Guten Morger Herr @MFratzscher, ich habe mir sagen lassen, Sie seien DER Wirtschaftsexperte. Können Sie zu Ihrer Aussage vor 10 Jahren bitte ein Update geben? Mittlerweile müsste das Steuergeld der Flüchtlinge nur so sprudeln, oder?
Böhmermanns Sendung, in der er inszeniert, wie Ulrich Siegmund mehrfach von einem LKW überfahren wird, damit auch der dümmste Zuschauer kapiert, dass das Absicht ist, lief am 02. Oktober.
Bis jetzt gab es keine Beschwerde vom Journalistenverband, der bei Ulrich Siegmund direkt von Einschüchterung faselt, nur weil er Köster nach seiner beruflichen Zukunft ohne Zwangsfunk befragt.
Was hat der Journalistenverband noch mit Journalismus zu tun?
Und heute Morgen gleich noch eine kritische Mail von Harald Martenstein:
"Liebe Manuela Schwesig,
die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas ist zurückgetreten. Ein Grund dafür sind angeblich unfaire Angriffe gegen Bas, auch aus der Union. Sie nennen diese Angriffe „unmenschlich“. Ein sehr hartes Wort.
Halb Deutschland rätselt, was Sie mit „unmenschlich“ genau meinen. Kritik ist ja in Deutschland erlaubt, oder? Der „Tagesspiegel“ hat auf einer ganzen Seite allen Anwürfen gegen Bas nachgeforscht. Der härteste Angriff aus der CDU bestand demnach aus der Formulierung, Frau Bas sei „nicht mehr tragbar“ (so Christian von Stetten).
Nett ist das nicht. Aber unmenschlich?
Wie redet man eigentlich in der SPD über seine Vorsitzenden? Über das Regime der Vorsitzenden Andrea Nahles sagte der Exvorsitzende Sigmar Gabriel 2019: „Wie in der Endphase der DDR.“ Und: „Die SPD braucht eine Entgiftung.“ Hier eine Meinung aus der SPD über die damals amtierende Vorsitzende Saskia Esken: „Klebt wie Pattex am Parteivorsitz.“
Das Binnenklima der SPD hat deren Ex-Vorsitzender Kurt Beck „abstoßend“ genannt, es herrsche „das Verhalten eines Wolfsrudels“. Seit 2006 hat dieses Rudel zehn Vorsitzende zerrissen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück, falls Sie demnächst Vorsitzende werden! Falls aber die Koalition mit der Union zerbricht, könnten Sie ja das berühmte Koalitions-Schlusswort der Exvorsitzenden Nahles an die CDU/CSU recyceln: „Ab morgen kriegen sie in die Fresse.“ Auch nicht nett.
Herzliche Grüße Harald Martenstein"
@ManuelaSchwesig@spdde
Wieder eine treffende Email von Harald Martenstein, diesmal an den BMW-Chef!
"Sehr geehrter Milan Nedeljkovic,
Sie sind BMW-Chef. Sie sagen, Rechtspopulismus sei für die Wirtschaft „Gift“. In Sachsen-Anhalt stellt jetzt die AfD den Landtagspräsidenten. Er heißt Tobias Rausch. Sein Dienstwagen, den er vom Vorgänger übernommen hat, ist ein BMW. Der Leasingvertrag läuft aus. Einen neuen Leasingvertrag wird es bei BMW für den Mann von der AfD nicht geben.
BMW setzt ein Zeichen. Um ein Zeichen für Anstand und Fairness zu setzen, werden der Parteivorsitzenden Alice Weidel ja auch manchmal Hotelübernachtungen verweigert.
Interessanterweise hat BMW auch in Ungarn ein Zeichen gesetzt. Der damalige Regierungschef Viktor Orban gab 31 Millionen Euro, damit BMW in Ungarn ein Werk baut. Er bekam von BMW sogar zwei Dienstwagen. Es gibt gegen das Gift des Rechtspopulismus also zum Glück ein schnell wirkendes Gegengift, es heißt „31 Millionen für BMW“.
