝙡𝙞𝙜𝙚𝙧 𝙈𝙞𝙩𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧 𝙙𝙚𝙨 𝙄𝙋𝘾𝘾!
Am 𝟭𝟭. 𝗝𝘂𝗻𝗶 𝟮𝟬𝟬𝟳 strahlte RTL unter der Moderation von Birgit Schrowange das „extra spezial“ mit dem Titel „𝘿𝙚𝙧 𝙆𝙡𝙞𝙢𝙖𝙨𝙘𝙝𝙬𝙞𝙣𝙙𝙚𝙡“ aus.
Diese Dokumentation legte damals bereits die Diskrepanz zwischen öffentlicher Panikmache und wissenschaftlicher Debatte offen...
𝗪ä𝗵𝗹𝗲: 𝗪𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗹𝗹𝘂𝘀𝗶𝗼𝗻.
@GFreiNews Wurstsalat (ohne Majo) mit Bratkartoffeln und Zwiebeln - und die Welt sieht besser aus. Das Vesper Sandwich um 9.00 Uhr ohne Chips. Das sollten die Amis mal probieren.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat einen Impfstoff über Jahre für den deutschen Markt freigegeben, obwohl zwei seiner Hauptbestandteile nie auf ihre Giftigkeit geprüft worden waren - die LNP ALC0159 und ALC0315.
Die Europäische Kommission hatte das Nachholen dieser Prüfung zur Bedingung der Zulassung gemacht und dafür eine Frist gesetzt. Die Frist verstrich ungenutzt. Im selben Monat wurde amtlich festgestellt, dass der Impfstoff Herzmuskelentzündungen verursacht. Das Institut hat gleichwohl weiter freigegeben, keine Charge gesperrt und niemanden gewarnt.
Der Sachverhalt in zehn Schritten
1. Der Impfstoff besteht nicht nur aus mRNA. Die mRNA ist in winzige Fettkügelchen verpackt, damit sie überhaupt in die Zellen gelangt. Zwei dieser Fette heißen ALC-0315 und ALC-0159. ALC-0315 ist mit rund 46 Prozent der mengenmäßig größte Einzelbestandteil der Fetthülle.
2. Diese beiden Fette waren fabrikneu. Sie waren vor dem 21.12.2020 in keinem einzigen zugelassenen Arzneimittel der Welt enthalten und sind in keinem Arzneibuch beschrieben. Die Zulassungsbehörde selbst hat sie als „neuartige Hilfsstoffe“ eingestuft und festgehalten, dass zu ihnen nur begrenzte Informationen vorliegen.
3. Sie wurden nie eigenständig auf Giftigkeit untersucht. Es gibt keine Studien zur Erbgutschädigung und keine zur Krebserzeugung. Statt zu prüfen, hat der Hersteller argumentiert, diese Fette seien anderen Fetten ähnlich, die im Medikament Onpattro verwendet werden. Onpattro wird aber in die Vene gespritzt statt in den Muskel und wenigen Schwerkranken gegeben statt der gesunden Bevölkerung einschließlich Kindern.
4. Deshalb gab es nur eine bedingte Zulassung mit einigen Bedingungen. Anhang II Abschnitt E der Zulassung vom 21.12.2020 gab der BioNTech Manufacturing GmbH auf, die fehlenden Angaben zu Herstellung, Kontrolle und Reinheit dieser beiden Fette nachzuliefern. Frist: Juli 2021.
5. Die Frist wurde gerissen. Das steht nicht in einem Parteigutachten, sondern in einem amtlichen Beschluss der Europäischen Kommission vom 10.10.2022. Dort heißt es, die Auflagen seien erfüllt „in Anbetracht der am 17. Juni 2022 vorgelegten Daten“. Wären sie im Juli 2021 erfüllt gewesen, hätte es dieser Vorlage nicht bedurft. Verspätung: rund zehneinhalb Monate. Bewertung 14 Monate später. (Was konkret eingereicht wurde weiß keiner).
6. Im selben Monat, in dem die Frist verstrich, kam die Warnung zu Herzschäden. Am 09.07.2021 stellte der Sicherheitsausschuss der Europäischen Arzneimittel-Agentur fest, dass Comirnaty Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen verursacht. Grundlage waren 145 Myokarditis- und 138 Perikarditis-Fälle allein im Europäischen Wirtschaftsraum. Fünf Menschen waren daran bereits gestorben.
