Erstens: Dass mündliche Echtzeitkommunikation vom Gesetzentwurf zum „verbindlichen Regelfall" und andere Arten der Kontaktaufnahme zum „Sonderfall" erklärt wurden, ist/war der politische Menschenwille und kein Naturgesetz.
Zweitens macht der politische Menschenwille die Menschen, die auf einen anderen Kommunikationsweg angewiesen sind, nicht zum „Sonderfall".
Drittens: Gerade derjenige, der wie selbstverständlich davon ausgeht, dass der politische Menschenwille, Menschen, die akut- oder notfallmedizinisch versorgt werden müssen, in „Normalfall" & „Sonderfall" aufzuteilen, ein Naturgesetz sei, soll seinerseits davon absehen, vorschnell den faktenbasierten strukturellen Vergleich des Gesprächspartners moralisch abzuwerten.
Ansonsten könnte man noch auf die Idee kommen, Sie hätten die Tragweite der systemischen, verfassungswidrigen Nichtberücksichtigung der zu „Sonderfällen" degradierten Menschen kognitiv nicht erfasst.
Mich schrieb im März dieses Jahres das sog. „Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz / Betreuungsstelle" komplett auf Russisch an.
Ich machte daraufhin mein Recht geltend, als deutscher Staatsbürger in der Amtssprache mit den staatlichen Institutionen zu kommunizieren und verwies auf VwVfG § 23 Abs. 1 („Die Amtssprache ist deutsch“).
Kein Witz.
Mich schrieb im März dieses Jahres das sog. „Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz / Betreuungsstelle" komplett auf Russisch an.
Ich machte daraufhin mein Recht geltend, als deutscher Staatsbürger in der Amtssprache mit den staatlichen Institutionen zu kommunizieren und verwies auf VwVfG § 23 Abs. 1 („Die Amtssprache ist deutsch“).
Kein Witz.
@boersenbelfort Ich hatte 2020 behinderungsbeding ein Maskenattest und wenn ich mich 2026 umsehe, sehe ich keine Gesellschaft mehr.
Welche „Gesellschaft” meinen Sie? 🤔
@MyrtaMyr@FrederikBaron@qhit > (...) Irgendwas stimmt mit deinem X account nicht. (...)
Ich sehe Ihre Posts auch nicht, und wenn schon, dann vereinzelt - und wollte Ihnen genau das Gleiche schreiben 😬
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933 verbesserte die Versorgung des Volkskörpers ebenfalls flächendeckend signifikant. Auch für Sonderfälle außerhalb des Regelweges wurde es mit dem Euthanasie-Erlass vom 01.08.1939 nicht schlechter, eher besser 👍
@nebenbeidaneben@qhit Das NotfallG verbessert die Versorgung flächendeckend signifikant; für Sonderfälle außerhalb des Regelweges wird es jedenfalls nicht schlechter, eher besser.
> (…) für Sonderfälle außerhalb des Regelweges wird es jedenfalls nicht schlechter, eher besser.
Erstens sind die Menschen, die in ihrer mündlichen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind, keine „Sonderfälle".
Zweitens beantworten Sie bitte die Frage möglichst konkret:
Wie gewährleistet das NotfallG gleichberechtigten Zugang zu einem medizinischen Versorgungssystem, dessen zentrale Steuerungsfunktion auf mündlicher Echtzeitkommunikation beruht, wenn die Kommunikationsfähigkeit behinderungsbedingt eingeschränkt, abweichend und/oder nicht zuverlässig abrufbar ist?
Da Sie der Meinung sind, dass das NotfallG „die Versorgung flächendeckend signifikant verbessert", darf man davon ausgehen, dass Ihnen die konkrete Beantwortung auch keine große Mühe bereitet.
Die Struktur des totalitären Unrechtsstaates ("Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", 1933 / „Euthanasie-Erlass", 1939):
Das System ist so konstruiert, dass der Staat eine Gruppe aktiv erfasst, um sie gezielt zu vernichten. Das Recht legitimiert den Mord. Das Ziel ist das Ende des Lebens.
Die Struktur des demokratischen Rechtsstaates ("NotfallG", 2026):
Das System ist so konstruiert, dass der Staat einer Gruppe den Zugang zur akut- und notfallmedizinischen Versorgung blockiert. Das Recht legitimiert den Mord. Das Ziel ist das Ende des Lebens.
Ups.
„Das ist wirklich ein Gesetz, das das System besser macht“, so Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bei der 2./3. Lesung der Notfallreform im Bundestag. 👇
> Wenn das NotfallG im Sinne des Erfinders umgesetzt wird verbessert es die Notfallversorgung flächendeckend signifikant.
In den Entwurf des NotfallG gegossene Benachteiligung aufgrund behinderungsbedingt eingeschränkter, abweichender und/oder nicht zuverlässig verfügbarer Kommunikationsfähigkeit bei der medizinischen Akut- und Notfallversorgung „verbessert" sicherlich die Notfallversorgung „flächendeckend signifikant".
