Sachsen-Anhalts AfD-Vize Hans-Thomas Tillschneider wollte verhindern, dass wir dieses Video veröffentlichen: In seinem Wahlkreis-Büro zeigte er mir - wohl in einem unbedachten Moment, mehr oder weniger aus Versehen - eine Tasse der russischen Armee. Er merkte offenbar, dass dies nicht zu seinem Image als Friedenspolitiker passt - und schickte seine Anwälte los. Wir veröffentlichen diese Aufnahmen natürlich trotzdem, weil sie sehr tief blicken lassen und zeigen, dass der ideologische Kopf von Ulrich Siegmund, der Vater des Programms der Landes-AfD, und ein selbsternannter deutscher Patriot, offenbar ein Verehrer der russischen Streitkräfte ist. Die ganze Video-Reportage bei Youtube auf dem Ronzheimer-Account!
»Ein iranischer Geistlicher hat soeben verkündet, dass, wenn eine Frau das Recht habe, ihre Kleidung selbst zu wählen, ein Mann das Recht habe, sie zu vergewaltigen.
Lesen Sie nicht einfach weiter. Lesen Sie den Satz noch zweimal.
Das ist kein Versprecher. Es ist keine Randmeinung, die irgendwo im Hinterzimmer einer Moschee geäußert wurde. Es ist Kazem Rohbakhsh, der endlich unverblümt die offizielle Weltanschauung der Islamischen Republik Iran zum Ausdruck bringt.
Seit 45 Jahren wiederholt dieses Regime den Frauen, dass sie das Problem sind. Bedeckt euch, sonst „verführt“ ihr die Männer. Zieht euch sittsam an, sonst „verdient“ ihr, was euch widerfährt. Und hier nun die Schlussfolgerung, direkt aus dem Mund des Geistlichen: Wenn ihr es wagt, frei zu sein, dann steht es uns frei, euch sexuell zu missbrauchen.
Damit das klar ist.
Das ist die gesamte Ideologie der Islamischen Republik Iran, zusammengefasst in einem einzigen Satz. Ein Regime, das solche Angst vor Frauen hat, dass es glaubt, eure einzige Wahl bestehe darin, entweder den Schleier zu tragen oder einem Raubtier zum Opfer zu fallen.
Hier ist also meine Antwort an den Mullah, in einfachen Worten:
Frauen müssen sich nicht verschleiern, um das Verhalten der Männer zu kontrollieren. Es sind die Männer, die sich beherrschen müssen.
Der Körper einer Frau ist kein Tauschobjekt. Unsere Freiheit ist kein Verbrechen. Und Ihr „Recht auf Vergewaltigung“ ist kein Recht. Es ist ein Geständnis. Das Geständnis, dass Ihre Ideologie zu schwach ist, um das Herz auch nur einer einzigen Frau zu erobern, und dass Sie stattdessen ihren Körper brechen müssen."
Von einem „Vergeltungsschlag“ zu sprechen, spielt Russlands Versuch der Täter-Opfer-Umkehr in die Hände. Denn Russland hat die Ukraine 2014 überfallen, besetzt seitdem ukrainisches Staatsgebiet und hat den Krieg 2022 auf das ganze Land ausgeweitet. Es ist Russland, das eskaliert.
Dem dämlichsten aller Hobbyfotografen und einem der ekelhaftesten Corona Schwurbler und Hass-Verbreiter fällt dieser Kommentar ein, wenn es um die unmenschlichen, rassistischen Aussagen eines Arztes auf Socialmedia geht, der Migranten „kremieren“ möchte:
Gehts noch dümmer??
🤡🤡🤡
Die aktuelle Empörung über die Berufung von Annalena Baerbock an die Columbia University dokumentiert vor allem die fundamentale Unkenntnis über das internationale Hochschulwesen, doch der eigentliche Skandal an diesem viralen Bashing ist ein anderer:
Dieser peinliche Feldzug stammt eben nicht mehr nur von den üblichen, bekannten grünen Feinden aus den digitalen Troll-Netzwerken, sondern wird mittlerweile von angesehenen Politikern wie Wolfgang Kubicki und bisweilen seriösen Journalisten getragen, die sich für billigen Populismus hergeben.
Der Kernfehler all dieser Kritiker liegt darin, das starre deutsche Beamtensystem der Habilitation eins zu eins auf US-amerikanische Spitzenuniversitäten zu übertragen.
