@PolizeiMuenchen "Der 19-jährige Afghane stellte sich auf eine Bierbank und zeigte den Hitlergruß so lange, bis ihn ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes aus dem Biergarten verwies."
Liebe @PolizeiMuenchen, eines interessiert mich sehr:
Wie wird diese Straftat eingeordnet? Als Straftat rechts?
Ein Tag in Deutschland.
Um kurz nach sieben bedroht ein 28-jähriger Afghane in einem Zug von Ruhpolding nach Traunstein einen Schaffner mit einem Messer.
Am Bahnhof in Ruhpolding jagt er dann mehrere Menschen mit dem Messer. Kinder fliehen in Panik, drei Kinder verletzen sich dabei leicht.
Eine Stunde später, um 8:20 Uhr zielt in Dresden ein 41-jähriger Türke mit einer Schusswaffe auf Menschen und geht dann in einen Supermarkt. Als die Polizeibeamten eintreffen schießt er auf diese und brüllt dabei Allahu Akbar.
Zur selben Zeit, um 8:22 Uhr greift ein 26-jähriger Syrer in Iserlohn vor einem Supermarkt eine 59-jährige Deutsche an. Er prügelt anlasslos auf sie ein und fügt ihr schwerste Gesichtsverletzungen zu.
Der Tag ist noch nicht vorbei. Es ist mir ein Rätsel, wie man diese Gewalttaten im öffentlichen Raum und die Zerstörung der inneren Sicherheit schönreden und so tun kann, als sei alles so wie immer.
#Stade: Sechs Menschen starben, kaltblütig erschossen von einem Familienvater.
Der Tatverdächtige soll schon mehrfach in der Türkei polizeilich aufgefallen sein, unter anderem wegen mutmaßlicher Sexualdelikte. Seit einem Ausbruch aus dem Gefängnis 2021 galt er als flüchtig.
Der vorbestrafte Pädo postierte sich vor dem Rathaus in #Wolfegg. Als das Kind vorbeilief, griff er zu. Er zerrte das Mädchen in sein Auto, fuhr in einen Wald und vergewaltigte die Kleine. Eine halbe Stunde später setzte er das Kind vor einem Netto ab. https://t.co/EtDXdNxDXs
Ja, was soll man da noch sagen?
In der Türkei laufen laut der BILD mehrere Strafverfahren wegen Sexualdelikten, u.a. wegen Missbrauchs seiner eigenen Tochter. Die Bildzeitung dokumentiert mit den jeweiligen Aktenzeichen, also wird das stimmen. Er war wohl schon dreimal verheiratet. In der Türkei saß er in Untersuchungshaft, konnte ausbrechen und zurück nach Deutschland reisen, wo er geboren wurde. Das war 2021 und seither konnte er sich hier, trotz der Fahndung in der Türkei, frei unter uns bewegen. Gleichzeitig erhielt er Unterstützung einer Beratungseinrichtung für Migranten, die offensichtlich vom Bundesprogramm "Demokratie Leben" mit hohen Summen an Steuergeldern gefördert wurde.
Die Fahrerin des Fluchtwagens ist wiederum in dieser Beratungsstelle angestellt, gleichzeitig aber die Patentante des Babys des Täters und die Schwiegermutter des SPD Politikers Deniz Kurku. Im Kennzeichen des Fluchtautos, ein AMG GLE 43 Coupe (Wert ca. 30.000 - 40.000 Euro) sind die Initialen von Kurku zu finden.
Und dieser Mann, der seit Jahren von der Türkei wegen schwerer Straftaten gesucht wird, rennt hier also frei herum. Dann wird gegen ihn wegen Misshandlung seines Babys ermittelt und offensichtlich wurde bei den Ermittlungen hierzu von Seiten der Behörden nicht die Vergangenheit des Täters betrachtet, denn man wusste bis jetzt nichts von der Fahndung in der Türkei.
Ich komme wieder zu dem Punkt, dass die Bedingungen für die Untersuchungshaft geändert werden müssen. Denn Tatsache ist, hätte man nach dem Verdacht der Kindesmisshandlung nicht das Baby aus der Familie sondern den Vater in Untersuchungshaft genommen, wären jetzt die sechs getöteten Personen noch am Leben.
Es stellt sich auch die Frage, inwieweit die Fahrerin des Fluchtautos und Schwiegermutter des Politikers von der Vergangenheit des Täters und der Fahndung nach ihm informiert war. Ihre Angabe, Fatih G. hätte sie unter Vorhalten der Waffe gezwungen, loszufahren, wird angesichts der ganzen Entwicklungen jedenfalls immer unglaubwürdiger.
