@MyDarkSide0904 Gute Besserung. Ich hoffe es hilft. -- Mich ärgert aktuell mein linker Ischiasnerv, aber diesem Spritzen gehe ich aktuell noch aus dem Weg.
Der Fragebogen zur Evaluierung des Waffenrechts ist da. Uns haben zahlreiche Rückfragen zu den Inhalten und dem weiteren Vorgehen erreicht.
Was bedeutet das für Sportschützen, Jäger, Sammler, Fachhandel und andere Betroffene? Welche Risiken sehen wir? Welche unserer Forderungen finden sich im Fragebogen wieder? Warum fehlen bestimmte Themen? Wie geht der VDB jetzt vor? Und wird es wieder eine Möglichkeit geben, sich einzubringen?
Diese Fragen beantworten wir ausführlich im folgenden Artikel. Dort stellen wir auch den vollständigen Fragebogen zur Verfügung:
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Es ist schon faszinierend, erst lässt sich das BMI fast ein Jahr Zeit und dann sollen die Verbände innerhalb 4 Wochen antworten. Kann jedem nur empfehlen den VDB zu unterstützen, das gibt sicher Überstunden.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt: Das geltende Waffengesetz sieht weder für Inhaber eines Jahresjagdscheins noch für Sportschützen eine absolute zahlenmäßige Obergrenze für den Erwerb und Besitz von Waffen vor. Maßgeblich ist vielmehr, ob für die jeweilige Waffe ein anzuerkennendes Bedürfnis nachgewiesen wurde.
Pauschale Mengenbegrenzungen durch Waffenbehörden finden daher derzeit keine gesetzliche Grundlage. Änderungen des Rechtsrahmens dürfen auch nicht durch uneinheitliche Behördenpraxis oder richterliche Rechtsfortbildung vorweggenommen werden. Der VDB fordert die Waffenbehörden deshalb auf, auf pauschale Mengenbegrenzungen zu verzichten, solange der Gesetzgeber keine entsprechende Regelung geschaffen hat.
Zugleich weist der Wissenschaftliche Dienst ausdrücklich auf die Möglichkeit einer gesetzlichen Nachschärfung hin: Es erscheine denkbar, dass der Gesetzgeber im Rahmen einer künftigen Waffenrechtsreform eine konkrete Begrenzung einführt. In der Ausarbeitung werden dabei mehrfach Größenordnungen von zehn bis fünfzehn Langwaffen thematisiert.
„Nun gilt es für alle Verbände, wachsam zu bleiben, sodass es im Zuge der Evaluierung des Waffengesetzes nicht zu einer Beschränkung der Anzahl an Langwaffen für Inhaber eines Jagdscheins kommt���, erklärt Frank Satzinger, Vizepräsident des VDB.
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Der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat seinen Berichtsentwurf zur geplanten EU-Richtlinie gegen illegalen Waffenhandel vorgelegt. Der VDB begrüßt, dass der Entwurf stärker auf organisierte Kriminalität, illegalen Handel und unerlaubte Herstellung ausgerichtet ist und die Rechte legal tätiger Unternehmen besser berücksichtigt.
Weiterhin besteht jedoch erheblicher Änderungsbedarf. Notwendig sind klare und unionsweit einheitliche Regelungen zu digitalen Bauplänen, die Streichung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und eine eindeutige Abgrenzung zwischen schwerer Waffenkriminalität und bloßen formalen oder administrativen Fehlern. Rechtmäßig tätige Hersteller, Büchsenmacher und Waffenfachhändler dürfen nicht mit zusätzlichen Pflichten und Haftungsrisiken belastet werden.
Der VDB wird seine Position vor Ablauf der Änderungsantragsfrist am 8. September 2026 erneut gegenüber den zuständigen Abgeordneten vertreten.
Unsere vollständige Stellungnahme: https://t.co/NNKDs2dtOG