In Nordkorea darf man seit 2025 privat Autos kaufen. Die nötige Kohle dazu haben wohl nur Parteibonzen. BMW sei in Nordkorea sehr beliebt, lese ich. Für einen Mercedes reicht es dort halt doch nicht ganz. Der Import läuft über China, da waren Sie ja bis vor kurzem gut im Geschäft.
AfD ist Gift. Orban ist Gulaschsuppe. Kommunismus aber ist ein zuckersüßer Schmackofatz. Fasse ich das korrekt zusammen? Rausch nutzt jetzt sein Privatauto auch dienstlich. Es ist ein Audi.
Staufreie Fahrt wünscht Harald Martenstein"
Bombe: Alice Weidel und die AfD fordern jetzt eine Volksabstimmung zum Thema Ukraine-Hilfen!
Wenn Merz sich doch so sicher ist, dass das Volk angeblich noch weitere Milliarden in die Ukraine schicken will, soll er ein Referendum dazu zulassen!
Also ich bin für einen Volksentscheid! Und ihr?
Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat beschlossen, bei der Wahl des Ministerpräsidenten geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne CDU-Abgeordnete bei der geheimen Wahl anders abstimmen, als es die Fraktionsführung will.
Dieser Beschluss ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Er umgeht faktisch das Wahlgeheimnis (Art. 65 Abs. 1 Landesverfassung) und gefährdet das freie Mandat der Abgeordneten (Art. 41 Abs. 2 Landesverfassung).
Wer sich dem Beschluss widersetzt und im Saal bleibt, macht sich für alle sichtbar. Dadurch entsteht ein erheblicher sozialer und politischer Druck, sich dem Willen der Fraktionsmehrheit zu unterwerfen. Die geheime Wahl soll aber gerade gewährleisten, dass jeder Abgeordnete ohne Kontrolle, Einschüchterung oder Rechtfertigungsdruck nach seinem Gewissen entscheiden kann.
Ein Fraktionsbeschluss, der diese Freiheit faktisch beseitigt, ist mit der Verfassung nicht vereinbar und darf keinen Bestand haben.
Selbst in ihrer politischen Sterbephase scheint die CDU bereit zu sein, für die Aufrechterhaltung ihrer Brandmauer einen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen.
https://t.co/z5Y9gSIQGW
Das muss man sich mal geben: Man bekämpft einen angeblichen menschengemachten Klimawandel, den es in Wahrheit gar nicht gibt mit einer Methode, die das Klima ruiniert, jedenfalls dort, wo man es macht. Genau mein Humor.
Der CDU Parteivorsitzende Merz und der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt setzen die CDU-Abgeordneten des Landtags in Sachsen-Anhalt unter Druck, so zu wählen wie die CDU-Führung das will.
Darauf steht Freiheitsstrafe‼️
Habe ich das richtig verstanden, Alice Weidel in einer vergitterte Zelle vorführen, Ulrich Siegmund mit dem LKW überfahren, das geht alles klar, aber wer Faeser Hass auf Meinungsfreiheit vorwirft, wer Habeck "Schwachkopf", wer Merz "Lügenfritz" nennt, gegen den ermittelt der Staatsschutz?
Mehr als fünfzig Prominente schreiben dem Kanzler einen offenen Brief. Darunter Günther Jauch, Jan Böhmermann, Herbert Grönemeyer. Die Forderung: Afghanen mit alter Aufnahmezusage nach Deutschland holen. Ein Akt der Humanität, nennen sie das.
Dann fragt ein Abgeordneter nach, ob sich einer der Unterzeichner gemeldet hat, um die Aufnahme privat zu tragen. Villa, Haftung, Rechnung. Die Antwort der Bundesregierung vom Februar: Ihr sind „keine derartigen Anfragen“ bekannt. Gemeldet hat sich offenbar niemand.
Das ist der Punkt. Moral predigen und die Folgen auf die Krankenschwester, den Rentner und die junge Familie abwälzen, die keine Bodyguards haben. Wer die Welt retten will und die eigene Gästebett-Tür zu lässt, rettet niemanden. Er posiert.
Humanität, die immer die anderen bezahlen sollen, ist keine Humanität. Das ist Gratismut.
