„Sonstige“ waren gestern: Das @BSW_Bremen hat Puls, der Einzug in die Bürgerschaft ist längst kein Luftschloss mehr! Mit einem charismatischen wie bodenständigen Spitzenduo aus @ChrisSchulzeHB und @AlperIseri soll die Hansestadt zivilisierter statt militarisierter werden. 👇
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Die Aufarbeitung der totalitären Corona-Politik gehört zur DNA des BSW. Die Bereitstellung und Analyse von Daten, die Aufschluss über die gesundheitlichen Nebenwirkungen der experimentellen Impfstoffe geben, gehört zwingend dazu, ebenso wie die Unterstützung der Impfgeschädigten. Wenn sich einzelne BSW-Vertreter in Thüringen nicht an dieses Programm gebunden fühlen oder aus Koalitionsdisziplin anders abstimmen, ist das nicht akzeptabel. Aber es sollte bekannt sein, dass ich mit manchem nicht einverstanden bin, was das BSW in der Thüringer Regierung macht. Einen Überblick über die zahlreichen BSW-Initiativen für Corona-Aufarbeitung in Bund und Ländern gibt es hier: https://t.co/frodYVvtXs
Als ich nach dem Angriff auf eine iranische Mädchenschule mit über 170 Toten twitterte, dass dieser Krieg kein Präventivschlag ist, sondern Staatsterrorismus und Mord, kamen Kommentare wie diese hier. Nun berichten US-Medien, dass die US-Streitkräfte für diesen Angriff verantwortlich sind. Das zum Thema "Fake News". Und solche Leute bezeichnen sich als "Journalisten".
Erinnert ihr euch noch?
Vor wenigen Tagen Einreichung beim BVerfG. Es geht voran! Über ein Jahr nach der BTW wird immer deutlicher: das Ergebnis ist offensichtlich falsch und der Bundestag nicht dem Wählerwillen entsprechend zusammengesetzt.
Das BVerfG ist bereits aktiv wie man vernimmt und wird hoffentlich unsere demokratischen Werte stärken und nicht diesem „befangenen“ Wahlprüfungsausschuss aus CDU, SPD, Linken und Grünen folgen!
Heute in der FAZ!
Kluge Köpfe haben unsere Wahlprüfungsbeschwerde gelesen und waren überzeugt!
Prof. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) und
Prof. Uwe Wagschal (Universität Freiburg),waren jeweils Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft. Uwe Wagschal war Herausgeber der Fachzeitschrift Statistics, Politcs and Policy. Sie haben unsere 177-seitige Wahlprüfungsbeschwerde in der FAZ besprochen!
Auszug aus dem Text:
„Beim vorläufigen amtlichen Endergebnis am 24. Februar 2025 fehlten dem BSW 13.435 Stimmen zum Einzug in den Bundestag, beim amtlichen Endergebnis am 14. März nur noch 9.529 Stimmen. Hierauf gründet ein erstes Argument der Wahlprüfungsbeschwerde: Die zwölffache Überproportionalität der Korrekturen – 57,6 Prozent der berichtigten Zweitstimmen: 4.277 von 7.425 – gibt zu denken, zumal die Korrekturintensität von Land zu Land höchst unterschiedlich ausfällt. So überstieg der prozentuale Anteil der neu gefundenen Stimmen in Bayern den in Sachsen um das Vierzehnfache. Der Schluss liegt nahe, in Sachsen sei lax geprüft worden.
Jedes Wahlergebnis enthält unvermeidlich Fehler. Niemand, auch nicht das BSW, will vorsätzliche Manipulationen beim Auszählen unterstellen. Aber der Vorwurf des Wahlprüfungsausschusses, diese Partei argumentiere ins Blaue hinein, unterschlägt die Indizien für strukturelle Fehlerquellen.
Den blamablen Höhepunkt lieferte im Plenum Thomas Silberhorn (CSU), Mitglied des Wahlprüfungsausschusses: „Die bloße Vermutung, Wähler könnten irrtümlich eine andere Liste angekreuzt haben, reicht in keiner Weise aus, um einen Wahlfehler festzustellen“ – als sei dies behauptet worden. Und was Johannes Fechner (SPD), ebenfalls Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, vorgetragen hat, stimmt so nicht: „Es gab keine Wahlfehler; das ist ganz klar. Es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.“
Der Wahlprüfungsausschuss, der die Argumente des BSW wenig entkräften konnte, beschritt einen leichten Weg: Die Substantiierungspflicht setzte er so hoch an, dass es praktisch niemals zu einer Neuauszählung kommen kann, weil alle elektoralen Anomalien Ausdruck des Wählerwillens seien. Wie anders als durch eine Nachzählung ist zu ermitteln, ob die folgenden beiden Einwände, die auf gravierende Defizite verweisen, an den Haaren herbeigezogen sind?
