@leseerlaubnis Die komplette Querschnitt-Folge und eine weitere sind in der ZDF-Mediathek verfügbar - sehenswert. Und beängstigend und irritierend und bekloppt (mir fehlen Worte), dass seitdem nichts passiert ist. https://t.co/87HMur2Nf5
@DontSwitch @SchmidMelanie74 @NorFalse In der Gesetzesbegründung (steht in der Bundestagsdrucksache) steht auch eher, dass die Ersatzversorgung für Fälle gedacht ist, bei denen der bisherige Versorger plötzlich verloren gegangen ist. Aber die Paragraphen sind nicht so ganz klar. Ich bin aber auch kein Jurist...
@DontSwitch @SchmidMelanie74 @NorFalse Das ist zu alt. Mit dem Osterpaket 2022 wurde §36 EnWG geändert - bei der Grundversorgung ist die Unterscheidung zwischen Bestandskunden und Neukunden nicht mehr zulässig. Ein anderes Thema ist die Ersatzversorgung. Die darf seitdem teurer sein.
@Shorttrackleon@CarKettner@spenglerandreas@LiviaClauss Das passt, so wird es gemeint sein. Du hast dann echt Glück, diverse Grundversorger nutzen das und verlangen für die ersten drei Monate Zwangs-Ersatzversorgung dann ein vielfaches der Grundversorgung.
@Shorttrackleon@CarKettner@spenglerandreas@LiviaClauss EnWG §38 wurde erst vor ein paar Monaten so angepasst, dass die Ersatzversorgung bewusst teurer sein darf und Grundversorgung erst nach drei Monaten kommt. Gibt es eine Quelle für "von der EU für unzulässig erklärt"?