Die Columbia University – eine der renommiertesten Universitäten der Welt – funktioniert nach dem ungleich erfolgreicheren Prinzip der „Professors of Practice“, bei dem Spitzenpolitiker nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer praktischen Erfahrung in den Machtzentren der Welt berufen werden.
Wer jahrelang globale Krisen gemanagt und Außenpolitik auf höchster Ebene gestaltet hat, bringt eine unersetzliche Expertise in den Hörsaal.
Dieses System ist internationaler Standard: Ob Hillary Clinton an derselben Columbia University oder Condoleezza Rice in Stanford – niemand käme in den USA auf die absurde Idee, diesen Persönlichkeiten die Kompetenz abzusprechen.
Wenn etablierte deutsche Medien und Spitzenpolitiker nun in diesen Chor einstimmen und behaupten, diese Berufung beleidige die Lehre, entlarven sie lediglich ihren eigenen Bildungsneid und ein verstaubtes Verständnis von Wissenschaft.
Dass sich vermeintliche Qualitätsjournalisten und erfahrene politische Akteure für diese intellektuell unredliche Kampagne einspannen lassen, ist der wahre Skandal dieser Debatte.
@BSW_TV Vermutlich sollten Sie sich erstmal schlau machen und mit den Basics anfangen! Geben Sie doch mal Nato Russland Grundakte in Google ein, Ihnen eröffnet sich eine ganz neue Welt. Was Sie zum Besten geben ist nur repetierte russische Propaganda...🧐
@BSW_TV 1: Stand das vor der Totalinvasion im Westen gar nicht zur Debatte. Also ist der Kriegsgrund demzufolge nur ein vorgeschobener Grund!
2. Ich sehe nichts von Spuk vorbei...
https://t.co/DiNUvE8Gbo
Am 27.8.2020 rief @SHomburg zum Sturm auf Berlin auf. Mehrere Hundert Demonstranten stürmten am 29. die Absperrungen vor dem Reichstag. Später nannte @SHomburg den gescheiterten Sturm auf Berlin, zu dem er selber aufgerufen hatte, eine PsyOp. Er selber folgte seinem Aufruf nicht!
Die russische Desinformationskampagne "Doppelgänger" zielt nun auch auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab. Kandidaten werden auf Fake-Seiten, die echten Medien täuschend ähnlich sehen, als korrupt und kriminell dargestellt. Nur zwei Parteien sind nicht betroffen: AfD und BSW. Das sagt eine Menge über die Putin-Freunde hierzulande aus.
§ 2 IfSG: Wie man mit einem richtigen Paragraphen eine falsche Geschichte baut 🔎
@DrPuerner, bekennender Lauterbach-Fan schreibt auf X:
„Asymptomatische Infektion ≠ Krankheit: Wer infiziert ist, aber keinerlei Symptome zeigt, gilt rechtlich im Sinne des § 2 Nr. 4 IfSG weiterhin nicht als Kranker‘.“
Jep, dieser Satz stimmt. 👍
Gerade deshalb lohnt es sich, weiterzulesen, was wir nun auch machen. Denn unmittelbar danach folgt:
„Genau dieses Gesetz hat die Politik in der Coronazeit ignoriert.“
Das Problem liegt darin, wie Pürner die Norm verwendet.
⚖️ § 2 definiert Begriffe. Mehr erst einmal nicht.
§ 2 IfSG trägt die Überschrift „Begriffsbestimmungen“. Die Vorschrift erklärt, was bestimmte Begriffe innerhalb des Gesetzes bedeuten.
Nr. 4 definiert den „Kranken“.
Aus dieser Definition folgt keine allgemeine Eingriffsschranke. § 2 Nr. 4 sagt schlicht nicht, dass Behörden ausschließlich gegen „Kranke“ Maßnahmen ergreifen dürfen.
Dafür gibt es andere Vorschriften.
Und das IfSG hat leider die lästige Eigenart, nach Nr. 4 noch weiterzugehen.
➜ Nr. 4: Kranker
Eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist.
➜ Nr. 5: Krankheitsverdächtiger
Eine Person, „bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen“.
➜ Nr. 6: Ausscheider
Eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle sein kann, „ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein“.
➜ Nr. 7: Ansteckungsverdächtiger
Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, „ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein“.
