Wir stehen geschlossen und uneingeschränkt an der Seite jedes Opfers und jeder betroffenen Familie. Dass linke Aktivisten versuchen, diesen geschützten Raum des Gedenkens zu zerstören, ist alarmierend und wirft ein erschütterndes Licht auf den Zustand unserer demokratischen Kultur. Wer friedliches Gedenken angreift, Trauernde mit Hass und Hetze überzieht und die Erinnerung bekämpft, verletzt Menschlichkeit, Würde und demokratische Grundwerte.
Pressemitteilung
Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn
Berlin/Hamburg, 21. September 2026.
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG.
Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive:
„Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird"
auf dem Doppeldeckerbus und
„Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus"
in der U-Bahn.
Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen.
Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation".
Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten.
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt:
„Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert."
Weiter erklärt Steinhöfel:
„Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird."
Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg
Wer trotz dieser Liste annimmt, der Wertewesten rüste nur auf, um sich zu verteidigen, sollte sich vielleicht noch einmal fragen, wer hier der Aggressor ist.
Aphrodite frisst Uschi
Afroditi Latinopoulou, Vorsitzende der griechischen Partei Foní Loyikís und Vorstandsmitglied der Fraktion Patrioten für Europa, hält der Verbrecherin Ursula @vonderLeyen ihre Taten vor.
Denkt dran, Leute:
Weiße Südafrikaner gehören selbst nach 400 Jahren angeblich nicht nach Südafrika.
Weiße Amerikaner gelten selbst nach 500 Jahren noch als Invasoren in Amerika.
Aber der illegale Migrant aus der Dritten Welt, der letzten Dienstag angekommen ist, ist genauso deutsch wie jeder andere. Und wenn du ihn einen Ausländer nennst, bist du ein Rassist.
Ich stehe als Türke zu Israel, deswegen greifen mich linke Deutsche rassistisch an.
Ich lehne das Selbstbestimmungsgesetz ab, weil mir die Rechte der Frauen wichtig sind. Auch hier greifen mich linke Deutsche an.
Ich lehne den Islamismus und den politischen Islam ab. Auch hier werde ich seit Jahren von linken Deutschen verfolgt.
Ich lehne es ab, mich als queer zu bezeichnen, weil ich schwul bin und schon eine Bezeichnung habe. Hier werde ich auch von heterosexuellen linken Deutschen homophob angegriffen.
Nicht ein Konservativer tat das Gleiche mit mir, im Gegenteil, sie verteidigen mich immer wieder gegen diese Linken, weil sie sehen, wer tatsächlich Menschen wie mich verfolgt.
Strauß war Stipendiat des Maximilianeums, was heißt, dass keine seiner Noten im Abiturzeugnis schlechter als 1- sein durfte. Solche Leute sind heute nicht mehr in der Politik.
Scandale Sydney Sweeney.
La polémique qui fait vendre = opération réussie !
🤑Le porte-monnaie de Sydney remercie toutes ses détractrices. 😁
(Et parce que nous sommes là sur un cas d’école savoureux, je vous reparle prochainement du « cas Sydney Sweeney », mais sous l’angle psy 😉)
🚨 THEY DIDN’T FREE HIM… THEY FORCED A JOURNALIST TO PLEAD GUILTY TO TELLING THE TRUTH 🚨
Julian Assange just dropped the most brutal truth bomb you’ll hear this decade:
“I want to be totally clear — I am NOT free today because the system worked. I am free today after YEARS of incarceration BECAUSE I PLEAD GUILTY TO JOURNALISM.” 🔥🔥🔥
Let that sink in.
12+ years hunted. 7 years trapped in an embassy. 5 years rotting in Belmarsh supermax. Facing 175 YEARS in a US cage. All for publishing what governments never wanted you to see.
He didn’t plead guilty to hacking. He didn’t plead guilty to endangering lives. He pleaded guilty to asking for information… receiving information… and telling YOU what that information was.
That’s it.
The most powerful governments on Earth made the founder of WikiLeaks stand in a courtroom and admit that journalism itself is a crime — just so they would let him go home.
This isn’t justice. This is a warning shot to every reporter, whistleblower, and truth-teller on the planet.
If they can do this to Assange… who the hell is safe?
