Kaymans Text erweist sich als der klassische Versuch, Thesen mittels unzulässiger semantischer Verschiebungen zu konstruieren.
Um seinen Forderungen ein tragfähiges Fundament zu geben, hätte er seine eigenen Begriffsbestimmungen methodisch sauber herleiten und erklären müssen.
Dies zeigt sich exemplarisch an seiner These, „Muslimisch“ werde oft zur reinen Kollektividentität. Hier offenbart Kayman, dass er die Trennschärfe zwischen Identität und Persönlichkeit entweder verkennt oder bewusst missachtet. Identität konstituiert sich - in Abgrenzung zur individuellen Persönlichkeit - per definitionem als Zugehörigkeitsmarker einer sozialen Gruppe, der maßgeblich durch die Fremdperspektive von Außenstehenden erzeugt wird.
Ebenso widersprüchlich bleibt seine Prämisse zur Säkularität: Einerseits spricht er einer Weltanschauungsgemeinschaft - hier der islamischen - das Recht ab, eine Überlegenheit der eigenen Werte zu beanspruchen. Andererseits deklariert er die Säkularität zum stärksten Garanten für den „reinen“ Glauben. Da Säkularität jedoch selbst eine weltanschauliche Überzeugung darstellt, erhebt Kayman sie hier zum ideologischen Primat - ein Absolutheitsanspruch und eine Mission zugleich.
Des Weiteren verstrickt sich der Text in eine innerislamische Debatte darüber, ob die Aqida (das Glaubensfundament) allein im Herzen verankert ist oder erst durch das gesprochene Wort und die Tat vollendet wird. Statt diese theologische Frage fundiert zu durchringen, weicht Kayman auf ein vages gesellschaftliches „Ethos“ aus, ohne dessen normative Quellen zu benennen.
In der Summe liefert Kayman einen stark meinungsgetriebenen Essay, der sich in prätentiösen Schachtelsätzen verliert, um eine analytische Tiefe vorzutäuschen, die der Text substanziell nicht einlöst.
Ein Erdwall. Überwachungstechnologie. Schießbefehl. Neue Siedlungen.
Während westliche Politiker weiter von einer "Zweistaatenlösung" reden, schafft die illegale zionistische Siedlerkolonie Israel auf dem Boden Tatsachen. Mehr als die Hälfte Gazas soll dauerhaft vom Rest abgeschnitten werden – vorbereitet mit Bulldozern, Militär und neuen Siedlungsplänen.
Das ist keine "Sicherheitsmaßnahme". Das ist die schrittweise Annexion eines besetzten Gebiets.
Besonders entlarvend: Selbst ehemalige israelische Ministerpräsidenten und Geheimdienstchefs warnen inzwischen vor "jüdischem Terrorismus" und einer "Ideologie der ethnischen Säuberung". Wenn selbst Stimmen aus dem israelischen Establishment Alarm schlagen – worauf wartet der Westen noch?
Wer heute schweigt, macht sich mitschuldig daran, dass aus einer militärischen Besatzung eine dauerhafte koloniale Landnahme wird.
Geschichte wird nicht nur geschrieben – sie wird mit Bulldozern planiert. Und diejenigen, die von einer "regelbasierten Ordnung" sprechen, schauen dabei zu.
Man kann dem politischen Gegner durchaus mit Respekt begegnen - vorausgesetzt, das Handeln ist von Integrität und Redlichkeit geprägt.
Bei Jens Spahn zeigt sich jedoch das Gegenteil: Die Liste politischer und persönlicher Fehltritte ist lang, die Bereitschaft zur Selbstreflexion oder zu personellen Konsequenzen hingegen nicht vorhanden. Wer kein Ehrgefühl hat, verliert jeden Anspruch auf Respekt.
Wenn schon Ikhtilaf, dann konsequent!
In jüngster Zeit melden sich vermehrt "islamische Influencer" zu Wort und behaupten, der Islam fordere kein spezifisches Staats- oder Regierungssystem. Es gehe vielmehr primär um die Verwirklichung der Scharia-Ziele (Maqasid al-Sharia), die - so ihre Behauptung - ebenso durch parlamentarische Systeme oder andere moderne Strukturen realisiert werden könnten. Das Kalifat sei daher obsolet und stelle lediglich eine unnötige Verengung der islamischen Optionen dar.