🤯🌈🚨Selbstkastration ungeahnten Ausmaßes bei der CDU: Die CDU kann künftig nicht mehr an geheimen Abstimmungen teilnehmen!
Und das läuft so:
1️⃣ Linke Abgeordnete stimmen in geheimer Abstimmung für die AfD.
2️⃣ Anschließend beschuldigen sie die CDU, für die AfD gestimmt zu haben.
3️⃣ Die CDU hat die Lösung: Künftig verlassen ihre gewählten Abgeordneten bei geheimen Abstimmungen den Saal, um diesen schrecklichen Verdacht auszuräumen. 😁
4️⃣ Sollte es dennoch ein frei gewählter Abgeordneter der CDU wagen, an einer geheimen Abstimmung im Parlament teilzunehmen, droht ihm wahrscheinlich der Parteiausschluss.
Nie war eine Partei feiger als die CDU 2026!
https://t.co/tj6hxYpVWM
@Ralf_Stegner Wenn ihr von Anstand redet 👇Menschen die nicht nach schwerer Krankheit gestorben sind, was sehr schlimm ist. Das sind Menschen, die bestialisch aus dem Leben gerissen wurden. Eltern, Geschwister, Großeltern, wurden alleine gelassen. Wo war euer Anstand. Wer war zur Trauerwache.
FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE
Inszenierung tödlicher Gewalt gegen eine erkennbar an Ulrich Siegmund angelehnte Figur im „ZDF Magazin Royale“ – wiederholtes Überrollen, eingespielte Lacher und vulgär-sexuelle Anspielungen
An den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)
55100 Mainz
Berlin, 12. Oktober 2026
Betreff: Förmliche Programmbeschwerde gemäß § 25 ZDF-Satzung – Verdacht schwerwiegender Verstöße gegen die Programmgrundsätze durch die Inszenierung tödlicher Gewalt gegen eine erkennbar an den AfD-Politiker Ulrich Siegmund angelehnte Figur – Forderung nach Aufklärung der redaktionellen Verantwortung
Sehr geehrte Damen und Herren des Fernsehrats,
hiermit erhebe ich förmliche Programmbeschwerde gemäß § 25 der ZDF-Satzung gegen eine im Zusammenhang mit dem „ZDF Magazin Royale“ veröffentlichte Filmsequenz, in der Jan Böhmermann einen Mopedfahrer verkörpert, dessen Erscheinungsbild und Inszenierung erkennbar auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund anspielen.
Die dargestellte Figur fährt auf einer blauen Simson Schwalbe über eine Landstraße, wird von einem Lastkraftwagen erfasst und überrollt. Damit nicht genug: Der Lastwagen setzt zurück und überrollt den bereits am Boden liegenden Körper erneut. Dieser Vorgang wiederholt sich. Begleitet wird die Darstellung nach den öffentlich verbreiteten Ausschnitten von eingespielten Lachern.
Auf dem Lastkraftwagen prangt die großflächige Aufschrift „https://t.co/aPskxxr5Kp“, ergänzt durch den Schriftzug „Gönn Dir!“. Die Wortschöpfung „Taschenschwanz“ erscheint als bewusste Umkehrung des vulgären Begriffs „Taschenmuschi“, der ein männliches Sexspielzeug bezeichnet.
Ein erkennbar an einen realen Oppositionspolitiker angelehnter Mensch wird mehrfach von einem Lastkraftwagen überrollt. Seine gewaltsame Tötung wird zur Pointe, begleitet von Gelächter und einer vulgär-sexuell konnotierten Werbeparodie.
Ich halte diese Inszenierung für einen schwerwiegenden Anlass, die Einhaltung der für das ZDF geltenden Programmgrundsätze zu überprüfen.
Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, einen Politiker vor Kritik, Spott oder satirischer Überzeichnung zu schützen.
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Sender die wiederholte tödliche Gewalteinwirkung auf eine erkennbar an einen politischen Gegner angelehnte Figur als Unterhaltung inszenieren darf, ohne damit gegen seine besondere publizistische Verantwortung zu verstoßen.
Ich sehe insbesondere Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen die Anforderungen an die Achtung der Menschenwürde, die gesellschaftliche Verantwortung öffentlich-rechtlicher Angebote sowie die geltenden Programmgrundsätze.
