In ihrer zweiteiligen Recherche zu #Spyware hat @RepublikMagazin mit Tätern und Betroffenen von #Cyberstalking gesprochen und sich das dubiose Geschäft der Betreiber von Spionagesoftware angeschaut. Ein Teil der Lösung: unsere Beschwerde gegen @GoogleDE. https://t.co/9TWUgU3z6j
Der lange Atem für die #Grundrechte: Nach 8 Jahren fahren wir gemeinsam mit @amnesty_de einen Erfolg für Privatsphäre vor dem @BVerfG mit unserer 1. Verfassungsbeschwerde überhaupt ein! Karlsruhe weist die Geheimdienstarbeit erneut in die Schranken. https://t.co/niBcmU3E4F
Freu mich sehr: Gerade kommt die E-Mail aus Karlsruhe, dass die GFF @Freiheitsrechte auch ihre allererste Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2016 gewonnen hat :)
https://t.co/Pu8k4i2FoF
Inhaltlich geht es um die Überwachung des Internet nach dem sogenannten G10.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will erreichen, dass Google keine Werbung für sogenannte Stalkware mehr zeigt. In einem ersten Schritt hat sie bei Bundesnetzagentur und EU-Kommission Beschwerde eingelegt. https://t.co/PP60B2mUk7
Ein mildes Urteil vom @lgberlin im Fall @arnesemsrott, dennoch: „In seiner aktuellen Form erschwert Paragraph 353d weiter die journalistische Arbeit & greift unverhältnismäßig in die #Pressefreiheit ein”, sagt unsere Rechtsreferentin Nicola Bier. 👇https://t.co/fMSfStSWzN
Der @fragdenstaat-Chefredakteur @arnesemsrott wurde heute in Berlin verurteilt, weil er Gerichtsbeschlüsse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren veröffentlichte. Gespräch mit einem, der mit seiner Schuld gut leben kann. @sternde
https://t.co/vLgsVG0Rf5
Eigentlich spricht alles für Arne Semsrott @fragdenstaat, findet der Richter - und spricht ihn schuldig. Der nimmt's gelassen. Sein Ziel ist, vorm BVerfG das Verbot zu kippen, Gerichtsdokumente in laufenden Verfahren zu veröffentlichen.
@tazgezwitscher
https://t.co/ldxdkyD9Vn
Chefredakteur von @fragdenstaat, @arnesemsrott, wurde heute vor dem LG Berlin verurteilt! Er veröffentlichte Dokumente aus einem laufenden Verfahren – laut § 353d StGB strafbar. Dieser Paragraf muss weg, denn er schränkt die #Pressefreiheit ein. Next stop: Bundesgerichtshof!
Kann die frühzeitige Veröffentlichung von diskussionswürdigen #Gerichtsbeschlüssen pauschal #strafbar sein? Das Landgericht Berlin I sagt ja! und hat den @FragDenStaat-Chef @arnesemsrott schuldig gesprochen. @fewizi mit den Details zur Urteilsverkündung: https://t.co/Llsvt3tizd
𝗡𝗲𝘄𝘀: LG Berlin I spricht @fragdenstaat-Chef Arne #Semsrott wegen Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen zur #LetzteGeneration nach § 353d StGB #schuldig. Er wird bloß "verwarnt". 1.000-Euro-Geldstrafe muss er nur im Falle erneuter Strafbarkeit zahlen. Gleich mehr bei LTO:
📢Urteil im Verfahren gegen @arnesemsrott:
Das Gericht spricht den FragDenStaat-Chefredakteur schuldig.
Wenn es heißt, dass uralte Paragraphen wichtiger sind als die Pressefreiheit, heißt das für uns: Wir gehen in Revision vor dem Bundesgerichtshof und fordern weiter: #Adé353d!
Wir wenden uns gegen die Strafnorm §353d und unterstützen Chefredakteur @arnesemsrott von @fragdenstaat – und verteidigen gemeinsam die #Pressefreiheit. Mehr zum Fall hier: https://t.co/oem4epzhGS
Unser Jurist Benjamin Lück erklärt, was es mit 353d auf sich hat – und warum diese Strafnorm die #Pressefreiheit gefährdet. Daher stehen wir als GFF hinter @arnesemsrott (@fragdenstaat)! 💪
Wir unterstützen @arnesemsrott vor Gericht und verteidigen gemeinsam die #Pressefreiheit. Werde auch du Teil des #TeamGrundrechte und stelle sicher, dass wir unsere Arbeit weiterhin finanzieren können: https://t.co/FjQkihdSrx
Am Mittwoch geht's im Landgericht Berlin I um die Pressefreiheit. @arnesemsrott könnte sich an diesem Tag für sie verurteilen lassen. Du bist dabei? Komm' pünktlich und mit Ausweis.
Wir sagen: Schluss mit dem Veröffentlichungsverbot amtlicher Dokumente aus laufenden Verfahren!
Unser Einsatz für Grundrechte ist Teamwork: Großer Dank an @BackerMatthias, der die Verfassungsbeschwerde verfasst hat & gemeinsam mit unserem Legal Director @BijanMoini die fünf Beschwerdeführenden vertreten hat. Und natürlich an alle fünf Beschwerdeführerenden!
🚨Erfolg für die #Grundrechte: Das #Bundesverfassungsgericht kippt auf unsere Verfassungsbeschwerde hin Teile des #BKA-Gesetzes: Keine heimliche Überwachung bloßer Kontaktpersonen + klare Grenzen für die riesige Polizeidatenbank #INPOL. #Datenschutz
https://t.co/V8ynAEqfuW
⚠️ Schon einmal in unverhältnismäßiger Weise angezeigt, abgemahnt oder verklagt worden? Jetzt bis 1.10. an der Umfrage (in Kooperation mit @freiheitsrechte, @UmweltinstitutM, @djuverdi und OBS) von @StefanieEgidy teilnehmen oder an Betroffene weiterleiten: https://t.co/I90F1tAVaL