Es sei denn, man ist selbst behinderungsbedingt in seiner Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt.
Dann halt nicht 🙃
Ich finde es zwar persönlich & menschlich bedauerlich, dass Ihnen meine lange, differenzierte Antwort als ���reflexhaft" vorkam und dass der Umstand, dass ich „meine Interessen“ (und nicht Ihre bzw. die normativen Interessen) vertrete bei Ihnen ebenfalls für Unmut gesorgt zu haben scheint.
Fun Fact: Auf den Sachkern heruntergebrochen - genau darum ging es in meiner letzten Antwort an Sie 😉
> Ihrer ist ein wenig sparsam.
Ja, die Kritik ist berechtigt:
Ich habe tatsächlich erst angefangen, Ihnen eine lange Antwort zu schreiben, musste kurz unterbrechen und habe den Entwurf abgespeichert, um später fortsetzen zu können.
Dann warf ich den Blick in die Timeline und begegnete diesem neuen BMG-Bund-Gesetzesentwurf (⬇️).
Dieser sieht den gleichberechtigten Zugang zu einem medizinischen Versorgungssystem (dessen zentrale Steuerungsfunktion auf mündlicher Echtzeitkommunikation beruht) für Menschen NICHT vor, deren Kommunikationsfähigkeit behinderungsbedingt eingeschränkt, abweichend und/oder nicht zuverlässig abrufbar ist.
Wie auch immer Ihr Post auf mich als behindertenfeindlich, ignorant und auf einer sehr tiefen Ebene ungerecht & unempathisch gewirkt haben mag: Sie sind mit dieser Haltung nun der Mainstream.
Auch der Gesetzgeber ist auf Ihrer Seite und Ihr (zugespitzt) „Jetzt stell Dich nicht so an, Du Opfer, und sei halt entweder nicht behindert oder sehe davon ab um Hilfe zu bitten" hat auch exzellente Chancen in kürze ein Gesetz zu werden.
Damit erübrigte sich auch meine lange angefangene Antwort an Sie:
In einer Gesellschaft, in der Ableismus die Norm ist, ist der Behinderte in der Pflicht, seine Behinderung, die daraus resultierenden Einschränkungen und das eigene Existenzrecht zu erklären, zu begründen und zu legitimieren.
„Das ist wirklich ein Gesetz, das das System besser macht“, so Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bei der 2./3. Lesung der Notfallreform im Bundestag. 👇
#Autismus nimmt Dir nicht die Pflicht, berufstätig zu sein.
#Autismus nimmt Dir nicht die Pflicht, Steuern & Sozialabgaben zu zahlen.
#Autismus nimmt Dir nicht das Recht, bei der akut- & notfallmedizinischen Erstversorgung nicht benachteiligt zu werden - @BMG_Bund tut das ☑️
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene systemische Benachteiligung der Behinderten bei der akut- & notfallmedizinischen Versorgung ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.
Was in dem vorgelegten Gesetzesentwurf noch fehlt, ist die konsequente Anknüpfung an das Vorgänger-Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933 und an den sog. „Euthanasie-Erlass" vom 01.08.1939.
Bitte nachbessern, @BMG_Bund 👍
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene systemische Benachteiligung der Behinderten bei der akut- & notfallmedizinischen Versorgung ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.
Was in dem vorgelegten Gesetzesentwurf noch fehlt, ist die konsequente Anknüpfung an das Vorgänger-Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933 und an den sog. „Euthanasie-Erlass" vom 01.08.1939.
Bitte nachbessern, @BMG_Bund 👍
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene systemische Benachteiligung der Behinderten bei der akut- und notfallmedizinischen Versorgung ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung 👍
Was mir in dem vorgelegten Gesetzesentwurf noch fehlt, ist die konsequente Anknüpfung an das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933: Hier sehe ich den erheblichen Nachbesserungsbedarf, @BMG_Bund
Im späteren Verlauf kann man überlegen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, auch an den sog. „Euthanasie-Erlass" vom 01.08.1939 anzuknüpfen.
#AbleismKills
Ich bin in diesem Jahr dreimal von 112 aufgrund behinderungsbedingt eingeschränkter mündlicher Kommunikationsfähigkeit fehltriagiert worden. Die letzte Fehltriage hatte (und hat) für mich weitreichende Folgen: Die ausgebliebene somatische Abklärung durch die Fehltriage in die Psychiatrie kostete mich die Sehkraft auf dem rechten Auge.
Ich freue mich, dass nach dem Gesetzesentwurf mein „bedauerlicher Einzelfall" zu einem systemisch vorgesehenen Regelfall für alle Betroffenen werden wird: The Future is now - und #Autismus ist dabei nur einer der billigend in Kauf genommenen Kollateralschäden ☑️👍
„Das ist wirklich ein Gesetz, das das System besser macht“, so Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bei der 2./3. Lesung der Notfallreform im Bundestag. 👇