@CryptoAJ_eth@remindmeof_this Love the art, but to be honest, in 3 months they will be worth exactly the attention they get in 3 months. If not another Mahomes happens, flippers will flip it straight into the ground. Same for OG and Beanz.
@thebruess@BriskeRobert Wenn man versucht hätte, die Rechte vorher zu klären, würde es ChatGPT & Midjourney heute nicht in dieser Form geben und auch nicht in den nächsten zehn Jahren. Jetzt ist der Bär erlegt und das Fell wird (nach Zwangsandrohung) verteilt.
@thebruess@BriskeRobert Die Anbieter werden früher oder später lizenzieren. Beim "fair use" in den USA wackelt es mächtig und bei uns wird jeder große Rechteinhaber irgendwann seinen Opt-out erklärt haben. Niemand will generative KI wieder in die Büchse stecken, selbst Getty nicht.
Das LG München I hat die Miturheberschaft des Malers Götz Valien an den bekannten Bildern “Paris Bar” 1+2 von Martin Kippenberger anerkannt. Valien habe einen ausreichenden eigenschöpferischen Beitrag geleistet. Daran ändere auch der fotorealistische Charakter der Bilder nichts.
#BPatG Versteht der internationale Fachverkehr ein fremdsprachiges Zeichen als eindeutig beschreibende Angabe, so ist bereits dies für die Schutzversagung wegen fehlender Unterscheidungskraft ausreichend.
https://t.co/1jViZ9FA37
"Ein Gläubiger, dessen Schuldner seinem Leistungsverlangen in einer bestimmten Angelegenheit - wie die Beklagten hinsichtlich der Fotos des Klägers - bisher stets nachgekommen ist, bedarf zur Anspruchsdurchsetzung regelmäßig - .... - keiner anwaltlichen Hilfe."
Der verlangte Ersatz von Abmahnkosten schied aber jedenfalls deshalb aus, weil die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich war. Die Beklagten hatten nämlich bereits außergerichtlich erklärt, die Bilder des Klägers zu löschen.
Der Kläger verklagte sie wegen der Verwendung eines von ihm gestalteten Logos und wegen Verletzung seines Rechts am eigenen Bild, nachdem der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen worden war. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab.
Kein Rechterückruf des Urhebers gemäß § 42 UrhG aufgrund gewandelter Überzeugung bei Vereinsausschluss. Kommt ein Schuldner dem Leistungsverlangen des Gläubigers nach, bedarf es zur Anspruchsdurchsetzung in der Regel keiner anwaltlichen Hilfe.
Verwechslungsgefahr aufgrund gedanklicher Inverbindungbringung, wenn jüngere Marke den Eindruck einer Spezifizierung der älteren Marke hervorruft.
#BPatG (29. Senat), Beschluss vom 18.03.2023 – BPATG Aktenzeichen 29 W (pat) 59/20 Lyst - Greenlyst