Es war klar ein ausgedehnter und systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung u.a. der Bundesrepublik Deutschland.
Praktisch fallen mir mögliche Anklagepunkte für alle Unterpunkte, vielleicht mit Ausnahme des Menschenhandels (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB) ein.
Das Gesetz ist gegen Faschisten gerichtet. Die Bezeichnung dürfte für die genannten Personen zutreffend sein, auch weil ihre gesetzeswidrigen Handlungen zweifellos auf die faktische Abschaffung der bürgerlichen Grundrechte der Art. 1-20 Grundgesetz gerichtet waren und sind.