„Martin, du bist jetzt knapp 4 Jahre bei uns, in einem befristeten Vertrag, korrekt?“
„Ja, Chef.“
„Mensch wie die Zeit vergeht! Nächsten Monat müsste ich dich dann unbefristet anstellen, korrekt?“
„Ja, Chef.“
„Wunderbar! Hier ist deine Kündigung. Aber keine Sorge, wir stellen dich direkt wieder ein.“
Am Freitag wird das Urteil gegen Taleb A. wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt verkündet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.
Am 40. Verhandlungstag hatte der Angeklagte das letzte Wort, das wie folgt lautete: "Ich hoffe, dass Deutschland, Europa, der Westen und die Welt die gescheiterte Postmoderne überwinden, aber nicht rückwärts, sondern mit Kontextualisierung und innovativen Ideen für eine bessere Demokratie und mehr Freiheit."
Hier noch eine Zusammenfassung zu seiner Tätigkeit als Arzt im Maßregelvollzug:
Taleb A. konnte viereinhalb Jahre lang im Maßregelvollzug in Bernburg in der Abteilung für suchtkranke Straftäter in verantwortlicher Position als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie tätig sein. Eingestellt wurde er, nachdem er von einer Personalvermittlungsagentur vorgeschlagen wurde und als kompetent, mit „soliden und belastbaren Kenntnissen sowie eine grundlegende klinische Expertise in allen Bereichen der Psychiatrie und Psychotherapie, einschließlich der neurologischen und forensischen Aspekte“ beschrieben wurde.
Gearbeitet hatte Taleb A. acht Jahre lang nicht, bevor es zur Einstellung kam. Davor war er als Assistenzarzt in Stralsund angestellt.
Anfang 2020 fand das Bewerbungsgespräch in Bernburg statt. Eine Dokumentation darüber gibt es nicht. Die damalige klinische Leiterin empfahl dann die Einstellung, die auch zum 1. März 2020 erfolgte. Zu dem Zeitpunkt war nicht gesichert, zumindest wusste das die Klinik nicht, ob Taleb A. über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügt. Seine Angaben zu vorigen Tätigkeiten wurden wie auch die Lücken in seinem Lebenslauf nicht überprüft. Auch war in seiner Personalakte entgegen der gesetzlichen Bestimmungen kein polizeiliches Führungszeugnis zu finden. Die vorgeschriebene Einstellungsuntersuchung fand erst am 10.9.2020 statt, nach der für diese Untersuchungen vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten. Zum Zeitpunkt der Untersuchung lag dem Betriebsarzt jedoch immer noch kein Antrag auf diese Einstellungsuntersuchung vor. Warum dieser nicht eingereicht wurde, weiß heute keiner mehr.
Antwort von Taleb A. am 12.08.2024, auf die Frage eines Mitarbeiters des psychologischen Dienstes der Klinik, in der er als Psychiater arbeitete, ob es ihm wieder besser gehe, nachdem er seinen ersten Arbeitstag nach mehrwöchiger Krankschreibung hatte:
„Nein, ich befinde mich in einem Krieg, aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird“.
Vier Monate später fuhr Taleb A. mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, tötete dabei fünf Frauen und einen neunjährigen Jungen und verletzte hunderte weitere Menschen schwer.
Wer Interesse hat, kann bei der Urteilsverkündung anwesend sein, die Plätze sind allerdings begrenzt. Ort der Verhandlung ist die Nebenstelle des Landgerichts Magdeburg, Am Jerichower Platz (B1/Ecke Herrenkrugstraße). Der Einlass erfolgt ab 07.30 Uhr. Die Verhandlung beginnt um 9:30 Uhr.
#Halle: Nach dramatischer Rettungsaktion von Kleinkind: Strandbad verweigert Gästen ohne Deutschkenntnisse den Zutritt. Es gehe vor allem darum, dass die Badegäste wüssten, wie sie sich am Wasser verhalten müssten. "Wir bleiben da auch konsequent." 👍https://t.co/Lp18wl0yMH
Angriffe gegen das Leben auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum.
Am gestrigen Sonntag griff ein 22-jähriger Syrer mehrere Menschen in Köln an. Tatort sind Bahnhöfe und eine S-Bahn. An der Haltestelle Köln-Trimbornstraße soll er einen Mann geschlagen und versucht haben, ihn auf die Gleise zu ziehen.
Nachdem er in eine S-Bahn gestiegen ist, soll er dort zwei Personen angegriffen und mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Am Kölner Hauptbahnhof verprügelte er dann einen 47-Jährigen und trat auch nach Eintreffen der Bundespolizei weiter auf den am Boden liegenden Mann ein.
