Vorbildlich.
Historische Verunglimpfung muss man sich nicht bieten lassen.
Wünsche der Familie viel Erfolg bei der Verteidigung der Ehre von Claus Schenk Graf von Stauffenberg.
Der Witz, den #Steimle über das Merkel-Bild gemacht hat, ist alt. Der Kabarettist Werner Finck hatte ihn über Hitler gemacht. In Steimles Zitat steckt also nicht nur eine Gewaltfantasie, sondern auch ein Hitler-Vergleich. Und Steimle stellt sich damit in die Tradition ... (1/2)
Gauck erklärt in wenigen Sätzen, warum für ihn die Putin-Nähe der AfD ein Ausschlusskriterium ist.
„Wer nicht weiss, wer Kriegsbrandstifter ist und wer nicht weiss was Opfer und Täter unterscheidet, ist nicht
Vertrauenswürdig.
Treffender kann man es kaum formulieren
#Gauck
Hallo Leute in @Wismar, solche Aufträge kommen nicht, wenn die völkische AfD Macht hat. Mit Putintrollen werden solche Deals nicht gemacht. https://t.co/SE8URV0SS1
Weidel wirft Hayali im ZDF wiederholt „Framing“ vor. Ironie am Rande: Im selben Interview framt sie selbst – munter und mehrfach. Ein Check ihrer eigenen Framing-Techniken. 🧵👇
FARNSWORTH HOUSE • Designed by Ludwig Mies van der Rohe between 1945 and 1951, the Farnsworth #House near Chicago is considered one of the purest expressions of modern architecture. Raised above the ground and enclosed almost entirely in glass, it embodies Mies’ vision of openness, simplicity and structural clarity.
Reduced to its essential elements, the house dissolves the boundary between #architecture and #nature. Today, the Farnsworth House remains one of the most influential icons of twentieth-century #modernism.
Der Staat, der den #AfD-Parteitag gerade mit Tausenden Polizisten gegen eine durchgeknallte Antifa schützt, ist übrigens derselbe Staat, den die AfD regelmäßig als angeblichen Unterdrücker der Meinungsfreiheit diffamiert, als "das System" der verbrecherischen "Kartellparteien".
Nur mal so als Hinweis zur Aufregung um die #Krankschreibung: Bereits nach geltendem Recht kann ein Arbeitgeber die AU-Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag verlangen.
Wieder ein Morgen, an dem Kyjiw brennt - Putin führt Krieg mit ballistischen Raketen gegen Wohnhäuser, gegen Zivilisten, gegen die europäische Art zu leben. Europa träumt sich etwas von Verhandlungen zurecht und lässt unterdessen Putins Terror geschehen.
Ich glaube übrigens nicht, dass wir einen Kanzler haben, dessen „engstes Umfeld“ eine Rufmordkampagne gegen einen der einflussreichsten deutschen Verleger startet. Ich glaube aber schon, dass wir einen Kanzler haben, der auf die Frage einer Zusammenarbeit mit der AfD antwortet „nur über meine Leiche.“
Und ich bin froh, dass das so ist.
#BSW und #AfD sind vereint in ihrem Hass auf die Bundesrepublik 🇩🇪 - und das macht sie zu politischen Kräften, die dem Kreml gefallen, denn dort hat man Interesse an einem schwachen, gespaltenen und polarisierten Deutschland und Europa. Wer auf Freiheit, Wohlstand …(1/2)
Es ist eine verstörende Schw��che von CDU/CSU, sich eine Diskussion über ihr Verhältnis zur Linkspartei aufquatschen zu lassen. Anstatt SPD und Grüne zu fragen, wo, bitte, ihre #Brandmauer gegen die anti-System-Markt-Nato-EU-Partei Die Linke ist.