I. Die Inszenierung politischer Gewalt als Gegenstand der Belustigung
Die beanstandete Szene geht aus meiner Sicht weit über eine gewöhnliche satirische Überzeichnung hinaus.
Jan Böhmermann verkörpert einen Mopedfahrer auf einer blauen Simson Schwalbe. Die Figur erinnert in ihrer äußeren Gestaltung und durch die Wahl des Fahrzeugs an den AfD-Politiker Ulrich Siegmund.
Die Figur wird von einem Lastkraftwagen erfasst. Damit endet die Darstellung jedoch nicht.
Vielmehr setzt das Fahrzeug zurück, um den bereits überrollten Körper erneut zu überfahren. Der Vorgang wiederholt sich.
Nach den öffentlich verbreiteten Ausschnitten wird die Szene von Lachern begleitet.
Nicht die politische Argumentation eines Oppositionspolitikers wird hier lächerlich gemacht, sondern die gewaltsame Vernichtung einer erkennbar an ihn angelehnten Figur zum Gegenstand einer komödiantischen Inszenierung.
Ich frage den Fernsehrat ausdrücklich:
Welchen eigenständigen satirischen Aussagegehalt besitzt das wiederholte Überrollen einer erkennbar an einen realen Politiker angelehnten Figur?
Weshalb genügte es den Verantwortlichen offenbar nicht, einen fiktiven Verkehrsunfall darzustellen?
Warum musste der Lastwagen zurücksetzen und den Körper erneut überrollen?
Und weshalb wurde diese Darstellung mit Lachern verbunden?
Die Kunstfreiheit schützt auch drastische, geschmacklose und verstörende Satire. Sie entbindet einen öffentlich-rechtlichen Sender aber nicht von der Pflicht, sich für seine redaktionellen Entscheidungen an den geltenden Programmgrundsätzen messen zu lassen.
II. Die vulgär-sexuelle Inszenierung: Aus der „Taschenmuschi“ wird der „Taschenschwanz“
Besonders befremdlich erscheint mir die Gestaltung des Lastkraftwagens, mit dem die erkennbar an Ulrich Siegmund angelehnte Figur wiederholt überrollt wird.
Auf dessen Seitenfläche prangt die Aufschrift:
„https://t.co/aPskxxr5Kp“
Daneben erscheint der handschriftlich wirkende Schriftzug:
„Gönn Dir!“
Die Gestaltung wird durch ein lächelndes Paar sowie Rabatt- und Bestellwerbung ergänzt.
Die Bezeichnung „Taschenschwanz“ erscheint als bewusste Umkehrung des vulgären Begriffs „Taschenmuschi“, mit dem ein künstliches weibliches Geschlechtsorgan als Sexspielzeug bezeichnet wird.
Die Wortschöpfung „Taschenschwanz“ überträgt dieses Prinzip auf das männliche Geschlechtsorgan.
Damit erhält die Gestaltung des Lastwagens eine ausdrücklich sexuelle Bedeutung, die über eine beiläufige Zweideutigkeit hinausgeht.
Warum wird ausgerechnet ein Lastkraftwagen mit einer derart vulgär-sexuellen Werbeparodie zum Instrument einer mehrfachen tödlichen Gewaltdarstellung gegen eine erkennbar an einen realen Oppositionspolitiker angelehnte Figur?
Welche satirische Aussage soll durch diese Verbindung transportiert werden?
Welche Bedeutung besitzt der zusätzliche Schriftzug „Gönn Dir!“?
Soll die sexuelle Anspielung lediglich die Absurdität einer fiktiven Werbung steigern, oder soll sie die dargestellte Gewalteinwirkung zusätzlich ins Lächerliche ziehen?
Die Kombination aus sexueller Groteske, wiederholtem Überrollen und eingespielten Lachern halte ich jedenfalls für besonders erklärungsbedürftig.
Ich fordere den Fernsehrat ausdrücklich auf, auch diese Wortschöpfung und ihre Funktion innerhalb der Gewaltdarstellung zu untersuchen.