Der Syrer ist bereits wegen mehrere Gewaltdelikte polizeilich in Erscheinung getreten. Zum Zeitpunkt der Angriffe stand er unter Drogen. Jetzt hat man ihn - natürlich - nicht etwa in Untersuchungshaft sondern in eine psychiatrische Klinik verbracht, wo er mit Sicherheit schon sehr bald - Stunden bis Tage - entlassen wird.
Sollte er dann erneut angreifen und jemanden töten, werden solche vorausgegangenen Angriffe im öffentlichen Raum gegen Zufallsopfer mit anschließender kurzzeitiger Einweisung in eine Klinik vor Gericht gerne als Beweis für eine schon länger anhaltende psychische Erkrankung herangezogen, was dann die Feststellung der Schuldunfähigkeit, den Freispruch und die Unterbringung im Maßregelvollzug für rund 400 Euro pro Tag zur Folge hat.
Angriffe gegen das Leben auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Ein 20-jähriger Afghane griff am Donnerstag in Magdeburg am helllichten Tag zwei Frauen an.
Zuerst attackierte er gegen 11 Uhr eine 26-jährige Deutsche, schlug auf sie ein und würgte sie. Passanten halfen der Frau und konnten weitere Angriffe abwehren. Die Frau wurde derart schwer verletzt, dass sie stationär in ein Krankenhaus musste.
Um 13 Uhr griff der 20-Jährige dann eine 21-Jährige an - wieder eine Deutsche. Er schlug und trat auf sie ein. Auch hier verhinderten Passanten weitere Attacken. Das Opfer musste auch ins Krankenhaus, konnte dieses aber nach einer ambulanten Versorgung wieder verlassen.
Nach der ersten Attacke, die in offensichtlicher Tötungsabsicht geschah, erhielt der Afghane lediglich eine Gefährderansprache. Erst nach dem zweiten Angriff erfolgte die Festnahme, worauf später folgend der zuständige Richter beim Amtsgericht Haftbefehl wegen versuchten Totschlags (was die Schwere der Angriffe belegt) erließ und in Vollzug setzte.
Man muss sich das bewusst machen. In Deutschland kann man eine Frau in Tötungsabsicht auf offener Straße angreifen, und man wird nicht sofort von der Straße geholt sondern erhält eine polizeiliche Ermahnung. Interessant ist auch die Frage, ob der Afghane gezielt deutsche Frauen, in seinen Augen mangels Verschleierung sicherlich noch minderwertigere Geschöpfe als es ohnehin alle Frauen sind?
Ich wiederhole mich zum tausendsten Mal: Personen, die als Asylbewerber ins Land kamen und hier Straftaten begehen, gehören sofort und bedingungslos von der Straße geholt und bis zur Vollziehung der Abschiebung weggesperrt. Warum sollten wir derartige Gewalttäter hier akzeptieren und mit welchem Recht zwingt man uns, mit diesen hier nicht nur zusammenzuleben, sondern auch noch in den meisten Fällen deren Dasein zu finanzieren?
#Cottbus: Polizei nimmt Syrer (17) fest: In der Innenstadt ist am Donnerstagnachmittag ein 52-jähriger Mann niedergestochen und schwer verletzt worden.„Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Mann mit einer Stichwunde von Passanten gefunden.“ https://t.co/0fTmLVM8R2
Seit Jahren versuche ich den weiteren Verlauf von Unterbringungen im Maßregelvollzug von Personen zu verfolgen, die hier schwerste Gewalttaten im öffentlichen Raum begangen haben. Manchmal ist das schwierig, weil Behörden gerne auf den Datenschutz verweisen. Aber meist erhalte ich Antwort.
So auch jetzt im Fall des im Juli 2019 getöteten, 8 Jahre alten Leo S. Der in der Schweiz wohnhafte Eritreer Habte A. stieß Leo und seine Mutter Bianca S. in Frankfurt vor einen einfahrenden Zug. Ich denke, jeder wird sich an die entsetzliche Tat erinnern. Ich habe zu dem Fall recherchiert. Mein Text wird jedoch noch ergänzt, da es noch sehr viel zu diesem Fall zu sagen gibt. Dafür brauche ich jedoch noch etwas Zeit. Jetzt erst einmal neu die Info, dass sich Habte A. Stand heute weiterhin in einer Klinik in Hessen befindet.
Hier mein Text:
https://t.co/F4qIOlCPok
Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun:
https://t.co/0RvVD8whhG
Das da ist Mouemen A., 23 Jahre alt und aus dem Libanon.