7. Damit lagen zwei Vorgänge gleichzeitig auf dem Tisch des Instituts: eine überfällige, nicht erfüllte Auflage zur Charakterisierung der Trägerfette – und die amtliche Feststellung, dass eben dieses Produkt Herzen schädigt. Diese beiden Vorgänge zusammenzuführen, war keine Frage des Ermessens, sondern Kernaufgabe der Behörde. Heute wissen wir warum: https://t.co/KIEXBr2nEh
8. Das Institut hat nichts getan. Es hat keine Charge gesperrt, keine Freigabe versagt, kein Ruhen der Zulassung angeregt, keine Warnung an die Impfärzte herausgegeben und die Aufklärungsbögen nicht ergänzt. Es hat bis zum 10.10.2022 weiter freigegeben – millionenfach und erstmals in großem Umfang an Jugendliche und Kinder.
9. Es hat auch nicht selbst geprüft. Der Leiter der Qualitätskontrolle hat am 06.07.2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgesagt, dass das Institut bei 31 von 35 Chargenprüfungen nicht selbst gemessen, sondern die Angaben des Herstellers übernommen hat. Kein Mitarbeiter hatte bis dahin ein BioNTech-Werk von innen gesehen.
10.Heute weiß man, was die ungeprüften Fette anrichten. Eine japanische Arbeitsgruppe der Universität Tsukuba hat 2026 in Nature Communications gezeigt: Leere Fettkügelchen ohne jede mRNA senken die Pumpleistung des Herzens und lösen eine Entzündung im Herzmuskel aus. mRNA allein tut das nicht. Der Schaden läuft über die Kraftwerke der Zelle, die Mitochondrien. Das ist genau der Fragenkreis, dessen Klärung die versäumte Auflage zum Gegenstand hatte.
Warum das Institut weggesehen hat?
Das Paul-Ehrlich-Institut ist nicht nur Zulassungs-, Chargenprüf- und Sicherheitsbehörde. Es bezahlt zugleich aus dem Bundeshaushalt die Anwaltskosten der Hersteller in genau denjenigen Zivilprozessen, die die Geschädigten gegen sie führen, und stellt ihnen wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung. Jede Erkenntnis, die das Risiko des Produkts belegt, schwächt die Verteidigung derer, deren Verteidigung das Institut finanziert. Damit hat die Behörde ein eigenes institutionelles Interesse daran, gerade nicht hinzusehen. Das ist der Punkt, der die Beschuldigten vom säumigen Aufseher zum Mittäter macht.
Der Vergleich, der es erklärt
Eine Baugenehmigung mit der Auflage, bis zu einem bestimmten Tag den Standsicherheitsnachweis für das tragende Bauteil nachzureichen. Der Tag verstreicht, der Nachweis kommt nicht. Im selben Monat melden die ersten Nutzer Risse in der Decke. Die Genehmigung erlischt dadurch nicht von selbst – aber die Behörde muss handeln: Nutzungsuntersagung, Widerruf, Zwangsmittel. Tut sie es nicht und stürzt die Decke ein, haftet nicht nur der Bauherr. Genau das ist die Lage hier: Nicht das Erlöschen der Zulassung wird behauptet, sondern das sehenden Auges unterlassene Einschreiten, das diejenigen wollten, die das PEI/ZEPAI zum Prozessfinanzierer der Impfhersteller werden ließen.
Welche Straftatbestände in Betracht kommen
– Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel – § 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 AMG. Verbrechen, Strafrahmen bis zehn Jahre. Es genügt der begründete Verdacht schädlicher Wirkungen; ein Vollbeweis ist nicht erforderlich.
– Inverkehrbringen qualitätsgeminderter Arzneimittel – § 8 Abs. 1 Nr. 1 AMG. Die Reinheit und Kontrolle des größten Fettbestandteils waren nach Einschätzung der Behörden selbst noch nicht geklärt.