Denn die Frage, ob eine solche Inszenierung mit den Programmgrundsätzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar ist, lässt sich nicht allein durch den Hinweis beantworten, dass sexuelle Anspielungen und drastische Satire grundsätzlich zulässig sind.
Dabei unterstelle ich ausdrücklich nicht, dass die Aufschrift eine sexuelle Gewaltfantasie ausdrücken soll. Gerade die tatsächliche Bedeutung und der beabsichtigte satirische Zusammenhang bedürfen der Klärung.
III. Menschenwürde und Grenzen öffentlich-rechtlicher Satire
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag.
Seine Aufgabe besteht nicht darin, politische Akteure vor Kritik zu schützen. Ebenso wenig darf von ihm verlangt werden, auf Provokation oder scharfe Satire zu verzichten.
Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender muss jedoch verantwortungsvoll mit der Darstellung politischer Gewalt umgehen.
Ich halte es für geboten, die beanstandete Sequenz insbesondere am Grundsatz der Achtung der Menschenwürde zu messen.
Dabei ist mir bewusst, dass nicht jede drastische Gewaltdarstellung und nicht jede Herabsetzung einer politischen Person bereits eine Menschenwürdeverletzung begründet.
Im vorliegenden Fall kommt jedoch eine besondere Kombination von Umständen zusammen:
1.Die dargestellte Figur weist einen erkennbaren Bezug zu einem realen Oppositionspolitiker auf.
2.Die Szene zeigt nicht lediglich einen Unfall, sondern eine wiederholte tödliche Gewalteinwirkung.
3.Das wiederholte Überrollen wird als komödiantische Pointe inszeniert.
4.Die Darstellung wird nach den verbreiteten Ausschnitten durch eingespielte Lacher begleitet.
5.Der Lastkraftwagen trägt eine vulgär-sexuell konnotierte Werbeaufschrift und den Schriftzug „Gönn Dir!“.
6.Die Sequenz erscheint innerhalb eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsformats.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wird hier noch politische Satire betrieben, oder wird die körperliche Vernichtung eines politischen Gegners als legitimer Gegenstand öffentlicher Belustigung präsentiert?
Diese Frage verlangt eine konkrete, am Inhalt und Gesamtkontext der Szene orientierte Prüfung.
Ein pauschaler Hinweis auf die Kunstfreiheit wäre keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Gegenstand meiner Beschwerde.
IV. Die besondere Verantwortung des beitragsfinanzierten Rundfunks
Das ZDF wird wesentlich durch verpflichtende Rundfunkbeiträge finanziert.
Millionen Bürger sind gesetzlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verpflichtet, unabhängig davon, ob sie dessen politische Ausrichtung, redaktionelle Entscheidungen oder einzelne Sendungsinhalte gutheißen.
Aus dieser Finanzierungsstruktur ergibt sich keine Pflicht zu politischer Harmlosigkeit. Wohl aber unterstreicht sie die besondere öffentliche Verantwortung des Senders.
Bürger müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren. Sie dürfen deshalb erwarten, dass dieser seine gesetzlichen Programmgrundsätze auch dann ernst nimmt, wenn es um die Darstellung politisch missliebiger Personen geht.
Besonders problematisch erscheint mir, dass die Inszenierung nicht bloß auf eine einzelne polemische Äußerung zurückzuführen ist.
Es handelt sich um eine vorbereitete, produzierte und redaktionell verantwortete Filmsequenz.
Die wiederholte Gewaltdarstellung, die eingespielten Lacher und die auffällige Gestaltung des Lastkraftwagens waren damit Bestandteile bewusster gestalterischer Entscheidungen.
Gerade deshalb muss sich das ZDF der Frage stellen, welche redaktionellen Maßstäbe bei der Konzeption und Freigabe dieser Szene angewendet wurden.
V. Politische Gewalt darf nicht zum Gegenstand doppelter Maßstäbe werden
Die politische Auseinandersetzung in Deutschland ist von erheblichen gesellschaftlichen Spannungen geprägt.
Politiker unterschiedlicher Parteien sehen sich Anfeindungen, Bedrohungen und teilweise auch körperlichen Angriffen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund halte ich die öffentliche Inszenierung einer mehrfachen tödlichen Gewalteinwirkung auf eine erkennbar an einen Oppositionspolitiker angelehnte Figur für besonders erklärungsbedürftig.