Man muss dafür ganze drei Nummern weiterlesen. Bei Gesetzestexten ist das gelegentlich unvermeidbar aber wenn man gegen die Corona-Maßnahmen hetzen will, kann man sich das natürlich sparen.
Und nun kommt § 28 Abs. 1 IfSG, hier wird es spannend. Dort stehen ausdrücklich:
„Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider“
§ 30 erlaubt unter seinen Voraussetzungen ebenfalls die Absonderung von Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern.
Damit zerfällt Pürners Kernargument wie ein Soufflee, aus dem die heiße Luft entweicht.
Schauen wir uns an, was er da macht, er nimmt die Legaldefinition einer einzelnen Personengruppe und behandelt sie, als lege sie die Grenze sämtlicher infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen fest.
Nein, das tut sie nicht!
Das Bundesverwaltungsgericht liefert dafür ein schönes Anschauungsstück. Im Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 3 C 8.23, ging es im Hauptgegenstand um Erstattungsansprüche eines Arbeitgebers. Der zugrunde liegende Fall betraf jedoch eine 14-tägige häusliche Quarantäne wegen SARS-CoV-2-Ansteckungsverdachts im Frühsommer 2020.
Bei den einschlägigen Rechtsnormen nennt das Gericht ausdrücklich:
§ 2 Nr. 7, § 28 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG.
Man kann also symptomlos sein und trotzdem infektionsschutzrechtlich relevant. Das Gesetz wusste das schon vor Corona, Dr. Pürner offenbar bis heute nicht.
🦠 Das Virus wartete auch nicht höflich auf Symptome
Hinter der juristischen Frage steckt eine epidemiologische, denn für den Infektionsschutz zählt, ob jemand einen Erreger übertragen kann. Klinische Erkrankung und Übertragungsfähigkeit sind eben völlig überraschend verschiedene Dinge. 🤫
Bei SARS-CoV-2 zeigte sich btw. bereits 2020, dass Übertragungen vor Symptombeginn vorkamen. Im April 2020 veröffentlichte Nature Medicine eine Untersuchung, die einen erheblichen Anteil präsymptomatischer Übertragungen nahelegte. Weitere epidemiologische und virologische Untersuchungen bestätigten später Übertragungen durch prä- und asymptomatische Infizierte.
Zur Begriffspräzision:
• präsymptomatisch: Symptome treten später auf
• asymptomatisch: Symptome bleiben während der Infektion aus
Das Virus hatte von § 2 Nr. 4 IfSG offenbar keine Kenntnis und wartete mit der Übertragung nicht zuverlässig auf Husten und Fieber, eine Frechheit. 🙃
Das ein Infektionsschutzgesetz Kategorien jenseits des klinisch Erkrankten kennt, ist deshalb keine pandemische Neuschöpfung.
⚖️ Trotzdem gab es 2020 ein echtes Rechtsproblem
Das sollte man bei aller Kritik an Pürners Argument IMHO ausdrücklich festhalten.
Die Rechtsgrundlagen weitreichender Corona-Maßnahmen waren 2020 verfassungsrechtlich umstritten. Mit Dauer und Intensität der Eingriffe wurde die Frage dringlicher, ob die Generalklausel des § 28 IfSG für flächendeckende Grundrechtseingriffe genügend parlamentarische Regelungsdichte bot. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages dokumentierten entsprechende Bedenken zum Wesentlichkeitsgrundsatz und zum Parlamentsvorbehalt.
Im November 2020 führte der Gesetzgeber deshalb § 28a IfSG ein und regelte typische Corona-Maßnahmen konkreter. In der Gesetzesbegründung hieß es ausdrücklich, angesichts der länger andauernden Pandemielage und der eingriffsintensiven Maßnahmen sei eine „gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt“.
Das ist eine zu führende rechtsstaatliche Debatte.
Auch einzelne Maßnahmen hielten der späteren gerichtlichen Prüfung nicht stand. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 22. November 2022, Az. 3 CN 2.21, dass die bayerische Ausgangsbeschränkung vom Frühjahr 2020 in ihrer konkreten Ausgestaltung unverhältnismäßig war.
Darüber lohnt sich Diskussion, auch Streit:
➜ Wie weit durfte § 28 reichen?
➜ Welche Eingriffe waren erforderlich?
➜ Welche waren verhältnismäßig?
