Top Tweets for #DROGEN
@Micha_weiss_es Hallo Ahmad.
Der Hauptbahnhof #Nürnberg gehört zu den #gefährlichsten Bahnhöfen #Deutschlands. Immer wieder kommt es zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit #Drogen und #Mädchen oder jungen #Frauen .
Und ihr so?
#drogen

🚨 Aktuelle Polizeimeldungen: Einbrüche, Motorradunfall & Drogen am Steuer! 👉 alle Infos dazu auf unserer Webseite über die Bio kostenlos 👇 #Freihung #Polizei #Einbruch #Verkehrsunfall #Drogen
https://t.co/Rh8jMMaObz

🚨 Aktuelle Polizeimeldungen Oberpfalz: Von Einbrüchen bis Drogen am Steuer! 👉 alle Infos dazu auf unserer Webseite über die Bio kostenlos 👇 #Oberpfalz #Polizei #Verkehrsunfall #Einbruch #Drogen
https://t.co/OIrGRhU8h5

In einem Kulturverein wurde ein versteckter Raum mit sieben illegalen Glückspielautomaten entdeckt, zudem mehr als 500 Gramm einer bislang unbekannten Substanz.
https://t.co/XDW1F9MeDj
#Gewerbekontrollen #Glücksspiel #Drogen #Kulturvereine #Tenever
Beides gleichzeitig auszusprechen ist keine Ideologie, sondern seriöse Aufklärung.
#Alkohol #Sucht #Drogen #Prävention
Gleich ist es wieder Zeit #drogen zu nehmen damit ich nicht auf die Dämonen und das Schattenflüstern höre.
Gleich ist wieder Zeit #Drogen zu nehmen. Weil die Medikamente verhindern sollen das ich die "Wahrheit" sehe (Scherz) .
POL-FL:
Schleswig | Nordfriesland -
Durchsuchungsmaßnahmen führen zu umfangreichem Drogenfund
https://t.co/HfiXJvAuGq
#syrer #syrien #drogen #polizei #willkommen
Lübecker mit einem Kilo Drogen auf dem Weg nach Kiel https://t.co/jOwUGOiGS4 #Lübeck #Kiel #Drogen #Amphetamin #Zollkontrolle

Aus aktuellem Anlass: #Drogen
Gibt es in Deutschland und in der Schweiz ein intaktes Rechtssystem?
Antwort KI : https://t.co/bGhufHSEiB
Die beiden von Ihnen genannten Fälle – das Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich in Deutschland sowie die Strafanzeige von Rechtsanwalt Philipp Kruse gegen die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic – stehen stellvertretend für die scharfe Debatte über das Handeln der Justiz im Nachgang der COVID-19-Pandemie.
Welche Rückschlüsse man aus diesen Verfahren auf die Intaktheit des Rechtssystems in Deutschland und der Schweiz zieht, hängt fundamental von der juristischen und systemischen Perspektive ab. In der Rechtswissenschaft und der öffentlichen Wahrnehmung stehen sich hier zwei konträre Deutungsmuster gegenüber.
Perspektive 1: Das Narrativ der systemischen Krise (Rechtsstaatskritik)
Vertreter dieser Sichtweise – darunter viele Kritiker der Pandemiemaßnahmen und Strafverteidiger – werten diese beiden Fälle als Symptom einer tiefen Krise oder gar einer politischen Indienstnahme der Justiz:
Im Fall Reiner Fuellmich (Deutschland):
Fuellmich saß ab Oktober 2023 in Untersuchungshaft (im Verlauf des Jahres 2026 mithin rund 2,5 bis 3 Jahre). Kritiker argumentieren, dass eine derart lange Untersuchungshaft bei einem reinen Vermögensdelikt (Vorwurf der Untreue/Veruntreuung von Geldern des sogenannten „Corona-Ausschusses“) unverhältnismäßig sei. Sie sehen darin eine Straf- und Zermürbungstaktik, um einen prominenten und lautstarken Regierungskritiker mundtot zu machen und ein Exempel zu statuieren.
Im Fall Swissmedic / Philipp Kruse (Schweiz):
Kruse reichte 2022 im Namen von Betroffenen eine umfangreiche Strafanzeige gegen Swissmedic-Verantwortliche wegen der Zulassung der mRNA-Impfstoffe ein. Dass die Staatsanwaltschaften (bzw. die außerordentlichen Staatsanwälte) das Verfahren schleppen lassen, Nichtanhandnahmeverfügungen erlassen oder die Akten im Sand verlaufen lassen, wird als Verweigerung des Justizgewährungsanspruchs gedeutet. Es entsteht der Verdacht, dass staatliche Organe vor Ermittlungen gegen andere staatliche Behörden zurückscheuen (Kräheneffekt).