Abgesehen davon, dass diese Argumentation jedwede valide textliche Evidenz vermissen lässt und die Maqasid fälschlicherweise als freischwebende, textungebundene Metaphern missversteht, offenbart sich in diesem Diskurs ein weitaus gravierenderes Problem: die fundamentale Verletzung des Umgangs mit dem Dissenses (Ikhtilaf).
Wenn diese Akteure tatsächlich meinen, die Ausgestaltung des Staates sei Ikhtilaf - ein Bereich, in dem sich die Rechtgeleiteten Kalifen Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali (radiya Allahu anhum) vermeintlich aus rein pragmatisch-opportunistischen Erwägungen für das Kalifat entschieden hätten -, so verstricken sie sich in einen unauflösbaren Widerspruch. Mit welcher Berechtigung delegitimieren und attackieren sie dann jene, die das Kalifat auf Basis der Jurisprudenz (Fiqh) als das verbindliche islamische System betrachten?
Ein aufrichtiger Umgang mit dem Ikhtilaf besteht nicht darin, fundierte Rechtsmeinungen lächerlich zu machen, sie als „verengt“ zu diffamieren oder pauschal als Ausdruck von Unwissenheit darzustellen. Der Adab al-Ikhtilaf, wie er von den Gelehrten kodifiziert wurde, gebietet unbedingten Respekt (Ihtirm) vor einer abweichenden Position, solange diese methodisch korrekt aus den Quellen abgeleitet ist.
Wer den Dissens nur formal anerkennt, um sich einer Debatte zu entziehen und die eigenen zeitgeistkonformen Ansichten zu postulieren, während er gleichzeitig fundierte Positionen des islamischen Staatsrechts exkommuniziert, betreibt Heuchelei.
Jeder, der sich auf den Ikhtilaf beruft, muss ihn in der Praxis auch jenen zugestehen, die innerhalb der methodischen Grenzen des Usul ihre Position vertreten. Wer dies verweigert, verwirkt seine Integrität und disqualifiziert sich als valide Stimme im Diskurs über die Ummah.
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Religionspolitischer Paternalismus
Es muss mit aller Deutlichkeit festgestellt werden: Claudia Bauer hat sich in einem Akt der Selbstermächtigung eine eigene, subjektive Glaubensinterpretation geschaffen und dieser zugleich normative Verbindlichkeit für Dritte verliehen.
Einerseits behauptet sie, der Koran sehe kein Kopftuch für Frauen vor; andererseits schreibt sie diesem Kleidungsstück willkürlich eine spezifische kulturelle Bedeutung zu, die sie dann zum Gegenstand hoheitlicher Intervention erklärt.
Diese doppelte Interpretationshoheit - religiöser Deutungshoheit einerseits, politisch-rechtliche Verbindlichkeit andererseits - stellt eine Form säkularer Anmaßung dar: Der Staat (bzw. seine Vertreterin) usurpiert die Kompetenz, authentische Religionsausübung zu definieren und abweichende Interpretationen zu delegitimieren.
Dazu kommt eine entwicklungspsychologische Argumentationslinie, mit der das islamische Kopftuch als per se schädliches Kleidungsstück pathologisiert wird. Damit wird nicht nur religiöse Praxis unter Kinderschutzvorwände gestellt, sondern zugleich ein paternalistisches Erziehungsideal etabliert, das den Staat zum obersten Wächter der „richtigen“ Identitätsentwicklung erhebt.
Besonders aufschlussreich ist Bauers eigene Einräumung, dass es sich bei diesem Verbot primär um ein politisches "Symbol" handelt, dessen Zweck darin besteht, den Kulturkampf zugunsten der eigenen kulturellen und weltanschaulichen Dominanz sichtbar zu machen. Damit wird offenbart, was eigentlich verdeckt werden sollte: Es geht nicht vorrangig um Kindeswohl oder Neutralität, sondern um die machtpolitische Durchsetzung eines bestimmten säkular-liberalen Hegemonieanspruchs gegenüber religiösen Minderheiten - um Assimilation.
Muslime wie Nicht-Muslime sind gleichermaßen aufgerufen, sich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit die Frage zu stellen, ob sie der Regierung diese Form der Selbstermächtigung zugestehen wollen. Was heute vornehmlich Muslime trifft und von weiten Teilen der Gesellschaft noch affirmativ aufgenommen wird, kann morgen ohne weiteres auf andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeweitet werden. Wer heute aus taktischen Gründen schweigt oder applaudiert, legt den Grundstein für eine Präzedenz, die künftig jede abweichende religiöse oder weltanschauliche Praxis unter staatliche Definitions- und Verbotsgewalt stellen kann.