Pürners §-2-Argument trifft diese Fragen überraschender Weise allerdings gar nicht. 😉
Es ersetzt eine schwierige aber legitime rechtsstaatliche Diskussion durch eine viel griffigere Geschichte:
Die Politik habe sogar ignoriert, dass symptomlose Menschen laut Gesetz keine „Kranken“ seien.
Klingt empörender. Steht nur für Pürner blöderweise so nicht im Gesetz.
📊 Das angebliche Verbot des Grippevergleichs
Dann schreibt Pürner mit dem bei Impfgegnern bekannten Duktus der Empörung:
„Wer Corona mit der Grippe verglichen hat, wurde sofort mundtot gemacht. 😩“
Das hat ein kleines historisches Problem:
COVID-19 wurde ständig mit Influenza verglichen. 🤫
WHO-Generaldirektor Tedros tat das bereits am 3. März 2020 in einer offiziellen Pressekonferenz. Er verglich Übertragbarkeit, Mortalität, Impfstoffe, Behandlungsmöglichkeiten und Eindämmung.
Drei Tage später veröffentlichte die WHO im Situation Report 46 einen eigenen Abschnitt:
„Q&A: Similarities and differences: COVID-19 and influenza“
Am 11. März 2020 zog auch Anthony Fauci vor dem US-Kongress einen direkten Vergleich mit der saisonalen Influenza. Er schätzte aufgrund der damaligen Daten eine COVID-Mortalität von ungefähr einem Prozent und stellte sie den etwa 0,1 Prozent der saisonalen Influenza gegenüber.
Ob diese frühe Schätzung später exakt Bestand hatte, spielt für Pürners Behauptung keine Rolle. 🙂
Der Punkt nämlich ist:
Der Vergleich wurde öffentlich, prominent und von höchsten Gesundheitsbehörden selbst gezogen.
Ein Grippevergleich war also ungefähr so verboten wie der Besuch der WHO-Website. Umstritten waren die Ergebnisse solcher Vergleiche.
Wer erklärte, COVID-19 entspreche hinsichtlich Gefährlichkeit, Immunitätslage und Übertragungsdynamik im Wesentlichen einer üblichen saisonalen Influenza; der bekam Widerspruch.
Pürner macht daraus rückblickend ein Verbot des Vergleichens. 🤡
Auch „Das kann man so nicht vergleichen“ kann übrigens eine methodisch präzise Aussage sein. Modellierte Influenza-Fallzahlen, laborbestätigte COVID-Fälle, Fallsterblichkeit, Infektionssterblichkeit und Übersterblichkeit lassen sich nicht beliebig gegeneinander verrechnen. Ein Vergleich braucht vergleichbare Größen. Das ist Statistik, keine Zensur.
🇸🇪 Und dann kommt <Trommelwirbel> natürlich Schweden
Pürner schreibt selbstbewußt:
„Die Schweden haben genau das gemacht, was eigentlich in unserem eigenen Gesetz steht: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause, wer keine hat, ist nicht krank.“
Das Schweden dieser Erzählung ist angenehm aufgeräumt. Das tatsächliche Schweden war juristisch etwas unordentlicher.
Richtig ist: Schweden setzte deutlich stärker auf Empfehlungen, Eigenverantwortung und freiwillige Verhaltensänderungen als viele andere europäische Staaten.
Das schwedische Smittskyddslagen kannte trotzdem Pflichten für Personen, die eine gefährliche Infektionskrankheit trugen oder bei denen dies vermutet wurde.
Kapitel 4 § 2 sieht individuelle förhållningsregler, also Verhaltensregeln, vor. Sie können unter anderem Arbeit, Schule und andere Tätigkeiten betreffen.
Kapitel 5 ermöglicht unter engen Voraussetzungen sogar gerichtlich angeordnete Isolation.
Eine symptomatische Erkrankung ist dafür keine allgemeine Voraussetzung.
COVID-19 wurde bereits Anfang Februar 2020 den Vorschriften für allmänfarliga und samhällsfarliga sjukdomar, also allgemein- und gesellschaftsgefährliche Krankheiten, unterstellt.
Noch anschaulicher wird es am 1. Oktober 2020:
Die schwedische Folkhälsomyndigheten führte Empfehlungen für Haushaltskontakte positiv getesteter Personen ein. Wer mit einem COVID-19-Erkrankten zusammenlebte, sollte zu Hause bleiben und nicht zur Arbeit gehen, ausdrücklich auch dann, wenn er selbst nicht krank war.