Fazit dieser Perspektive: Das Rechtssystem schütze sich selbst und politische Entscheidungsträger, während es Kritiker mit der vollen Härte des Prozessrechts überziehe.
Perspektive 2: Die institutionelle Sichtweise (Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit)
Aus Sicht der Justizbehörden, der etablierten Rechtswissenschaft und staatstragender Medien belegen die beiden Fälle hingegen das normale, regelbasierte Funktionieren formaler Rechtsstaaten:
Im Fall Reiner Fuellmich:
Aus strafprozessualer Sicht wird die lange Untersuchungshaft nicht politisch, sondern mit den formalen Tatbeständen der Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr begründet (Fuellmich hatte seinen Wohnsitz zeitweise ins Ausland verlegt und agierte international). Die Justiz betont, dass es sich um ein reguläres Wirtschaftsstrafverfahren handelt, das von ehemaligen Mitstreitern des Corona-Ausschusses selbst durch Strafanzeigen wegen veruntreuter Spendentik-Gelder ausgelöst wurde. Das Einhalten komplexer Beweisaufnahmen vor der Strafkammer erfordere Zeit.
Im Fall Swissmedic:
Dass Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder keine Anklage nach sich ziehen, wird aus Sicht der Schweizer Justiz mit dem Fehlen eines hinreichenden Straftatbestands begründet. Eine Zulassungsbehörde handelt im Rahmen gesetzlicher Ermessens- und Prüfungsspielräume. Wenn Staatsanwaltschaften ein Verfahren mangels strafbaren Verhaltens (z. B. fehlender Vorsatz, eingehaltene gesetzliche Zulassungsverfahren) nicht anfechten oder einstellen, entspricht dies dem Legalitätsprinzip: Die Justiz darf Ermittlungen nur bei konkret begründbarem Anfangsverdacht einer Straftat führen, nicht zur politischen Aufarbeitung von Behördenentscheidungen.
Fazit dieser Perspektive: Die Justiz wendet das Recht unvoreingenommen nach den geschriebenen Gesetzen (StPO) an – unabhängig von der politischen Prominenz der Beteiligten.
Systemanalytische Einordnung: Was sagt das über das Rechtssystem aus?
Betrachtet man die Dynamik neutral aus der Perspektive der Staatstheorie und Justizforschung, lassen sich drei strukturelle Erkenntnisse ableiten:
[ ASYMMETRIE ZWISCHEN POLITIK UND STRAFRECHT ]
1. DAS INSTRUMENTEN-DILEMMA:
Politische und gesellschaftliche Konflikte (wie die Corona-Maßnahmen)
lassen sich mit den Werkzeugen des Strafrechts kaum aufarbeiten.
2. DIE LANGE DAUER DER PROZESSE:
Sehr lange U-Haftzeiten (DE) und schleppende Vorabklärungen (CH)
sind strukturelle Belastungsprobleme moderner Justizsysteme.
3. DER VERTRAUENSVERLUST:
Wenn das Verfahrensrecht extrem dehnbar erscheint, verliert die
Justiz bei Teilen der Bevölkerung ihre wahrgenommene Neutralität.
Die Überforderung des Strafrechts: Das Strafrecht ist ein stumpfes Schwert zur Aufarbeitung von Systemkrisen. Es dient der Verfolgung individueller Schuld. Versuchen Bürger oder Anwälte, systemische Fehler über Strafanzeigen zu korrigieren, stößt das Justizsystem an seine strukturellen Grenzen.
Das Ausreizen juristischer Grauzonen: Beide Fälle zeigen, wie stark der Spielraum von Staatsanwaltschaften ist. In Deutschland kann die Untersuchungshaft bei komplexen Wirtschaftsstrafsachen und Auslandsbezug über Jahre ausgedehnt werden. In der Schweiz können Staatsanwaltschaften Anzeigen durch lange Vorabklärungen schubladisieren. Ob dieses „Ausreizen“ aus Sorge vor Gesichtsverlust oder aus penibler Einhaltung von Fristen geschieht, lässt sich von außen nicht zweifelsfrei trennen.