#Islam #Kopftuch #Assimilation #Wertediktatur
https://t.co/RJ8vBPIL10
Jeden Tag aufs Neue gibt die Springer-Presse den Startschuss für eine Hetzkampagne gegen Muslime. Vernichtungsfantasien vieler Leser folgen auf dem Fuße: „Europa wieder moslemrein machen und das kann blutig werden“, heißt es unter anderem in den Kommentarspalten. Andere fordern ein generelles Verbot aller islamischen Praktiken: "Dadurch zwingen sie die Muslime zur Auswanderung", sagen sie. Die Springer-Presse ist mitverantwortlich für die grassierende Islamfeindlichkeit, die sich immer öfter in Angriffe auf Muslime und ihre Einrichtungen Bahn bricht.
#Islam #Kopftuch
Es wirkt kurios, wenn ausgerechnet jemand, der sich öffentlich für die Aufhebung des Verbots einer in Deutschland als kriminelle und ausländische terroristische Vereinigung eingestuften Organisation einsetzt, solche Forderungen stellt.
Citizen Vigilante - der Subtext hinter dem Film
Dass die Verherrlichung von Gewalt im Film seit jeher kontroverse Debatten auslöst, ist nicht neu. Von der Hays-Code-Ära bis hin zu den ultraviolenten Provokationen eines Sam Peckinpah oder Quentin Tarantino hat das Kino immer wieder die Frage provoziert, wo die künstlerische Freiheit endet und die gesellschaftliche Verantwortung beginnt.
Doch selten zuvor erschien die Grenze zwischen dem noch Zulässigen und dem zu Bannenden so porös wie in der aktuellen Diskussion um den Film Citizen Vigilante.
Auf den ersten Blick erzählt der Film eine vertraute Geschichte: Ein Bürger, der das Vertrauen in die staatlichen Institutionen verloren hat, greift selbst zur Waffe, um das zu vollenden, was der Rechtsstaat angeblich versäumt. Das staatliche Gewaltmonopol und das rechtsstaatliche Verfahren werden hier nicht bloß kritisch beleuchtet, sondern als störende, ja geradezu große Hindernisse auf dem Weg zur wahren Gerechtigkeit inszeniert. Solche Narrative der Selbstjustiz sind nicht neu. Was Citizen Vigilante jedoch von seinen Vorgängern unterscheidet, ist nicht lediglich eine affirmative Haltung zur Vigilanz, sondern eine regelrechte Werbung für sie - eine filmische Verführung, die den Zuschauer nicht bloß unterhält, sondern zur Selbstermächtigung motiviert.
Der Film bedient sich dabei einer besonders wirkmächtigen Form: der Dokufiktion. Reale gesellschaftliche Ereignisse, wie brutale Gruppenvergewaltigungen oder andere dokumentierte Gewalttaten, werden in eine überspitzte, gleichwohl glaubwürdig inszenierte Erzählung überführt. Der Zuschauer wird zum unmittelbaren Zeugen gemacht. Er durchleidet den Schmerz des Opfers, spürt die Wut des ohnmächtigen Betrachters und erlebt schließlich die kathartische Erlösung, wenn der „Citizen“ zuschlägt.
Diese Darstellung mag künstlerisch genial sein aber bleibt moralisch fragwürdig. Sie befriedigt ein tiefes, archaisches Bedürfnis nach unmittelbarer Vergeltung, dass in Zeiten wahrgenommener staatlicher Schwäche besonders virulent wird. Die Dokufiktion tarnt sich als realistische Abbildung, während sie in Wahrheit eine hochgradig manipulative Suggestion darstellt.
Dass das Genre der Dokufiktion ein bevorzugtes Instrument politischer Propaganda ist, hat die Filmgeschichte vielfach bewiesen. Man denke an "Jud Süß" , jenen Hetzfilm des NS-Regimes, der reale historische Figuren verzerrte, um antisemitischen Ressentiments eine scheinbar dokumentarische Legitimation zu verleihen. Man vergleiche ihn mit Charlie Chaplins "Der große Diktator", der ebenfalls zeitgenössische Figuren und Verhältnisse aufgriff, jedoch mit dem Ziel der Aufklärung. Beide Filme bedienen sich ähnlicher ästhetischer Mittel, und doch könnte ihre moralische Stoßrichtung kaum unterschiedlicher sein. Der eine stachelt auf, der andere befreit; der eine verengt den Blick auf den Sündenbock, der andere macht das exakte Gegenteil.
