@MikeJohnson9988@JoernWeitzmann Danke! Diesen Anachronsimus verstehe ich überhaupt nicht. Es ist doch eine demokratische Wahl und Herr Weitzmann hätte ja ebenfalls Follower versammeln können, die für ihn sind. Darüber hinaus wurde ihm für seine langjährige Tätigkeit ausdrücklich gedankt und diese anerkannt.
@Taddl__T@Eckleben Ist tatsächlich strittig ob eine spontane Platzbesetzung nicht unter die Versammlungsfreiheit fallen kann. Grundsätzlich ist ja alles iO solange sich keiner beim Wegtragen wehrt. Nicht gleich weinen 😉 ein bisschen Spaß muss sein
@HaraldBecker80 BTW wo sind die eigentlich die Trauermärsche in Jena? Auch hier ist ein Mensch gewaltsam gestorben. Scheint aber nicht zu interessieren, war ja kein „Deutscher“ ...
@HaraldBecker80 Das weiß die Öffentlichkeit jetzt doch aber gar nicht! Im Haftbefehl steht doch auch nur das, was bis dahin ermittelt wurde. Dafür gibt es einen öffentlichen Prozess. Gefährliches Halbwissen bei Erfahrungsjuristen...
@TomVanOrten Bei der Aufnahme muss allerdings auch schon eine Abwägung stattfinden, die die Kriterien von §§ 22, 23 KunstUrhG einschließt. Ansonsten ist das Recht am eigenen Bild sogar notwehrfähig. Hier lag allerdings die Ausnahme von § 23 KunstUrhG vor.
@TomVanOrten Fotografieren darf man zunächst jedermann, es sei denn die Aufnahme verstößt bereits gegen § 201a StGB. Darüberhinaus gelten §§ 22, 23 KunstUrhG. Demoteilnehmer dürfen aufgenommen werden. Als er sich dagegen verwahrte, wurde er Person der Zeitgeschichte
@bernstmeng Ich nicht! Freie Bürger können auch frei entscheiden ob und wie sie sich in der Gesellschaft einbringen wollen. Alles andere ist eine Frage der Positionierung am Arbeitsmarkt.
Die größten Verlierer bei der Sache sind eindeutig die Fußballfans aus aller Welt, die es verdient haben bei so einem Turnier Spieler wie Messi, Ronaldo, oder Sandro #Wagner zaubern zu sehen. #WM2018