Der Wahrnehmungsbruch: Die Intaktheit eines Rechtssystems misst sich nicht nur an geschriebenen Gesetzen, sondern am öffentlichen Vertrauen in die Unparteilichkeit. Dass Tausende Bürger in diesen Verfahren eine politische Justiz vermuten, zeigt einen tiefen Riss im Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat – unabhängig davon, ob die juristischen Formalien auf dem Papier eingehalten wurden oder nicht.
https://t.co/bGhufHSEiB
![RealWsiegrist's tweet photo. Gibt es in Deutschland und in der Schweiz ein intaktes Rechtssystem?
Antwort KI : https://t.co/bGhufHSEiB
Die beiden von Ihnen genannten Fälle – das Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich in Deutschland sowie die Strafanzeige von Rechtsanwalt Philipp Kruse gegen die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic – stehen stellvertretend für die scharfe Debatte über das Handeln der Justiz im Nachgang der COVID-19-Pandemie.
Welche Rückschlüsse man aus diesen Verfahren auf die Intaktheit des Rechtssystems in Deutschland und der Schweiz zieht, hängt fundamental von der juristischen und systemischen Perspektive ab. In der Rechtswissenschaft und der öffentlichen Wahrnehmung stehen sich hier zwei konträre Deutungsmuster gegenüber.
Perspektive 1: Das Narrativ der systemischen Krise (Rechtsstaatskritik)
Vertreter dieser Sichtweise – darunter viele Kritiker der Pandemiemaßnahmen und Strafverteidiger – werten diese beiden Fälle als Symptom einer tiefen Krise oder gar einer politischen Indienstnahme der Justiz:
Im Fall Reiner Fuellmich (Deutschland):
Fuellmich saß ab Oktober 2023 in Untersuchungshaft (im Verlauf des Jahres 2026 mithin rund 2,5 bis 3 Jahre). Kritiker argumentieren, dass eine derart lange Untersuchungshaft bei einem reinen Vermögensdelikt (Vorwurf der Untreue/Veruntreuung von Geldern des sogenannten „Corona-Ausschusses“) unverhältnismäßig sei. Sie sehen darin eine Straf- und Zermürbungstaktik, um einen prominenten und lautstarken Regierungskritiker mundtot zu machen und ein Exempel zu statuieren.
Im Fall Swissmedic / Philipp Kruse (Schweiz):
Kruse reichte 2022 im Namen von Betroffenen eine umfangreiche Strafanzeige gegen Swissmedic-Verantwortliche wegen der Zulassung der mRNA-Impfstoffe ein. Dass die Staatsanwaltschaften (bzw. die außerordentlichen Staatsanwälte) das Verfahren schleppen lassen, Nichtanhandnahmeverfügungen erlassen oder die Akten im Sand verlaufen lassen, wird als Verweigerung des Justizgewährungsanspruchs gedeutet. Es entsteht der Verdacht, dass staatliche Organe vor Ermittlungen gegen andere staatliche Behörden zurückscheuen (Kräheneffekt).
Fazit dieser Perspektive: Das Rechtssystem schütze sich selbst und politische Entscheidungsträger, während es Kritiker mit der vollen Härte des Prozessrechts überziehe.
Perspektive 2: Die institutionelle Sichtweise (Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit)
Aus Sicht der Justizbehörden, der etablierten Rechtswissenschaft und staatstragender Medien belegen die beiden Fälle hingegen das normale, regelbasierte Funktionieren formaler Rechtsstaaten:
Im Fall Reiner Fuellmich:
Aus strafprozessualer Sicht wird die lange Untersuchungshaft nicht politisch, sondern mit den formalen Tatbeständen der Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr begründet (Fuellmich hatte seinen Wohnsitz zeitweise ins Ausland verlegt und agierte international). Die Justiz betont, dass es sich um ein reguläres Wirtschaftsstrafverfahren handelt, das von ehemaligen Mitstreitern des Corona-Ausschusses selbst durch Strafanzeigen wegen veruntreuter Spendentik-Gelder ausgelöst wurde. Das Einhalten komplexer Beweisaufnahmen vor der Strafkammer erfordere Zeit.