Citizen Vigilante steht unzweifelhaft in der Tradition des ersteren. Er inszeniert den Rechtsstaat nicht als unvollkommenes, aber prinzipiell schützenswertes System, sondern als Komplizen der Kriminalität. Er macht aus dem Bürger kein gemäßigtes Korrektiv, sondern einen Rächer, dessen Tat als notwendige, ja heldenhafte Befreiungstat erscheint. Die filmische Rhetorik, die sorgfältig gewählten Realitätsausschnitte, die emotionale Identifikation, die befreiende Gewaltkatharsis, zielt darauf ab, Nachahmung nicht nur denkbar, sondern wünschenswert erscheinen zu lassen. In einer Zeit gesellschaftlicher Polarisierung und wachsenden Misstrauens gegenüber Institutionen wirkt der Film wie eine Hommage an jene Rechtsterroristen und Selbstjustiz-Ikonen, die sich bereits außerhalb des Kinos als „Bürgerwehren“ oder einsame Rächer inszeniert haben.
Die eigentliche Herausforderung liegt daher nicht in einem pauschalen Verbot von Gewaltdarstellungen - das wäre zu einfach. Sie liegt vielmehr in der präzisen Unterscheidung zwischen einer Kunst, die Gewalt als menschliche Realität zeigt, um sie zu problematisieren, und einer Darstellung, die Gewalt als Erlösung feiert, um sie zu propagieren. Zwischen der Erkenntnis, dass der Mensch zur Barbarei fähig ist, und der zynischen Suggestion, dass eben diese Barbarei die einzige verbliebene Form von Gerechtigkeit sei.
Citizen Vigilante überschreitet diese Grenze. Er liefert nicht bloß Unterhaltung; er liefert einen gefährlichen Affekt - den Affekt der ersehnten, willkürlichen Befreiung durch das Blut des Anderen.
In einer Gesellschaft, die auf dem Gewaltmonopol des Staates und dem Primat des Rechts beruht, ist ein solcher Film mehr als nur ein künstlerisches Ereignis. Er ist ein Symptom und zugleich ein Katalysator jener Erosion, die er vordergründig nur abbildet. Die Diskussion um ihn ist daher nicht einfach nur eine Zensurdebatte. Sie ist vielmehr eine notwendige Verständigung darüber, wie viel Verführung zur Lynchjustiz in diesen turbulenten Zeiten erlaubt ist.
Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet die brutalsten Diktaturen in arabischen Ländern so viel Achtung entgegengebracht wird, sobald es den eigenen Interessen dient.
Damit es klar ist: Diese Regime sprechen für sich selbst und repräsentieren keineswegs die Meinung der Bevölkerung.
Standpunkte:
Zwei mündige, einvernehmliche Erwachsene entscheiden sich in voller Autonomie, eine intime Beziehung einzugehen. Kein Dritter wird geschädigt, keine Abhängigkeit im Sinne von Minderjährigkeit oder Zwang liegt vor, die Willensbildung ist frei.
Das Bundesverfassungsgericht setzt dem dennoch eine Grenze: Es verbietet die Beziehung und hält eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für angemessen. Hier, so das Gericht, verlaufe die Grenze der persönlichen Selbstbestimmung gegenüber einer entgrenzten Sexualmoral. Unter anderem erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Februar 2008 : Inzestverbindungen zwischen Geschwistern führten zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen.
Der Schutz der familiären Ordnung stehe an erster Stelle. Darüber hinaus stütze sich das Verbot auf eine „kulturhistorisch begründete, nach wie vor wirkkräftige gesellschaftliche Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzests“.
Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Mündigkeit und Freiwilligkeit zweier Erwachsener werden hier gegen eine gesetzlich verankerte Sexualmoral aufgewogen. Aus dieser Perspektive offenbart sich in dieser Entscheidung eine klassische Spannung zwischen dem liberalen Prinzip individueller Autonomie und dem Rechtsmoralismus, der der Gemeinschaft das Recht zuspricht, ihre grundlegenden sittlichen Ordnungen auch mit den Mitteln des Strafrechts zu verteidigen.