Zum einen: Die namensähnliche Kleinpartei Bündnis Deutschland (0,2 Prozent) stand auf fünfzehn der sechzehn Landeslisten direkt über dem BSW ganz am Ende der Stimmzettel. Verwechslungen waren damit präjudiziert. So verlor das Bündnis Deutschland beim endgültigen Ergebnis 2.640 Stimmen gegenüber dem vorläufigen zugunsten des BSW. Allerdings sind damit offenkundig keineswegs sämtliche Auszählungs- und Übertragungsfehler ausgemerzt worden. Ein Beispiel von vielen: Das Bündnis Deutschland soll in acht Wahlbezirken jeweils zwischen 9 und 31 Stimmen erzielt haben, das 32-mal stärkere BSW jedoch überall null. Dem stehen acht Erklärungen von Wählern gegenüber, die ihr Votum für das BSW eidesstattlich versichern. Weitere zahlreiche „Ausreißer“, deren Überprüfung unterblieb, widersprechen dem gesunden Menschenverstand. Insgesamt gilt: Wo das Bündnis Deutschland besonders gut abschnitt, gab es unterdurchschnittliche Werte für das BSW.
Zum anderen: Die Ungültigenquote lag 2025 bei 0,6 Prozent. Wahlbezirke mit mehr als zwei (3.980) oder drei Standardabweichungen vom Mittelwert (444, davon allein 85 in Rheinland-Pfalz) sind besonders auffällig. Eigentlich hätten sie eine Prüfung verdient gehabt. So ist ein Wahlzettel beim Nichtankreuzen der Erststimme gültig – das BSW trat nur in 35 Wahlkreisen mit Direktkandidaten an. Das gilt auch für den, bei dem das Votum nach Korrektur (zuerst Bündnis Deutschland, dann BSW) keinen Zweifel duldet. Und aufgrund der Stimmzettelfaltung ließe sich ein Kreuz für diese Partei (das BSW stand ganz unten) übersehen. (…)
After Hollywood’s strong reaction against the Brad Pitt vs. Tom Cruise fight…Seedance users have pivoted to Jackie Chan vs. Bruce Lee over a bottle of ketchup:
Neue Beweise für Zählfehler bei Bundestagswahl
Es ist vollbracht. Wir haben Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht - abgestützt auch durch neue eidesstattliche Versicherungen von Zeugen, die angeben das BSW in Wahlbezirken gewählt haben in denen wir angeblich null Stimmen haben und die Kleinstpartei Bündnis Deutschland etliche Stimmen zugesprochen bekam.
Wären in allen diese Wahlbezirken, die durch diese neuen Zeugen abgestützt wurden, die Stimmen des BSW mit dem Bündnis Deutschland vollständig vertauscht worden, wäre potentiell eine dreistelligen Zahl an Stimmen durch diese Zeugenaussagen betroffen.
Stützt man sich auf statistische Auffälligkeiten kann von insgesamt etwa 30 000 dem BSW vorenthaltenen Stimmen ausgegangen werden, zum Einzug in den Bundestag fehlten aber nur 9500
Stimmen.
Hinzu kommt: Etwa 60 Prozent aller Stimmkorrekturen im vorläufigen Wahlergebnis sind nur auf das BSW entfallen. Ein irrer und einmaliger Wert.
Das ist der Beleg eines strukturellen Zählfehlers, der nicht zufällig verteilt ist sondern bei dem aussergewöhnlich wenige Stimmen für das BSW mit außergewöhnlich hohen Ergebnissen für Kleinstparteien wie Bündnis Deutschland korrelieren.
Hinzu kommen zusätzliche BSW Stimmen in einer Stichprobe aus Nachzählungen der Wahlbehörden in denen es keinerlei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem BSW gab.
Daher kann es bei einem extrem knappen Ergebnis nur eine Schlussfolgerung geben: Neuauszählung der Bundestagswahl!
Eine Neuauszählung der Bundestagswahl ist keine politische Option, sondern demokratische Pflicht.