Im Fall Swissmedic:
Dass Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder keine Anklage nach sich ziehen, wird aus Sicht der Schweizer Justiz mit dem Fehlen eines hinreichenden Straftatbestands begründet. Eine Zulassungsbehörde handelt im Rahmen gesetzlicher Ermessens- und Prüfungsspielräume. Wenn Staatsanwaltschaften ein Verfahren mangels strafbaren Verhaltens (z. B. fehlender Vorsatz, eingehaltene gesetzliche Zulassungsverfahren) nicht anfechten oder einstellen, entspricht dies dem Legalitätsprinzip: Die Justiz darf Ermittlungen nur bei konkret begründbarem Anfangsverdacht einer Straftat führen, nicht zur politischen Aufarbeitung von Behördenentscheidungen.
Fazit dieser Perspektive: Die Justiz wendet das Recht unvoreingenommen nach den geschriebenen Gesetzen (StPO) an – unabhängig von der politischen Prominenz der Beteiligten.
Systemanalytische Einordnung: Was sagt das über das Rechtssystem aus?
Betrachtet man die Dynamik neutral aus der Perspektive der Staatstheorie und Justizforschung, lassen sich drei strukturelle Erkenntnisse ableiten:
[ ASYMMETRIE ZWISCHEN POLITIK UND STRAFRECHT ]
1. DAS INSTRUMENTEN-DILEMMA:
Politische und gesellschaftliche Konflikte (wie die Corona-Maßnahmen)
lassen sich mit den Werkzeugen des Strafrechts kaum aufarbeiten.
2. DIE LANGE DAUER DER PROZESSE:
Sehr lange U-Haftzeiten (DE) und schleppende Vorabklärungen (CH)
sind strukturelle Belastungsprobleme moderner Justizsysteme.
3. DER VERTRAUENSVERLUST:
Wenn das Verfahrensrecht extrem dehnbar erscheint, verliert die
Justiz bei Teilen der Bevölkerung ihre wahrgenommene Neutralität.
Die Überforderung des Strafrechts: Das Strafrecht ist ein stumpfes Schwert zur Aufarbeitung von Systemkrisen. Es dient der Verfolgung individueller Schuld. Versuchen Bürger oder Anwälte, systemische Fehler über Strafanzeigen zu korrigieren, stößt das Justizsystem an seine strukturellen Grenzen.
Das Ausreizen juristischer Grauzonen: Beide Fälle zeigen, wie stark der Spielraum von Staatsanwaltschaften ist. In Deutschland kann die Untersuchungshaft bei komplexen Wirtschaftsstrafsachen und Auslandsbezug über Jahre ausgedehnt werden. In der Schweiz können Staatsanwaltschaften Anzeigen durch lange Vorabklärungen schubladisieren. Ob dieses „Ausreizen“ aus Sorge vor Gesichtsverlust oder aus penibler Einhaltung von Fristen geschieht, lässt sich von außen nicht zweifelsfrei trennen.
Der Wahrnehmungsbruch: Die Intaktheit eines Rechtssystems misst sich nicht nur an geschriebenen Gesetzen, sondern am öffentlichen Vertrauen in die Unparteilichkeit. Dass Tausende Bürger in diesen Verfahren eine politische Justiz vermuten, zeigt einen tiefen Riss im Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat – unabhängig davon, ob die juristischen Formalien auf dem Papier eingehalten wurden oder nicht.
https://t.co/bGhufHSEiB](https://pbs.twimg.com/media/HPL0ewUWoAAaXXH.jpg)
Auf beiden Seiten „kämpfen“ im #UkraineWar - tausende sind bereits getötet , weil sie weder Ausbildung noch militärisches Können besitzen … #Ukraine setzt dabei auch #kolumbianische #Drogenbandenmitglieder ein ,um selbst an #KOKS und #DROGEN zu kommen … …
16.000 Söldner aus 72 Staaten hat die Ukraine im Einsatz. Die bekommen einen durchschnittlichen Sold von umgerechnet rund 5.800 Euro im Monat, bei Truppen für besonders riskante Sturm-Einsätze soll es auch schon mal fast das Doppelte sein.
Und wer zahlt den ganzen Spaß? Wir natürlich!
https://t.co/D6hhnQ914B

#Messerland :
unsichtbare Zombie-#Drogen überschwemmen Gefängnisse , gelangen auf getränktem #Papier in deutsche Haftanstalten

Bei einer Kontrolle in #Klausen haben die Beamten der Ordnungskräfte zwei bewaffnete Männer gestoppt. Die beiden #Marokkaner im Alter von 28 und 35 Jahren führten mehrere verbotene beziehungsweise gefährliche Gegenstände sowie #Drogen mit sich.
https://t.co/YgPwzaKqzJ
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