Das Argument, dass der Staat nur dort eingreifen darf, wo konkreter Schaden an Dritten droht lässt das Bundesverfassungsgericht nicht gelten. Vielmehr erkennt es an, dass eine Gesellschaft ihre identitätsstiftenden moralischen Fundamente nicht beliebig preisgeben kann, ohne ihre eigene Stabilität zu gefährden.
Die „strukturgebenden Zuordnungen“ der Familie sind für das Gericht kein bloßes soziales Konstrukt, sondern ein verfassungsrechtlich geschütztes Ordnungsgefüge, dessen Störung durch Rollenvermischung als sozialschädlich gilt. Die kulturell-historische Verankerung des Tabus - von Hammurabi über das sakrale begründete Recht bis in die Gegenwart - wird dabei nicht als atavistisches Relikt, sondern als nach wie vor wirkkräftige Quelle legitimer Strafzwecke anerkannt.
An dieser Stelle offebart sich ein Doppelstandard, der sich in der Islamdebatte manifestiert. In dieser Debatte nämlich, wird Muslimen regelmäßig vorgeworfen, sie würden durch ihre ablehnende Haltung gegenüber Homosexualität die Selbstbestimmung mündiger Erwachsener missachten und eine „rückständigen“ Sexualmoral folgen. Kulturelle oder religiöse Begründungen werden in diesem Kontext oft als unzulässig delegitimiert: Die Grenzen der Sexualität, so heißt es, müssten von den Betroffenen selbst bestimmt werden, solange keine Dritten geschädigt werden. Genau dieses Prinzip der autonomen Selbstbestimmung wird jedoch im Fall des einvernehmlichen Geschwisterinzests vom höchsten deutschen Gericht relativiert. Dort darf die „kulturhistorisch begründete gesellschaftliche Überzeugung“ die individuelle Autonomie begrenzen. Dort darf die Sorge um die strukturelle Integrität der Familie und die Aufrechterhaltung eines gesellschaftlichen Tabus Vorrang haben. Dort wird nicht gefordert, dass die Beteiligten „ihre Sexualität selbst bestimmen“ dürfen, ohne staatliche Sanktion.
Wenn eine liberale Rechtsordnung das Recht hat, ihre identitätsbildende Sexualmoral sogar mit Strafrecht zu verteidigen, dann kann sie nicht gleichzeitig von anderen Gemeinschaften verlangen, ihre ebenfalls identitätsbildenden sexuellen Normen (die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen) als bloße „kulturelle Relikte“ aufzugeben. Dann müsste auch der einvernehmliche Geschwisterinzest unter Volljährigen straffrei bleiben, weil kein Dritter geschädigt wird. Oder Weltanschauungsgemeinschaften behalten das Recht, ihre kulturell und historisch gewachsenen sittlichen Ordnungen zu schützen, ohne deswegen als extremistisch diffamiert zu werden. Die Wahrheit, die der Inzestbeschluss des Bundesverfassungsgerichts offenlegt, ist diese: Keine Gesellschaft kommt ohne eine identitätsbildende Sexualmoral aus. Sie ist Teil des „Ordnungsgefüges“, das soziale Rollen, Familienstrukturen und kollektive Selbstverständnisse stabilisiert. Das deutsche Verfassungsgericht hat dies für die eigene Gesellschaft anerkannt und mit den Mitteln des Strafrechts abgesichert. Konsequent angewandt, bedeutet dies, dass auch muslimische Gemeinschaften ein legitimes Recht daran haben, ihre eigenen Grenzen sexueller Autonomie zu ziehen - nicht aus Willkür oder Unterdrückung, sondern aus dem gleichen Bedürfnis nach kultureller und moralischer Kohärenz, das das Bundesverfassungsgericht für Deutschland geltend gemacht hat.
Wer die eine kulturell verankerte Grenze als unverzichtbar ansieht, kann die andere nicht als Ausdruck von Rückständigkeit abtun. In diesem Licht ist der islamische Position - auch nach Maßstäben der Moderne - ein berechtigter Standpunkt.
#Islam #islamfeindlichkeit
Zara Riffler äußert ein gewisses Verständnis für diese Terrorakte. Es sei alles nur eine erwartbare Reaktion auf barbarische Asylanten.
#Belfast#Messerangriff
https://t.co/qXpFqydUPp
Sobald es nicht mehr um das "Kleidungsstück Kopftuch", sondern um das "System Kopftuch geht, betritt die Debatte gefährliches Terrain.