Dabei unterstelle ich den Verantwortlichen ausdrücklich keine Absicht, reale Gewalt auszulösen.
Auch behaupte ich nicht, dass die beanstandete Darstellung bereits eine strafbare Aufforderung zu Gewalttaten darstellt.
Gleichwohl muss sich das ZDF fragen lassen, ob eine solche Inszenierung geeignet ist, tödliche Gewalt gegen politische Gegner zu trivialisieren.
Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach der Einheitlichkeit redaktioneller Maßstäbe.
Würde das ZDF eine vergleichbare Sequenz ausstrahlen, in der eine erkennbar an einen führenden Politiker der SPD, der Grünen oder der CDU angelehnte Figur wiederholt von einem Lastkraftwagen überrollt wird, während Lacher eingespielt werden?
Würden die Verantwortlichen auch in diesem Fall uneingeschränkt auf den satirischen Charakter der Darstellung verweisen?
Oder würden sie die Möglichkeit einer Verharmlosung politischer Gewalt problematisieren?
Ich erwarte vom Fernsehrat keine hypothetische Bewertung einzelner Parteien, sondern eine nachvollziehbare Darlegung der allgemeinen Maßstäbe, die für derartige Darstellungen gelten.
Die Menschenwürde und die Verantwortung im Umgang mit politischer Gewalt dürfen nicht davon abhängen, welches Parteibuch der Betroffene besitzt.
VI. Die persönliche und redaktionelle Verantwortung
Besonders erklärungsbedürftig erscheint mir die Verantwortung der zuständigen ZDF-Redaktion.
Nach öffentlich verbreiteten Angaben werden folgende Personen als redaktionell Verantwortliche des ZDF für das „ZDF Magazin Royale“ genannt:
Karolina Salamon, Nicole Sprenger und Christian Weiler.
Ich fordere den Fernsehrat auf, diese Angaben anhand des offiziellen Abspanns und der internen Zuständigkeitsverteilung zu überprüfen.
Soweit diese Personen tatsächlich redaktionelle Verantwortung für die betreffende Ausgabe getragen haben, bitte ich um Klärung, in welchem Umfang sie an der Konzeption, Prüfung und Freigabe der beanstandeten Sequenz beteiligt waren.
Dabei interessieren mich insbesondere folgende Fragen:
1. Wer hat die konkrete Sequenz redaktionell freigegeben?
2. Wer hat die Entscheidung getroffen oder gebilligt, das mehrfache Überrollen der Figur als komödiantische Pointe zu inszenieren?
3. Wer war für die Gestaltung des Lastkraftwagens mit der Aufschrift „https://t.co/aPskxxr5Kp“ und dem Schriftzug „Gönn Dir!“ verantwortlich?
4. Wurde vor der Veröffentlichung geprüft, ob die Darstellung mit den Programmgrundsätzen des ZDF vereinbar ist?
5. Wurde der erkennbare Bezug zu Ulrich Siegmund bei dieser Prüfung berücksichtigt?
6. Welche redaktionellen Erwägungen rechtfertigten die Wiederholung der Gewalteinwirkung und die Verwendung eingespielter Lacher?
7. Welche konkreten Grenzen zieht das ZDF bei der satirischen Darstellung tödlicher Gewalt gegen reale politische Persönlichkeiten?
8. Sind diese Grenzen unabhängig von der politischen Zugehörigkeit der dargestellten Person verbindlich?
Es geht mir ausdrücklich nicht darum, einzelnen Mitarbeitern ohne Tatsachengrundlage eine persönliche Rechtsverletzung zuzuschreiben.
Es geht um die nachvollziehbare Feststellung redaktioneller Verantwortung.
Eine aufwendig produzierte Gewaltdarstellung entsteht nicht zufällig. Sie wird konzipiert, gedreht, geschnitten, geprüft und veröffentlicht. Für diese Entscheidungen tragen die zuständigen Stellen Verantwortung.
Diese Verantwortung muss Gegenstand der Prüfung sein.