Das GFF-Gutachten zum AfD-Verbot: Warum das Ergebnis methodisch nicht überzeugt:
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.500-seitiges Gutachten vorgelegt: Die #AfD sei "nachweislich verfassungswidrig", ein Verbotsantrag hätte "wahrscheinlich Erfolg". Diese Eindeutigkeit ist nicht gerechtfertigt. Das Gutachten ist methodisch an mehreren Stellen angreifbar:
1. Keine neutrale Begutachtung, sondern eine Partei in eigener Sache:
Die #GFF ist keine staatliche Stelle, sondern eine zivilgesellschaftliche Organisation, die ein #AfDVerbot aktiv anstrebt. Ein #Gutachten von einem Akteur mit erklärtem politischen Interesse am Ergebnis ist kein Ersatz für eine unabhängige, ergebnisoffene Prüfung. Wer in eigener Sache urteilt, ist kein unparteilicher Schiedsrichter.
2. Die behauptete Validierung überzeugt nicht:
Als Absicherung wurden Zweitgutachten von Christoph Möllers und Sophie Schönberger angeführt, die laut GFF die Ergebnisoffenheit "bestätigt" hätten. Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete jedoch, Moini habe eingeräumt, Schönberger sei bei der Menschenwürdeverletzung "kritischer" gewesen und habe nur teilweise mitgetragen. Trifft das zu, ist die einhellige Bestätigung irreführend. Eine bei der zentralen Frage nur halbherzig getragene Validierung ist keine.
3. Die KI-Vorselektion ist eine Black Box:
Von rund 3 Mio. Texteinheiten wurden nur 33.000 Treffer manuell geprüft, 2.500 Belege flossen ein. Die übrigen knapp 3 Mio. wurden algorithmisch vorgefiltert, bevor ein Mensch draufschaute. Welche Kriterien dabei griffen und wie viele relevante Belege fälschlich aussortiert wurden, ist öffentlich nicht nachvollziehbar – das macht einen erheblichen Teil des Befunds angreifbar. Eine seröse Untersuchung muss diese Black Box offenlegen.
4. Die Finanzierungsdarstellung verschleiert die Nähe zur Verbots-Agenda:
Die GFF betont, das Gutachten sei "ausschließlich durch private Spenden" finanziert – über eine eigene 2025 gestartete Kampagne. Bemerkenswert: Zur Verbreitung dieser Kampagne kooperierte die GFF u.a. mit der "Demokratie-Stiftung Campact". #Campact führt aktuell selbst eine Petition "Merz muss jetzt ein AfD-Verbot anstoßen" – gestützt auf eben dieses Gutachten – und kampagnt seit Mai 2025 für ein Verbotsverfahren. Campact steht zudem auf der GFF-Förderliste. Das Gutachten wurde also nicht nur von einer Organisation mit Eigeninteresse erstellt, sondern zur Spendenwerbung mit einer Organisation verknüpft, die parallel für genau das Ziel kämpft, das es rechtlich vorbereiten soll. Die behauptete Distanz zwischen Wissenschaft und Verbotskampagne ist so nicht glaubwürdig.
5. Der entscheidende Bruch: das Verhältnis zur Entscheidung des VG Köln:
Das wiegt am schwersten. Der Verfassungsschutz scheiterte mit nachrichtendienstlichen Mitteln beim niedrigeren Tatbestand der "gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung" (§ 4 BVerfSchG) – das VG Köln stoppte die Hochstufung vorläufig, weil verfassungsfeindliche Tendenzen die Gesamtpartei nicht prägen. Die GFF kommt beim deutlich strengeren Verbotstatbestand (Art. 21 Abs. 2 GG, inkl. "kämpferisch-aggressiver" Grundhaltung und Potenzialität) zu einem uneingeschränkt positiven Ergebnis. Selbst der Spiegel weist darauf hin, dass die Hürden für ein Parteiverbot noch höher liegen als für das VS-Siegel, und nennt die VG-Köln-Entscheidung einen "Dämpfer". Eine NGO mit offenen Quellen und KI-Vorselektion soll also bei der höheren Hürde reüssieren, wo die Fachbehörde mit besseren Mitteln bei der niedrigeren vorläufig scheiterte.
Fazit:
Umfang und Datenmenge sind kein Ersatz für Unabhängigkeit, Transparenz der Auswahlkriterien und die Auseinandersetzung mit abweichenden Befunden. Wer eine "neue wissenschaftliche Grundlage" für die Verbotsdebatte beansprucht, muss sich daran messen lassen – und genau hier bleibt das GFF-Gutachten Antworten schuldig.