@JakobSchlandt@AFPde@reuters_de Ja, dieser Satz bildet den Ausnahmetatbestand vom Verbotstatbestand – und dieses Verbot gilt im Grundsatz, bis das BKartA über die mögliche Rechtfertigung entschieden hat. Ich erwarte eine Richtigstellung in Ihrem heutigen Editorial und in Ihrer mager recherchierten Analyse!