Dann entstünde ein Präzedenzfall: alle Erscheinungsformen islamischen Lebens würden zu einem systemimmanenten Problemen erklärt.
Wer „Kopftuch“ sagt, meint den Islam. Wer „Islam“ sagt, meint die Muslime.
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Inzwischen wird in weiten Teilen der medialen Öffentlichkeit - insbesondere in Publikationen des Springer-Verlags - nahezu täglich die These vertreten, sensible Bereiche von Staat und Gesellschaft seien bereits in erheblichem Maße durch Akteure mit muslimischem Hintergrund unterwandert, die eine schrittweise Transformation der Bundesrepublik hin zu einem „Sharia-Staat“ anstrebten.
Von „seriösen Experten“, die eine derart weitreichende Behauptung aufstellen, darf man erwarten, dass sie diese mit konkreten, nachprüfbaren Fakten untermauern können, insbesondere hinsichtlich der betroffenen Machtzentren und staatstragenden Strukturen:
Staatliche Machtzentren und Ministerien
Bundesministerium des Innern (BMI) und nachgeordnete Behörden ?
Bundesministerium der Justiz ?
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Kultusministerien der Länder ?
Auswärtiges Amt ?
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ?
Sicherheitsrelevante Einrichtungen
Verfassungsschutz ?
Bundesnachrichtendienst ?
Militärischer Abschirmdienst ?
Bundeswehr ?
Polizei ?
Bundespolizei und Zoll ?
Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr, IT-Sicherheit) ?
Weitere staatstragende und gesellschaftliche Strukturen
Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Richter- und Anwaltsvereinigungen)?
Kommunale und Landesverwaltungen ?
Parteien und politische Stiftungen ?
Bildungswesen ?
Zivilgesellschaft und Medien ?
Soziale Dienste und Wohlfahrtsverbände ?
Welche konkreten Positionen in diesen Institutionen sind betroffen?
Durch welche Personen oder Netzwerke (z. B. namentlich bekannte Akteure oder Strukturen)?
Welche dokumentierten und erfolgreichen der Einflussnahmen liegen vor ?
Wann und wo wurden deutsche Gesetze durch Sharia- Gesetze ersetzt ?
Solange diese konkreten Benennungen und belastbaren Belege ausbleiben, bleibt die These einer systematischen, erfolgreichen Unterwanderung mit dem Ziel eines Sharia-Staates eine Verschwörungserzählung!
#Deutschland #Berlin #Islam #Islamisten #Sharia #Migration #Remigration #Assimilation
Nur in "Israel" werden Vergewaltiger bei einem Freispruch bejubelt. Soldaten der IDF wurden bei Massenvergewaltigungen von Kameraaufnahmen überführt und trotzdem freigesprochen.
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen:
Es besteht ein Unterschied zwischen Arabern, Türken, Persern oder Kurden, wenn diese eine ethnisch-nationale Identität gegenüber einer islamischen bevorzugen. Der Nationalismus als ideologische Konstruktion der Moderne stellt das genaue Gegenteil dessen dar, was der Islam als Grundlage für die Bildung von Gemeinschaft und Gesellschaft vorschreibt. Er fragmentiert die Umma - die einheitliche Gemeinschaft der Gläubigen - in Einheiten, die lediglich auf Herkunft, Sprache oder Territorium beruhen, und widerspricht damit den Prinzipien der Gleichheit und Einheit vor Allah. Wie der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) warnte: „Wer unter einem Banner der Torheit kämpft, Tribalismus unterstützt oder für Tribalismus zürnt, der stirbt im Zustand der Jahiliyyah.“ Diese Worte, überliefert in authentischen Ahadith, verurteilen jede Form von Partikularismus, der die islamische Einheit untergräbt. Es geht hierbei nicht um die Bewahrung von Sprachen, Namen oder regionalen Bräuchen, solange diese dem Islam nicht zuwiderlaufen. Solche kulturellen Nuancen sind legitim und bereichern die Vielfalt der Umma, wie der Qur’an betont: „O Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander kennenlernt.