Never forget. Never forgive. Journalism is not a crime. 🗽⚖️📢
@JulianAssange
„Bitte komme mir keiner mit Free Speech!“
Schon krass, wenn einem Bundeskanzler solche Worte so leicht über die Lippen kommen. Friedrich Merz hat die Meinungsfreiheit nicht einmal im Ansatz verstanden.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass der Staat dafür sorgen muss, dass niemand beleidigt, herabgesetzt, diskriminiert oder mit falschen Informationen konfrontiert wird. Meinungsfreiheit ist in erster Linie ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Bürger sagt dem Staat: Du hast nicht die Macht, meine Meinung zu bestimmen.
In meiner Vorstellung von Meinungsfreiheit darf jeder Mensch andere Menschen verbal herabsetzen. Jeder darf sagen: „Diesen Menschen mag ich, diesen Menschen nicht.“ Jeder darf sagen: „Diese Meinung finde ich dumm, widerlich oder falsch.“ Jeder darf diskriminierende Meinungen haben. Jeder darf aus anständigen und unanständigen, vernünftigen und völlig absurden Gründen Menschen unterschiedlich behandeln, solange es um sein eigenes Verhalten und seine eigenen Entscheidungen geht.
Ein Mensch darf beispielsweise sagen: „Ich schlafe nur mit Männern.“ Oder: „Ich schlafe nur mit Frauen.“ Oder: „Ich finde blonde Menschen attraktiv, rothaarige aber nicht.“ Jeder Mensch darf diskriminieren und Leute aus seinen Räumlichkeiten ausschließen, aus welchen Gründen auch immer, und ich kann dann entscheiden, ob ich eine solche Räumlichkeit betreten möchte.
Ein Theater darf sogar sagen: „Bei uns dürfen nur Geimpfte hinein.“ Ich fand während der Corona-Zeit allerdings problematisch, dass der Staat mit seiner Macht vorgab, welche Menschen ein Theater oder Restaurant hinein dürfen und welche nicht.
Wenn ein rassistisches Café jemanden wegen seines Aussehens oder seiner körperlichen Eigenschaften nicht bedienen will, verurteile ich das und werde dieses Dreckscafé nicht betreten. Ich brauche dafür keinen Staat, der mir vorschreibt, was ich denken, sagen oder gutheißen darf. Die entscheidende Grenze liegt dort, wo der Staat seine Macht einsetzt.
Genau deshalb ist auch das Argument, eine liberale Gesellschaft müsse ihre Bürger vor „falschen Informationen“ schützen, hochproblematisch. Wer entscheidet denn, was eine falsche Information ist? Der Staat? Dann sind wir sehr schnell bei einem Wahrheitsministerium.
Ein freiheitlicher Staat darf nicht zum Richter über die Wahrheit werden. Er darf nicht mit seiner Macht festlegen, welche politischen, gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Aussagen als wahr und welche als falsch gelten. Sobald der Staat die Definitionsmacht über die Wahrheit erhält, besitzt er ein Instrument, mit dem er jede unliebsame Meinung unterdrücken kann.
Menschen dürfen sich irren. Menschen dürfen Unsinn reden. Menschen dürfen Vorurteile haben. Menschen dürfen andere Menschen nicht mögen. Menschen dürfen sogar Dinge behaupten, die nachweislich falsch sind.
Die Antwort darauf muss in einer freien Gesellschaft grundsätzlich mehr Rede und Gegenrede sein, nicht weniger und schon gar nicht eine staatliche Zensur.
Der Staat darf selbstverständlich bestimmte Handlungen verbieten, wenn dadurch die Rechte anderer verletzt werden, aber eine Meinung darf niemals als eine rechtswidrige Handlung behandelt werden.
Der Staat soll den Bürger nicht vor der Meinung anderer Bürger „schützen“. Er soll vielmehr den Bürger vor der Macht des Staates schützen. Das ist der Sinn eines Abwehrrechts.
Der Bürger sagt zum Staat: Du darfst mir vieles verbieten, wenn du damit konkrete Rechte anderer schützt, aber du darfst nicht bestimmen, was ich denken, sagen, glauben, ablehnen, gutheißen oder für falsch halten darf.
Die Meinungsfreiheit schützt nicht davor, dass andere Menschen Unsinn reden. Sie schützt davor, dass der Staat ihnen das Reden verbietet.
Genau deshalb sollte man mit „Free Speech“ nicht erst dann kommen, wenn einem die Meinung gefällt. Gerade die Meinung, die man für falsch, beleidigend, diskriminierend oder unerträglich hält, ist der Prüfstein dafür, ob man Meinungsfreiheit tatsächlich verstanden hat.