„Das Verfassungsgericht hat 1991 geurteilt, dass bei extrem knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine komplette Auszählung einer Wahl unerlässlich ist“, stellt unser Parteivorsitzender @FabioDeMasi klar. „Etwa 60 Prozent aller Stimmkorrekturen im vorläufigen Wahlergebnis entfielen nur auf uns und uns liegen Versicherungen von Wählern vor, uns gewählt zu haben, wo wir angeblich null Stimmen und Kleinstparteien wie Bündnis Deutschland etliche Stimmen haben. Nur eine Neuauszählung kann Vertrauen in die Demokratie sichern. Kanzler Merz hat womöglich keine legitime Mehrheit im Bundestag“, sagt De Masi und fordert: „Es ist Zeit zu handeln!“
Das BSW klagt nicht wegen abstrakter Zweifel, sondern wegen konkret dokumentierter Fälle. Unsere Parteivorsitzende @Amira_M_Ali beschreibt die Dimension der festgestellten Abweichungen: „Wir wissen, dass das amtliche Endergebnis falsch ist. Uns liegen mehrere eidesstattliche Versicherungen von Menschen vor, die BSW in ihrem Wahllokal gewählt haben, dennoch wird das BSW dort im amtlichen Endergebnis mit 0 Stimmen ausgewiesen. Es handelt sich also um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen. Dieser Aspekt hat natürlich unter anderem Eingang in die Klage gefunden.“
Demokratie misst sich nicht an Behauptungen, sondern an überprüfbaren Ergebnissen. „Wenn in dieser eindeutigen Lage das Wahlergebnis nicht durch Nachzählung überprüft und korrigiert wird, leben wir in keiner Demokratie. Es muss darauf ankommen wie tatsächlich gewählt wurde und nicht wie (falsch) gezählt wurde.“
Bei unserer Klage geht es also nicht nur um das BSW, sondern um die Frage, ob wir noch in einer echten Demokratie leben.
„Wir werden die Klage voraussichtlich noch vor Ablauf der Frist Mitte Februar einreichen«, sagte BSW-Chefin @Amira_M_Ali dem SPIEGEL. Am kommenden Montag will sie mit Co-Chef Fabio De Masi sowie Parteigründerin @SWagenknecht in Berlin über den Stand der Klage informieren. »Wir haben in den vergangenen Wochen Einsicht in die Akten des Bundestages genommen und auch neue Zeugenaussagen, sowie Widersprüche und falsche Darstellungen in den Aussagen von Bundestagsabgeordneten geklärt«, sagt Mohamed Ali. Das alles werde Eingang in die Klage finden.
(…)
Wir sind aus allen Wolken gefallen«, behauptet BSW-Chef De Masi, »der Bundestag hat offenbar gar nicht ermittelt«.
Der Blick in die Bundestagsarbeit habe entsprechend dafür gesorgt, dass sich die Ausarbeitung der für das Verfassungsgericht vorgesehenen Klage verzögerte, heißt es aus der Partei. Man will auf Nummer sicher gehen: Möglich, dass sich die Richterinnen und Richter in Karlsruhe der Argumentation des Bundestages anschließen und keine Evidenz für Zählfehler bei der Bundestagswahl sehen. Das BSW möchte daher nachweisen, dass der Wahlprüfungsausschuss unsauber gearbeitet hat – und so das Verfassungsgericht dazu bewegen, genauer hinzusehen.
Konkret störte sich die Partei an den Aussagen von zwei Abgeordneten, die im Wahlprüfungsausschuss sitzen und ihre Entscheidung gegen die BSW-Beschwerde im Parlament begründet hatten:
•Einmal behauptete Linkenfraktionschef Sören Pellmann, man habe »gut tausend Seiten« Stellungnahme der Landeswahlleiterin aus Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Allerdings liegen dem Bundestag nur sechs Seiten Stellungnahme vor, Pellmann konnte später gegenüber der »Bild«-Zeitung nicht erklären, wie er auf die tausend Seiten kam.
•In einem anderen Fall geht es um Aussagen der Grünenabgeordneten Linda Heitmann. Im Bundestag hatte sie geschildert, angebliche Beweise für Zählfehler gründlich geprüft zu haben. Das BSW verlangte von der Abgeordneten dann per Anwaltsschreiben, die konkreten Fälle zu benennen – eine Antwort blieb sie schuldig.
Wie entscheidet Karlsruhe?
Für die Partei gelten beide Beispiele als Belege dafür, dass man im Bundestag, wenn nicht aktiv gegen das BSW, so doch mindestens schlampig gearbeitet habe. »Wir werden vor dem Verfassungsgericht selbstverständlich angreifen, dass der Bundestag seiner Ermittlungspflicht hinsichtlich der statistischen Anomalien nicht nachgekommen ist«, sagt nun De Masi dem SPIEGEL. Es gebe zu den Nachforschungen keine nachvollziehbare Aktenlage, »und auch die Abgeordneten wissen offensichtlich nicht immer, was sie genau ermittelt haben«.
@BSWbund
Zu den aktuellen Ereignissen in #Brandenburg äußern sich die Landesvorsitzende des #BSW Brandenburg, @FriederikeBenda, der Fraktionsvorstand der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, Niels-Olaf Lüders und Falk Peschel und die BSW-Bundesvorsitzenden @Amira_M_Ali und @FabioDeMasi.
Zur Erklärung: https://t.co/Efym1pG6rl
Noch ein falsches Teilergebnis im falschen Gesamtergebnis der BTW, das die Bundeswahlleiterin trotzdem veröffentlicht hat:
Die Wahrscheinlichkeit, dass man auf der Rückseite des Mondes einen Regenwald entdeckt ist höher, als dass das Ergebnis einer Überprüfung standhält.
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