@Vitus02@HeimatliebeDE So weit reicht der Strafrahmen bei einer Körperverletzung mit Todesfolge nicht. Da sind fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe die Höchststrafe.
@Georg655@drumheadberlin Geht’s noch? Ich finde diese Posts immer widerlich. Nur hier ist die mutmaßliche Täterin selbst noch fast ein Kind! Und es ist wirklich eine emotionale Ausnahmesituation. Das gibt ihr nicht das Recht, ein Kind zu töten, aber bloß mit ’nem Strick zu antworten, ist echt zum Kotzen.
@DunklerErpel@Garfiebabyy Und wie ergibt sich daraus, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe höchstens 18 Jahre dauern darf? (Dann wäre es, nebenbei bemerkt, ja auch keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.)
@Itzjuztmi@fleischersatz@moritzkoerner Heißt das, dass es dann – strafrechtlich gesehen – egal wäre, ob man ein Kind, das man missbraucht hat, auch tötet?
@hpscht_@sparbuchfeinde Die Sache ist doch die: Wenn man dem Kunden suggeriert, er solle bei den Preisen nicht allzu kleinlich sein, muss man eben umgekehrt demonstrieren, dass man bei der Leistung auch nicht kleinlich ist.