@Frohnmaier_AfD Ein populistisches Versprechen, das die Rechtslage ignoriert: Weder der Bund noch ein Land kann den Rundfunkbeitrag einfach „abschaffen“, da er auf einem Staatsvertrag aller 16 Länder basiert. Dass die Sender klagen, liegt am verfassungsmäßigen Schutz vor politischer Willkür.
@HeribertGardew1@SteinbachErika Seit wann steht „Beliebtheit“ über der Verfassung? Das Stiftungsfinanzierungsgesetz gilt für alle Parteien gleichermaßen – völlig egal, wie viele Prozente sie holen. Wer die Demokratie und den Rechtsstaat untergräbt, bekommt dafür eben keine Steuergelder = AfD!! 🤷🏻♀️
@78Freitag@Singa030@SteinbachErika Welche Demokratie meinen Sie denn? Bei der Jede/r für alles einen Freifahrtschein hat? Wer Steuergelder will, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz verlangt genau das. Wer damit ein Problem hat, will keine Demokratie! 😖
@Rickys320040@Alice_Weidel Der Nazi-Vergleich ist geschichtsvergessen. Die Nazis haben die Verfassung abgeschafft – der VS schützt sie. Und dort arbeiten keine Parteisoldaten, sondern Beamte, deren Arbeit lückenlos von unabhängigen Gerichten kontrolliert wird. Das ist das Gegenteil von damals.
@keykoopmann0176@Alice_Weidel Andere Meinungen sind erlaubt, Angriffe auf die freiheitliche Grundordnung nicht. Wer das prüft? Unabhängige Richter, die per Gesetz nur dem Recht verpflichtet sind. Ihr Narrativ von den „Parteibüchern“ scheitert an der Realität unserer Justizkontrolle.
@reisburgerin@SteinbachErika Ein billiges Narrativ. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) schützt das Grundgesetz, nicht die Regierung. Und über allem wachen unabhängige Richter, keine Parteien. Wer die Verfassung achtet, hat vor diesem Gesetz überhaupt nichts zu befürchten.
@Singa030@78Freitag@SteinbachErika Was hat der ÖRR mit Stiftungen und mir zu tun? Gar nichts. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) regelt Steuergelder für politische Arbeit, und da ist Verfassungstreue Pflicht. Wer die Hürde reißt, fliegt raus – das entscheiden Richter, kein Fernsehrat. 🤦🏻♀️
@lars_keck@Alice_Weidel Der Verfassungsschutz verurteilt niemanden, er ist kein Gericht. Keine andere Partei ist dort Beobachtungsfall. Normale Gesetzeskorrekturen durch Gerichte sind kein Verfassungsfeindlichkeit. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) greift nur bei Extremisten. 🤷🏻♀️
@geekish7@SteinbachErika Genau deshalb gibt es dieses Gesetz! Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) bindet Geld an die Verfassungstreue. Eine extremistische Mehrheit kann eben nicht einfach alles missbrauchen, weil das Bundesverfassungsgericht über diesen Grundsätzen wacht. 👍
@rekisum7@Alice_Weidel Dumm ist nur, wer das Gesetz nicht liest. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) knüpft die Gelder explizit an die Verfassungstreue. Ein offizieller Beobachtungsfall liefert genau die rechtliche Basis für diese Prüfung. Erst informieren, dann pöbeln. 😖
@Pampelmuseweg@SteinbachErika Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) wurde von Gerichten bestätigt. Unabhängige Richter sichern keine Macht, sondern das Grundgesetz.
Schalten Sie vor Ihrem Denken und Posten Ihr Hirn ein!! 😖
@geekish7@SteinbachErika Sie ignorieren die Gewaltenteilung. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) ist die Basis. Jede Entscheidung einer Behörde ist voll gerichtlich anfechtbar und wird von unabhängigen Richtern geprüft. Wer hier Willkür wittert, verkennt das System.
@78Freitag@SteinbachErika Was, das wissen Sie nicht?😳Das macht den Rat ein Buch über Demokratie zu lesen und Ihren „Flitzebogen“-Spott ziemlich peinlich! 🤦🏻♀️ Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) reicht völlig. Wer die Verfassung bekämpft und vom Verfsch beobachtet bekommt eben kein Steuergeld!🤷🏻♀️
@SpallekThomas Sie unterschlagen, wie Gewaltenteilung funktioniert. Die Einstufung entscheidet nicht die Regierung nach Lust und Laune, sondern eine Fachbehörde nach strengen Gesetzen. Unabhängige Gerichte (wie das OVG Münster, Az. 5 A 1218/22) kontrollieren das penibel. 🙋🏻♀️
@TenchiMuyo1984@SteinbachErika Das stimmt nicht. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) trat bereits im Dezember 2023 in Kraft. Wenn die AfD-Stiftung Anträge für 2026 stellt, müssen die gesetzlichen Kriterien erfüllt sein, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Keine Willkür, sondern geltendes Recht! 🙋🏻♀️
@rekisum7 Warum beleidigen Sie mich und wer hat Ihnen das Du angeboten? Ist das Ihr Niveau? Schämen Sie sich! Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (§ 2 StiftFinG) knüpft Gelder an Verfassungstreue. Gerichte bestätigen die Prüfung. 😖
Also kein Geld!! 🤷🏻♀️
@78Freitag@SteinbachErika Vielleicht sollten Sie🫵 sich besser informieren!! Das habe ich mir nicht ausgedacht! Ich hinterfrage solche Aussagen und siehe da, die Aussage ist so nicht richtig! ...und der Grund warum die AfD kein Anspruch hat, ist plausibel! Können Sie mir das Gegenteil beweisen? 🤔