So viel zu „wer keine Symptome hat, ist nicht krank“ als angeblichem schwedischem Leitprinzip.
Hinzu kamen verbindliche Maßnahmen:
• ab 29. März 2020 höchstens 50 Teilnehmer bei öffentlichen Veranstaltungen
• ab November 2020 teilweise nur noch 8
• Besuchsverbot in Altenheimen ab April 2020
• Fernunterricht an Gymnasien und Hochschulen
• ab Januar 2021 ein eigenes Pandemiegesetz mit weitergehenden Eingriffsbefugnissen
Schweden war also kein staatlich unangetastetes Pandemie-Bullerbü, wie es viele Impfgegner darzustellen versuchen. Es ist ein anderes Land, mit anderen Strukturen, es setzte andere Instrumente ein und griff insgesamt weniger stark in viele Lebensbereiche ein. Das ist der interessante Vergleich.
Pürners vereinfachte Formel beschreibt das schwedische Recht jedoch überhaupt nicht.
Besonders pikant aber von Pürner nicht erwähnt, daher übernehme ich das: Die schwedische Corona-Kommission kritisierte später selbst, dass prä- und asymptomatische Übertragung anfangs zu wenig berücksichtigt worden sei. Bereits früh habe es dafür Hinweise gegeben.
Ausgerechnet Pürners Kronzeuge widerspricht damit seiner Erzählung, wie überraschend entlarvend. 😉
📺 Bergamo (natürlich) und das wunderbar hilfreiche Passiv
Schließlich kommen die unvermeidlichen und bei Impfgegnern äußerst beliebten Militärlastwagen von Bergamo. 🥱
Pürner schreibt, die „extremsten Schreckensbilder 😱“ seien
„über die Bildschirme gejagt“
worden,
„um allen Angst zu machen und den nächsten Lockdown durchzudrücken“.
Der reale Hintergrund ist allerdings gut dokumentiert.
Die italienische Armee nennt die Aktion „Fidelium“. Wegen der außergewöhnlich hohen Zahl von Todesfällen und der überlasteten Kremierungskapazitäten transportierte sie innerhalb von etwas mehr als einem Monat 957 Särge ⚰️ aus Bergamo zu Krematorien in anderen Provinzen und Regionen.
Auch die Sterbestatistik passt leider zum Bild.
Nach ISTAT lagen die Todesfälle in der Provinz Bergamo im März 2020 um *571 Prozent* über dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019!
Über Auswahl und Wirkung solcher Bilder darf man trotzdem diskutieren. Medien können dramatisieren. Dauerbeschallung mit Katastrophenbildern beeinflusst die Risikowahrnehmung. Politische Kommunikation darf man daraufhin untersuchen.
Pürner behauptet allerdings etwas sehr Konkreteres:
Die Bilder seien verbreitet worden, um Angst zu erzeugen und einen Lockdown durchzusetzen.
Dafür liefert er keinen, nicht einen einzigen Beleg.
Und nun wird die von ihm Grammatik interessant. Auch Homburg verwendet dieses rhetorische Stilmittel.
Die Bilder wurden
„über die Bildschirme gejagt“.
Von wem, bleibt - niemanden überrascht das, völlig offen. 😉
Keine Redaktion. Keine Regierung. Keine Kampagne. Keine Anweisung. Das Passiv erledigt hier erstaunlich viel Arbeit. Der Akteur verschwindet, die Absicht bleibt, leicht durchschaubar, stehen.
Das ist überaus Praktisch, denn unsichtbare Akteure lassen sich nur schlecht um Quellen bitten.
🎭 Das Muster dahinter
Genau diese Konstruktion zieht sich durch Pürners gesamten Beitrag.
Pürner verwendet immer wieder unbestimmte Akteure:
➜ „die Politik“
➜ „man“
➜ Menschen wurden „mundtot gemacht“
➜ jemand bekam etwas „um die Ohren gehauen“
Achtet mal darauf. Namen, konkrete Aussagen, Daten und Vorgänge fehlen an den Stellen, an denen sie zur Überprüfung nötig wären.
