Familiensituationen nach Trennung oder Scheidung. Empfehlung von Eidgenössische Kommission für Familienfragen auf Grundlage der Studie: Verbindliches Gewährleisten der Kinderrechte nach Art. 12 UN-KRK auf Meinungsäusserung und Anhörung sowie verbindliches Partizipieren der Kinder
Familiensituationen nach Trennung oder Scheidung. Empfehlung von Eidgenössische Kommission für Familienfragen auf Grundlage der Studie: Verbindliches Gewährleisten der Kinderrechte nach Art. 12 UN-KRK auf Meinungsäusserung und Anhörung sowie verbindliches Partizipieren der Kinder
Wenn die Eltern nicht zusammenwohnen — Elternschaft und Kinderalltag. Präsentation der Forschungsergebnisse zur Lebenssituation von Kindern und ihren Eltern nach einer Trennung oder Scheidung: Heidi Stutz, Büro Bass AG; Heidi Simoni, Marie Meierhofer Institut für das Kind MMI
Wenn die Eltern nicht zusammenwohnen — Elternschaft und Kinderalltag. Präsentation der Forschungsergebnisse zur Lebenssituation von Kindern und ihren Eltern nach einer Trennung oder Scheidung: Heidi Stutz, Büro Bass AG; Heidi Simoni, Marie Meierhofer Institut für das Kind MMI
Wenn die Eltern nicht zusammenwohnen — Elternschaft und Kinderalltag. Präsentation der Forschungsergebnisse zur Lebenssituation von Kindern und ihren Eltern nach einer Trennung oder Scheidung: Heidi Stutz, Büro Bass AG; Heidi Simoni, Marie Meierhofer Institut für das Kind MMI
Wenn die Eltern nicht zusammenwohnen — Elternschaft und Kinderalltag. Präsentation der Forschungsergebnisse zur Lebenssituation von Kindern und ihren Eltern nach einer Trennung oder Scheidung: Heidi Stutz, Büro Bass AG; Heidi Simoni, Marie Meierhofer Institut für das Kind MMI
Sicherstellung des Einbezuges von Kindern in allen sie betreffenden Rechts- und Verwaltungsverfahren, darunter familienrechtliche Verfahren, Kindesschutzverfahren #partizipation#kinderanwalt#childfriendlyjustice
https://t.co/QtHIu7vd5L
Gerade eben: KESB im @kantonsg macht retrospektive Beurteilung der Notwendigkeit der Einsetzung einer zertifizierten Kindesvertretung (es war keine Kindesvertretung notwendig, weil es letztlich keine Platzierung gab) @kinderanwalt @kindesschutz @kinderrechte
Wegzug des Kindes ins Ausland. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz damit das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. #kinderanwalt#kinderrechte#childfriendlyjustice
https://t.co/LAAVkxXFfW
@DrHeikeWinter @KiJu_LD@ekindeligoez@BMFSFJ Auch #ElternKindEntfremdung ist im Falle von Instrumentalisierung eine Form von Kindesmisshandlung, die mehr berücksichtigt werden muss.
Hier ein Fachaufsatz von @prof_m_baumann, Charlotte Michel-Biegel, Stefan Rücker, Marc Serafin und Reinhard Wiesner:
https://t.co/v83jMPTSYU
Rechtsanwälte, die Kinder vertreten, sind in Kinderrechten und damit verbundenen Themen geschult und bewandert, bilden sich regelmässig umfassend fort, sind in der Lage, mit Kindern auf deren Verständnisebene zu kommunizieren = Zertifizierung gemäss Leitlinien Europarat.
Ein zertifizierter Kinderanwalt ist eine Person, die neben einer (juristischen) Grundausbildung eine Zusatzausbildung im Bereich "Kinderrechte" und damit verbundenen Themen. Die Zertifizierung erfolgt durch Kinderanwaltschaft Schweiz. #childfriendlyjustice