VII. Meine Forderungen an den ZDF-Fernsehrat
Ich fordere den Fernsehrat auf, die vorliegende Beschwerde als förmliche Programmbeschwerde gemäß § 25 der ZDF-Satzung zu behandeln.
Insbesondere beantrage ich:
1. Feststellung des Sachverhalts
Die beanstandete Sequenz ist vollständig und unter Berücksichtigung ihres Sendungskontextes zu untersuchen. Dabei sind insbesondere die erkennbare Anspielung auf Ulrich Siegmund, die wiederholte Gewaltdarstellung, die eingespielten Lacher sowie die Gestaltung und Beschriftung des Lastkraftwagens zu berücksichtigen.
2. Prüfung eines Verstoßes gegen Programmgrundsätze
Es ist zu prüfen, ob die Darstellung mit den für das ZDF geltenden staatsvertraglichen Bestimmungen sowie den Qualitäts- und Programmrichtlinien vereinbar ist, insbesondere hinsichtlich der Achtung der Menschenwürde und der publizistischen Verantwortung.
3. Stellungnahme der Intendanz
Ich verlange eine konkrete und nachvollziehbare Stellungnahme der Intendanz zu den von mir aufgeworfenen Fragen.
Eine lediglich allgemeine Berufung auf die Satire- oder Kunstfreiheit würde dem konkreten Beschwerdegegenstand nicht gerecht.
4. Aufklärung der redaktionellen Verantwortung
Es ist festzustellen, welche Personen und redaktionellen Stellen für die Konzeption, Prüfung und Freigabe der beanstandeten Sequenz verantwortlich waren.
5. Prüfung redaktioneller Konsequenzen
Für den Fall der Feststellung eines Programmverstoßes erwarte ich eine Prüfung geeigneter redaktioneller Konsequenzen, einschließlich der Frage, ob die weitere unveränderte Bereitstellung der Sequenz in der ZDF-Mediathek gerechtfertigt ist.
6. Schriftliche und begründete Entscheidung
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme, die sich mit den konkreten Einwänden dieser Beschwerde auseinandersetzt und die maßgeblichen rechtlichen und programmlichen Erwägungen nachvollziehbar darlegt.
VIII. Schlussbemerkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das ZDF nimmt für sich in Anspruch, einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Öffentlichkeit und zur politischen Meinungsbildung zu leisten.
Diesen Anspruch muss es auch an seinen eigenen Produktionen messen lassen.
Politische Satire darf scharf sein. Sie darf verletzen, provozieren und gesellschaftliche Tabus hinterfragen.
Doch gerade weil die Freiheit der Satire ein hohes Gut ist, muss eine ernsthafte Auseinandersetzung darüber möglich bleiben, wo die Grenzen verantwortlicher öffentlich-rechtlicher Programmgestaltung verlaufen.
Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender die wiederholte tödliche Gewalteinwirkung auf eine erkennbar an einen realen Oppositionspolitiker angelehnte Figur als Unterhaltung inszeniert, darf er sich der Frage nach seiner Verantwortung nicht entziehen.
Die Frage ist nicht, ob Ulrich Siegmund vor Spott geschützt werden muss.
Die Frage ist, ob die wiederholte gewaltsame Tötung einer erkennbar an ihn angelehnten Figur zum Gegenstand der Belustigung gemacht werden darf, ohne dass dies die für das ZDF geltenden Programmgrundsätze berührt.
Hinzu kommt die Frage, weshalb diese Darstellung mit einer vulgär-sexuellen Werbeparodie verbunden wurde und welche Bedeutung dieser Verbindung zukommen soll.
Wer politische Gewalt verurteilt, muss sich auch fragen lassen, welche Verantwortung er trägt, wenn er die Darstellung solcher Gewalt zur Pointe macht.
Ich erwarte deshalb eine ernsthafte, ergebnisoffene und anhand konkreter Programmgrundsätze begründete Prüfung.
Ich bitte ausdrücklich darum, diese Eingabe nicht als allgemeine Zuschauerbeschwerde, sondern als förmliche Programmbeschwerde gemäß § 25 der ZDF-Satzung zu behandeln.