So entsteht eine Projektionsfläche, daß ist sein Ziel. Narrative bedienen, denn wer sich 2020 bevormundet fühlte, erkennt seine Erfahrung wieder. Wer die Medien als alarmistisch empfand, ebenso. Wer wegen einer abweichenden Meinung heftigen Widerspruch bekam, findet sich im „mundtot gemacht“ wieder.
Aus individuellen Erfahrungen entsteht dadurch scheinbar eine belegte allgemeine Geschichte.
Dann folgen die moralischen Etiketten:
„Heuchelei.“
„billigster Trick.“
„Armutszeugnis.“
Sie erzeugen beim Impfgegner-Leser Gewissheit, wo doch eigentlich Beweisarbeit fällig wäre.
Und schließlich besitzt die Argumentation noch einen eingebauten Selbstschutz:
- Wer Unterschiede zwischen Schweden und Deutschland erläutert, benutzt angeblich wieder die alte „unvergleichbar“-Floskel.
- Wer auf methodische Probleme eines Influenza-Vergleichs hinweist, gehört scheinbar zu denen, die Vergleiche verbieten wollten.
Wie überaus billig und durchschaubar.
So lässt sich der Widersprechende bequem einsortieren, bevor man sein Argument prüfen muss.
Was daran besonders ärgerlich ist
Für eine kritische Aufarbeitung der deutschen Coronapolitik braucht man solche Konstruktionen überhaupt nicht.
Es gibt genügend reale Themen:
Rechtsgrundlagen, Parlamentsvorbehalt, Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen, Kommunikation, Kollateralschäden, Verhältnismäßigkeit und die Frage, welche Entscheidungen mit dem damaligen Wissensstand tatsächlich gerechtfertigt waren.
Schweden verdient ebenfalls einen ernsthaften Vergleich.
Pürner allerdings ist Arzt, MPH und ehemaliger Leiter eines Gesundheitsamts. Seine berufliche Biografie verleiht seinen Aussagen für viele Leser besonderes Gewicht. Damit arbeitet auch Homburg, weil Impfgegnmer Titel so lieben.
Bei einem ehemaligen Amtsarzt wäre es allerdings erstaunlich, wenn die Kategorien „Ausscheider“ und „Ansteckungsverdächtiger“ sowie die Systematik der §§ 28 und 30 IfSG bei einer solchen Argumentation versehentlich vollständig aus dem Blick geraten wären.
Warum sie in seinem Beitrag fehlen, lässt sich von außen nicht feststellen. Mehr sollte man ohne Beleg auch nicht behaupten. Genau dieser Maßstab würde seinem eigenen Text an mehreren Stellen guttun.
Sein Beitrag zeigt jedenfalls sehr anschaulich, wie Irreführung, wie #Desinformation funktionieren kann, wie viele Leute im Impfgegnerumfeld arbeiten.
Man braucht dafür keinen falschen Paragraphen. Manchmal reicht ein vollkommen richtiger. Man muss nur rechtzeitig aufhören, weiterzulesen. 🔎 😎
#Faktencheck #Infektionsschutzgesetz #CoronaAufarbeitung #Rhetorik #COVID19
Путин считает, что Россия генетически является «нацией победителей».
Совсем забыл, что случилось с «победителями» в:
Крымской войне
Русско-японской войне
Первой мировой
Афганской войне
Холодной войне
История Россию ничему не учит. Так что этот список скоро пополнится
Trump supporter: “I’m totally against vaccines. Absolutely, 100%. Every single one of them. They’re poison”
Jason Selvig: “What about Polio vaccine?”
TS: “There hasn’t been a case of Polio in how many years, since 1960?”
JS: “Since the vaccine…”
TS: “Yeah”
«Люто нас ненавидят именно русскоязычные!»
В России постепенно осознали, что русскоязычные украинцы не хотят, чтобы их освобождали, и ненавидят Россию не меньше, чем украиноязычные.
Фактически, сами пропагандисты опровергли один из главных тезисов Путина, которым он оправдывал начало полномасштабного вторжения в Украину.
Никто в Украине не ждет российскую армию, даже те, кто говорят по русски, считают россиян захватчиками и врагами.
2022 lebten die Menschen in Cherson monatelang unter russischer Besatzung. Für die große Mehrheit ein unerträglicher Zustand. Seit November 2022 sind sie wieder frei. Doch russische Soldaten jagen sie mit Drohnen. Für ihre ARD-Reportage ist @barthreb nach Cherson gefahren. 1/3