“ (Sure 49:13). Doch die entscheidende Frage lautet: Auf welcher Grundlage entwerfen Muslime einen Staat? Als arabischen Staat, von denen es bereits über zwanzig gibt? Als türkischen Staat, der die Antithese zum osmanischen Kalifat darstellt, jenem historischen Bollwerk der islamischen Einheit? Nein! Nationalstaaten, die auf ethnischen Kriterien errichtet werden, sind inherent auf die Dominanz einer Ethnie ausgerichtet und führen unvermeidlich zur Benachteiligung, ja zur Verfolgung anderer Ethnien. Sie implementieren ein System der Ungerechtigkeit, das dem islamischen Ideal diametral entgegensteht. Die Geschichte des Nahen Ostens liefert schmerzhafte Belege für diese destruktive Dynamik. Die Errichtung der laizistischen Republik Türkei unter Mustafa Kemal Atatürk leitete eine konsequente Politik der Turkisierung ein, die die kurdische Identität systematisch zu unterdrücken suchte. Kurden wurden als „Bergtürken“ diffamiert, ihre Sprache, Kleidung und kulturellen Ausdrucksformen verboten und Aufstände wie die Scheich-Said-Rebellion 1925 mit brutaler Gewalt niedergeschlagen, was zu Massendeportationen und Tötungen führte. Diese Assimilationskampagne, die bis in die 1990er-Jahre andauerte, führte zu tiefer Entfremdung und verdeutlicht, wie Nationalismus die Harmonie innerhalb der Umma zerstört. Ähnlich grausam zeigte sich diese Logik im Irak unter dem säkularen Baath-Regime Saddam Husseins. Die Anfal-Kampagne von 1988, ein systematischer Genozid an den Kurden, forderte bis zu 182.000 Tote, darunter Tausende durch chemische Waffen in Halabja. Dörfer wurden dem Erdboden gleichgemacht, Zivilisten massakriert und alles im Namen arabischer Dominanz und der Arabisierung kurdischer Gebiete. Diese von Ali Hassan al-Majid orchestrierte Kampagne zielte nicht nur auf physische Auslöschung, sondern auf die Zerstörung der kurdischen Identität ab, um ein homogenes arabisches Irak zu schaffen. Doch die Ironie der Geschichte zeigt, dass selbst jene, die Opfer solcher Politik wurden, in die Falle des Nationalismus geraten können. In den sogenannten Autonomiegebieten Nordiraks, wo kurdische Kräfte wie die Peshmerga nach dem Sturz Husseins 2003 die Kontrolle übernahmen, kam es zu starken Ressentiments und Vertreibungen gegen Turkmenen und Araber. Ganze Gebiete, insbesondere um Kirkuk und Ninive, wurden entlang ethnischer Linien „gesäubert“. Arabische Dörfer wurden zerstört, Bewohner vertrieben, um kurdische Dominanz zu etablieren. Berichte von Human Rights Watch und Amnesty International dokumentieren systematische Zerstörungen und Entführungen, die als „umgekehrte ethnische Säuberung“ bezeichnet werden. Dies illustriert eindrücklich, wie Nationalismus, unabhängig von der Ethnie, zu einem Kreislauf der Unterdrückung führt und gleichberechtigtes Zusammenleben verunmöglicht. Diese Beispiele enthüllen die destruktive Natur des Nationalismus: Er nährt Rassismus, Exklusivität und systematische Benachteiligung - ein System, das dem Islam fundamental widerspricht. Der Qur’an lehnt jede Form von ʿAṣabiyya (Tribalismus) ab und fordert stattdessen die Einheit unter dem Banner Allahs. Die Vision des Islam darf daher nicht einfach darin bestehen, Kurden - und nur Kurden - von ihren Bestrebungen nach einem Nationalstaat abzuhalten, während Türken und Araber in solchen verharren. Vielmehr müssen Araber, Türken und alle Muslime anerkennen, dass diese Nationalstaaten Unrecht und Unheil über die Umma gebracht haben. Sie widersprechen nicht nur den Gesetzen des Islam, sondern auch seinen Kernprinzipien, die Nationalismus, Rassismus und systematische Diskriminierung verabscheuen. Die richtige Alternative liegt in der Rückbesinnung auf die islamische Einheit: ein Kalifat, in dem alle Muslime - aber auch Nicht-Muslime - unabhängig von Ethnie in Gerechtigkeit und Würde existieren können. Nur so kann die Umma ihre Einheit wiedererlangen und den Kreislauf der Verfolgung durchbrechen. Es ist an der Zeit, dass die muslimischen Völker diese Wahrheit annehmen und den Nationalismus als Relikt der Jahiliyya verwerfen, um eine Ära des Friedens und der Gerechtigkeit einzuleiten.