Sollte die Intendanz meiner Beschwerde nicht abhelfen, behalte ich mir ausdrücklich vor, die weitere Befassung des Fernsehrats innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Julian Adrat
Mitmachen!
Sehe ich das richtig?
4 CDUler haben für die AfD gestimmt.
Und deshalb verbietet man jetzt der gesamten CDU-Fraktion von oben, an der Sitzung zur Ministerpräsidenten-Wahl teilzunehmen, damit keiner Ulrich Siegmund wählt?
Wo hat die CDU Demokratie gelernt? In Nordkorea?
Hallo, mein Name ist Sepp Müller und ich finde es cool, wenn man die eigenen Leute von einer Wahl abhält, weil ich Schiss habe, dass da jemand nicht so wählen könnte wie ich das will. Abweichler dulden wir nicht. Das ist Demokratie.
BREAKING NIUS: Was die CDU in Sachsen-Anhalt plant, ist nichts anderes als die Gleichschaltung der Abgeordneten bei einer geheimen Wahl. Zu ihrem eigenen "Schutz" sollen sie im wahrsten Sinne des Wortes abgeführt werden, damit sie nicht falsch wählen. Wer sich nicht beugt, macht sich verdächtig, dem drohen heftigste politische, mediale und gesellschaftliche Repressalien. Das ist schlicht totalitär.
Dann sollte man es auch ganz einfach handhaben, nur die Anwesenden sind dann zur Stimmenabgabe berechtigt. Wenn 15 CDU Abgeordnete den Saal verlassen, dann bleiben 68 Stimmberechtigte drüber, 39 davon von der AfD, würde also ein Ergebnis von 39 zu 29 für die AfD ergeben.
Undemokratischen Kindergarten können wir auch.
Der Rücktritt von Bärbel Bas mag auch menschliche Hintergründe haben – doch wer die höchste Berliner Bühne kennt, weiß: Ohne eiskaltes strategisches Kalkül passiert hier wenig!
Die Indizien sprechen eine unmissverständliche Sprache:
• Der Nachfolger im Ministerium stand quasi in derselben Sekunde bereit – ein abgekartetes Spiel, längst in allen Parteigremien festgezurrt. Ein Hardliner gegen die merzschen Reformversuche. Für „sozialere“ Lösungen.
• Bas nutzt ihren Abgang nicht für Demut und persönliche Trauer, sondern für wüste Attacken gegen die Union.
• Manuela Schwesig bringt sich zeitgleich auf Bundesebene in Stellung – ebenfalls mit Maximalangriffen auf die CDU.
Das Manöver ist glasklar: Die SPD zieht den Stecker. Sie bereitet den Bruch dieser Koalition vor und eröffnet frühzeitig den Bundestagswahlkampf. Ziel der Genossen: Ein ziemlich brutaler Lagerwahlkampf – rot-grüner Linksblock gegen uns, gegen die immer stärkere AfD!
Die Merz-Union – wie sie bisher aufgestellt ist – dürfte auf Bundesebene zerrieben werden wie schon bei Schwesigs Lagerwahlkampf in MV.
Aber auch für die Union liegt im jetzigen SPD-Manöver eine große Chance (gut möglich, dass ihre Spitzen sogar in alles eingeweiht sind): Die SPD verlässt das sinkende Schiff – und die Union gewinnt zugleich Handlungsfreiheit zurück! Merz kann sagen: Wenn die SPD nicht mehr will, muss die CDU jetzt vorangehen – Deutschland braucht dringend Reformen.
Die CDU stellt ja nach wie vor den Kanzler, trägt Verantwortung und bringt jetzt die notwendigen Gesetze im Bundestag ein. Wer zustimmt, der stimmt jetzt halt zu. Eine elegante Lösung, um die linke Umklammerung aus Koalition und Brandmauer abzuwerfen. Motto gegenüber den eigenen Anhängern: Wir waren es ja nicht – müssen aber jetzt Deutschland retten.
Alles das wäre sehr plausibel, würde beiden – SPD wie CDU – strategisch neue Wege eröffnen. „Win-Win“. Also alles Strategie. Nichts auf höchster Ebene ist Zufall.