Er wurde im Libanon bei einem Kooperationspartner für eine Ausbildungsstelle als Pflegefachmann in Deutschland (angeblich) qualifiziert und startete im März 2025 seine Ausbildung um jene zu pflegen, die den Laden hier aufgebaut haben. Deutschland fördert solche Einwanderungsprogramme zur Ausbildung.
Lang ging das Projekt nicht gut, denn im Januar wollte man Mouemen E. schon wieder kündigen, weil man unzufrieden mit seiner Leistung war.
Am 18. Januar erwürgte er dann im Badezimmer eine 91 Jahre alte Bewohnerin mit ihrem eigenen Schlafanzug.
Nun sitzt er vor Gericht und – man ahnt es – der Mann soll wegen einer Schizophrenie schuldunfähig sein und laut dem Staatsanwaltschaft einen Menschen getötet zu haben, ohne ein Mörder zu sein. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wird angestrebt, weil er weiter gefährlich sein soll.
Das, obwohl dem Arbeitgeber und der Berufsschule Gesundheitszeugnisse vorliegen, er bis dato keine psychischen Auffälligkeiten zeigte und aus der Vergangenheit solche auch nicht bekannt sind.
Ich bin sehr gespannt auf die Urteilsbegründung und berichte dann.
Stell dir vor, du bist 60 Jahre alt und gehst nachmittags mit deinem Hund durch die ehemalige Hauptstadt.
Vier Jugendliche gehen deinen Hund an, provozieren ihn. Du lässt dir das nicht gefallen, stellst die Vier zur Rede.
Dann trifft dich ein Faustschlag ins Gesicht. Schließlich schlagen und treten alle vier auf dich ein.
Mehrere Knochenbrüche sind die Folge, du musst ins Krankenhaus.
Weil irgendwelche Asozialen entschieden haben, dass du und dein Hund ihr Spielzeug seid...
Das Ganze geschah am 7. März auf der Sternstraße in Bonn. Nach jetzt erfolgter richterlicher Erlaubnis fahndet die Polizei nach den Angreifern.
Die Polizei fragt: Wer erkennt die mutmaßlichen Schläger oder kann weitere Auskünfte zum Tathergang geben? Hinweise an die Polizei unter 0228/15-0 oder über das anonyme Hinweisportal.
Unfassbarer Skandal: CDU und SPD bilden in Rheinland-Pfalz die neue Regierung und sie haben nun beschossen, den Rundfunkrat ausschließlich mit Vertretern von CDU und SPD zu besetzen!
Wie neutral und regierungsfern kann ein Rundfunk sein, dessen Rat nur aus den Regierungsparteien besteht? Sie verheimlichen nicht einmal mehr, dass sie nicht neutral sind.
Der Rundfunkbeitrag muss sowas von weg!
Wendeburg: Schaden von rund 100.000 Euro: Erst vor zwei Jahren wurde das Doppelhaus neu gebaut. Die Mieter - eine achtköpfige Familie - waren erst vor einem Jahr eingezogen. Sie verschwinden über Nacht. Wärmepumpe, Klingel und Einbauküche nehmen sie mit. https://t.co/q0q28dxk8a
🔥 Bahnbrechendes Urteil des BGH gegen Altmedien-Hetze: Einseitige Berichterstattung ist Lügen 🔥
Der BGH hat am 12.05.2026 die Schmierfinken der Altmedien endlich rechtlich bindend in die Schranken des Pressekodex verwiesen:
Einseitige Berichterstattung und das Weglassen bekannter Informationen ist wie lügen und begründet Unterlassungsansprüche. 💥
Geklagt hatte Jörg Drews, Geschäftsführer der Hentschke Bau GmbH, gegen ein selbst ernanntes Recherche-Kollektiv. Dessen Bericht aus März 2023 stellte ihn namentlich als Beispiel für „extrem rechtes Unternehmertum“ in Ostsachsen dar.
"Der BGH hat auch klargestellt, dass die öffentliche Bezeichnung einer Person als „rechtsextrem" oder „extrem rechts" deren Berufsehre und soziales Ansehen in hohem Maße beeinträchtigt – auch wenn nur die Sozialsphäre betroffen ist. Nach den historischen Erfahrungen Deutschlands trage dieser Vorwurf besonderes Gewicht, gerade bei einem Unternehmer und Kommunalpolitiker. [...]
Wer über namentlich genannte Personen berichtet und dabei bewusst entlastende Informationen zurückhält, setzt sich künftig dem Risiko eines Unterlassungsanspruchs aus." - BGH, Urteil vom 12. Mai 2026 – VI ZR 346/24.
