Ich löse auf: nur ein einziges der drei Präparate ist dosisgleich teilbar, das von ratiopharm. Die anderen beiden dürfen nur zum erleichterten Schlucken geteilt werden.
Die Info dazu findet sich für Patient*innen nur im Beipackzettel. Wie oft geht da wohl was schief?
@RadlAndrea Übliche Verordnungsmenge hier ist Quartalsbedarf, also ja. 98/100 ist meistens die übliche Menge bei Dauermedikation. Ist das in Österreich anders?
@reeedelephants Von der @AU_de gibt's einiges was sich an Fachleute richtet, hatte bisher noch nicht die Zeit reinzuhören leider - aber klingt ganz gut.
Heute ist Briefe öffnen wieder ganz besonders schön. Fast 80€ Abzug, weil die Dosieungsangabe auf dem Rezept fehlte.
Bei einem Rezept für eine Individualrezeptur, bei der ich mir selbst eine Vorschrift überlegen musste, weil es dafür keine gab. Für die ich 3+h Arbeit hatte.
@DaFWB Das was in der AMVV steht, heißt nur, dass bei Vorliegen eines Plans auf dem Rezept auch stehen muss, dass es einen gibt. Also entweder Dosierung oder "DJ". Komplett ohne geht nicht.
@moritz__eckert@unadottoressa Ich hasse den Dj. ;) Aber besser als Nullretax...
Finde es schön, wenn echte (und richtige!) Dosierungen auf dem Rezept stehen, wir nutzen die ja auch für die Auswahl der Firma (Teilbarkeit) bzw. im Gespräch. Ist aber natürlich viel Extra-Arbeit, klar. :/