– Körperverletzung durch Unterlassen, teils mit Todesfolge – §§ 223, 224, 226, 227 i. V. m. § 13 StGB. Die Garantenstellung folgt aus dem Amt und aus den Prüfpflichten des Arzneimittelgesetzes.
– Strafvereitelung im Amt – § 258a StGB. Untätigkeit gegenüber dem Zulassungsinhaber, Zurückhalten der Sicherheitsdaten, Löschungsantrag zu 56.000 Datensätzen.
– Untreue – § 266 StGB. Zahlung der Anwaltskosten privater Konzerne aus Bundesmitteln in zweistelliger Millionenhöhe.
– Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundung im Amt – §§ 274, 348 StGB. Für die Sitzungen zur Arzneimittelsicherheit wurden keine Protokolle geführt.
Drei Einwände, die nicht tragen
– „Die EU hat den Impfstoff doch zugelassen.“ Die Zulassung beruht auf Daten des Herstellers, für deren Richtigkeit nach Art. 17 VO (EG) Nr. 726/2004 allein der Hersteller einsteht. Eine Zulassung sperrt die Strafverfolgung nicht; Art. 15 derselben Verordnung stellt das ausdrücklich klar.
– „2021 konnte niemand wissen, was 2026 herauskommt.“ Richtig – und darum geht es auch nicht. Der Vorwurf lautet nicht, die Mitarbeiter beim PEI hätten den Befund von 2026 vorhersehen müssen, sondern: Sie haben die zu seiner Klärung ausdrücklich angeordnete Untersuchung ausfallen lassen und trotzdem weiter freigegeben.
– „Die Nebenwirkung ist sehr selten.“ Für die Prüfung nach § 5 AMG kommt es auf die Vertretbarkeit an. Diese Abwägung lässt sich nicht führen, solange eine Seite der Waage – das Risiko der Trägerfette – von der Zulassungsbehörde selbst als noch nicht beurteilbar gekennzeichnet ist.
Der Kern dieses Vorwurfs hängt von keiner wissenschaftlichen Streitfrage ab. Er ergibt sich aus zwei amtlichen Dokumenten der Europäischen Kommission: Die Auflage war im Juli 2021 fällig. Die Daten wurden am 17. Juni 2022 vorgelegt. Was in der Zwischenzeit geschah und wer es zu verantworten hat, wird wohl die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben.
(unten ein mit ChatGPT Pro generiertes Foto, das nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben muss)
++ EXKLUSIV:++ So begründet Daniela Behrens (SPD) den Wahlausschluss des Handwerkmeisters und studierten Juristen Thorsten Paul Moriße: Er ist Mitglied der legalen @AfD. Rücktritt!
Hintergrund: Behrens' Machwerk umfasst 24 Seiten und legt Moriße insbesondere die mangelnde Distanzierung von seiner eigenen Partei sowie zwei Äußerungen zur Last:
1. Moriße habe 2024 auf Facebook Sozialleistungen für einen Nigerianer mit 24 Kindern kritisiert. Die Beamten kritisieren die Darstellung nicht als falsch, sondern als angeblich verbotene Meinung (Ethnopluralismus).
2. Ebenfalls 2024 habe sich Moriße auf Facebook gegen das geplante AfD-Verbot gewandt und geschrieben: „Echte Demokraten haben es nicht nötig, andere Parteien zu verbieten. Steht zusammen für die Meinungsfreiheit und gegen Diktatur!” Auch dies wird nicht als falsch kritisiert, die Pläne standen ja in der Zeitung, sondern als Delegitimierung des Staates.
Ich hatte angenommen, es wären in dem Konvolut herbere Äußerungen zu finden. Jetzt verstehe ich, warum Behrens es verschwinden lassen wollte!
Dank an @deniz_karabag_ für das Material!
Tacitus bringt in seinen Annales (III, 27) die Dynamik ausufernder Regulierung prägnant auf den Punkt:
»Corruptissima re publica plurimae leges.«
(Je zerrütteter der Staat, desto mehr Gesetze erlässt er.)
Blickt man auf die aktuelle Flut an Auflagen und Verordnungen: Quod erat demonstrandum.
(Gut, dass Tacitus vor knapp 2.000 Jahren schrieb – da greift das StGB heute glücklicherweise nicht mehr. #Sarkasmus)