Es ist ein juristischer Durchbruch gegen die Hetze und Desinformation der rot-grünen Propaganda-Presse. 🥳
Quelle: https://t.co/OTsIEoLzXD
Guten Morgen zusammen,
vor drei Jahren um diese Zeit gab es ein paar kurze Meldungen im Zusammenhang mit dem Messerangriff im Zug bei Brokstedt.
Zur Erinnerung: Am 25. Januar 2023 griff der mehrfach vorbestrafte, staatenlose Palästinenser Ibrahim A. in einem Zug bei Brokstedt mehrere Menschen mit einem Messer an. Die 17-jähirge Ann-Marie K. und ihr 19-jähirger Freund Danny P. wurden bei dem Angriff getötet, mehrere Menschen schwer verletzt.
Um diese Zeit vor drei Jahren erfuhr man, dass sich ein Opfer, eine 54-jährige Frau, das Leben nahm. Es gab nur ein paar kurze Schlagzeilen dazu, verbunden mit Berichten, was die Politik jetzt besser machen wollte.
Maren war ihr Name.
Sie wurde durch zahlreiche Messerstiche so schwer verletzt, dass sie ins künstliche Koma verlegt werden musste. Die Messerstiche verursachten nicht nur Verletzungen, die bleibende Einschränkungen in der Mobilität zur Folge hatten. Es gab auch schwerste Verletzungen, die das Gesicht von Maren dauerhaft und irreparabel entstellten. Dadurch und durch die psychischen Belastungen durch das traumatische Erlebnis des Angriffs verlor Maren ihren Lebensmut. Am 24. Mai 2023 beendete sie ihr Leben.
Der Angriff auf Maren wurde im späteren Prozess, bei dem der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, als versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung gewertet.
Möge Maren ihren Frieden gefunden haben. Wir dürfen niemals vergessen.
Am helllichten Tag stellt sich ein 62-jähriger Pädo in Berlin vor den Zaun einer Kita - und onaniert.
Erzieherinnen beobachten das widerwärtige Treiben, rufen die Polizei. Der Täter versucht noch, mit seinem SUV zu flüchten, kann aber gestellt werden.
Die Beamten nehmen eine Speichelprobe, um diese mit "Spuren auf dem Gehweg" abzugleichen.
Ekelhaft.
Der Pädo wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Nun laufen gegen ihn Ermittlungen wegen exhibitionistischer Handlungen.
Wenigstens hat wohl kein Kind diese Abartigkeit mit ansehen müssen.
In Nürtingen kam es binnen zwei Tagen zu mehreren Sexualdelikten am helllichten Tag. Unter anderem wurde ein 13-jähriges Mädchen auf einem Feldweg vom Fahrrad gezerrt und in einer angrenzenden Wiese missbraucht.
Die Polizei hat eine herausragende Arbeit geleistet und mit einem 25 Mann starken Team binnen zwei Tagen den Tatverdächtigen festnehmen und durch Ermittlungsarbeiten ihm die Tat zuordnen können. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 18 Jahre alten Bulgaren ohne festen Wohnsitz.
Interessant ist die Berichterstattung. Die Stuttgarter Zeitung erwähnt weder, dass es sich bei dem Festgenommenen um einen Bulgaren handelt, noch dass er keinen Wohnsitz hat sondern schreibt verniedlichend von einem "Teenager".
Bei der Tagesschau erfährt man zwar, dass der Tatverdächtige keinen festen Wohnsitz hat, nicht aber, dass er bulgarischer Staatsangehöriger ist.
Der Oberbürgermeister von Nürtingen teilt die Festnahme des Angreifers auf Facebook mit, bedankt sich bei der Polizei und erklärt, dass seine Gedanken bei den Opfern sind, deaktiviert aber gleich mal die Kommentarfunktion.
Hier alle Infos zu den Angriffen auf ein Kind und mehreren Frauen im öffentlichen Raum in Nürtingen.
https://t.co/WMPcWf8CgO
Tagesschau zu Konto-Sperrungen: Propaganda durch Weglassen
Die Tagesschau hat einen aktuellen Bericht über „De-Banking“ und das Recht von Bürgern auf ein Bankkonto gebracht. Dabei schafft es die Redaktion, US-Sanktionen zu skandalisieren, aber die EU-Sanktionen und Konto-Sperrungen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru gar nicht zu erwähnen. Ein Paradebeispiel an doppelten Standards. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
https://t.co/bsAlDzdI6q