Die Grünen treiben Deutschland in den Krieg gegen Russland.
Ihr neuer Bundestagsantrag fordert: Die Bundesmarine soll russische Öltanker in der Ostsee aufbringen – und weltweit gemeinsam mit der NATO. Ziel: Russland komplett vom Rohölexport abschneiden.
Auch Linken-Chef Jan van Aken fordert einen harten Einsatz gegen die russischen Öltanker in der Ostsee.
Das ist nichts anderes als der offene Ruf nach deutschem Kriegseintritt.
Dieselben Grünen, die Waffenlieferungen an Israel während des Völkermords unterstützen und sogar einen russischen Tanker gekapert hätten, der Öl nach Kuba brachte, um die dortige Hungersnot durch die Trump-Administration zu verhindern.
Diese moralische Verkommenheit und dieser Russenhass der Grünen ist gemeingefährlich!
#Grüne #Kriegstreiber
Shared context between Copilot and agents. Identity, policy, and observability securing it all. Watch how every layer of E7 works in our playlist: https://t.co/5YkNdsrY1c
Je suis Sánchez!
Während EU-Vertreter & Staatschefs wieder einmal in einen öffentlich ausgetragenen Wettbewerb um den Titel „Unterwürfigster Wurm der Woche“ eingetreten sind, im Zuge dessen Filialleiter Merz sich gerade in Washington als US-Pudel in die Poodle Pos… Pardon: Pole Position geschleimt hat, ist der spanische Premier Pedro Sánchez wieder einmal der Einzige, der bei Verstand geblieben ist. Europäische Würde & Werte werden nie irgendwo da hinten am Hindukusch verteidigt – und auch nicht in Brüssel, Berlin, London oder Paris – sondern heute in Madrid:
„Die Position der spanischen Regierung in dieser Situation ist klar und konsequent.
Erstens: Nein zur Verletzung des Völkerrechts, das uns alle schützt, insbesondere die Schwächsten, die Zivilbevölkerung.
Zweitens: Nein zu der Annahme, dass die Welt ihre Probleme nur durch Konflikte, durch Bomben lösen kann. Und schließlich: Nein zur Wiederholung der Fehler der Vergangenheit.
Vor 23 Jahren hat uns eine andere US-Regierung in einen Krieg im Nahen Osten hineingezogen. Ein Krieg, der, wie man damals behauptete, geführt wurde, um Saddam Husseins Massenvernichtungswaffen zu vernichten (die es nie gab, Anm.d.Verf.), Demokratie zu bringen und die globale Sicherheit zu gewährleisten.
In Wirklichkeit hat er jedoch das Gegenteil bewirkt: Er hat die größte Welle von Unsicherheit ausgelöst, die unser Kontinent seit dem Fall der Berliner Mauer erlebt hat.
Der Irakkrieg führte zu einem drastischen Anstieg des dschihadistischen Terrorismus, einer schweren Migrationskrise im östlichen Mittelmeerraum und einem allgemeinen Anstieg der Energiepreise.
Spanien ist gegen dieses Desaster. Denn wir verstehen, dass Regierungen dazu da sind, das Leben der Menschen zu verbessern, Lösungen für Probleme zu finden und nicht, um das Leben der Menschen zu verschlechtern.
Und es ist absolut inakzeptabel, dass diejenigen Führer, die diese Aufgabe nicht erfüllen können, den Rauch des Krieges nutzen, um ihr Versagen zu verbergen und dabei die Taschen einiger weniger zu füllen.
Man kann nicht auf eine Illegalität mit einer anderen reagieren, denn so beginnen die großen Katastrophen der Menschheit.
Wir werden uns nicht zu Komplizen von etwas machen, das schlecht für die Welt ist und auch unseren Werten und Interessen zuwiderläuft, nur weil wir Angst vor Repressalien von einigen haben.
Wir haben absolutes Vertrauen in die wirtschaftliche, institutionelle und, ich würde auch sagen, moralische Stärke unseres Landes.“
Heute in der FAZ!
Kluge Köpfe haben unsere Wahlprüfungsbeschwerde gelesen und waren überzeugt!
Prof. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) und
Prof. Uwe Wagschal (Universität Freiburg),waren jeweils Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft. Uwe Wagschal war Herausgeber der Fachzeitschrift Statistics, Politcs and Policy. Sie haben unsere 177-seitige Wahlprüfungsbeschwerde in der FAZ besprochen!
Auszug aus dem Text:
„Beim vorläufigen amtlichen Endergebnis am 24. Februar 2025 fehlten dem BSW 13.435 Stimmen zum Einzug in den Bundestag, beim amtlichen Endergebnis am 14. März nur noch 9.529 Stimmen. Hierauf gründet ein erstes Argument der Wahlprüfungsbeschwerde: Die zwölffache Überproportionalität der Korrekturen – 57,6 Prozent der berichtigten Zweitstimmen: 4.277 von 7.425 – gibt zu denken, zumal die Korrekturintensität von Land zu Land höchst unterschiedlich ausfällt. So überstieg der prozentuale Anteil der neu gefundenen Stimmen in Bayern den in Sachsen um das Vierzehnfache. Der Schluss liegt nahe, in Sachsen sei lax geprüft worden.
Jedes Wahlergebnis enthält unvermeidlich Fehler. Niemand, auch nicht das BSW, will vorsätzliche Manipulationen beim Auszählen unterstellen. Aber der Vorwurf des Wahlprüfungsausschusses, diese Partei argumentiere ins Blaue hinein, unterschlägt die Indizien für strukturelle Fehlerquellen.
Den blamablen Höhepunkt lieferte im Plenum Thomas Silberhorn (CSU), Mitglied des Wahlprüfungsausschusses: „Die bloße Vermutung, Wähler könnten irrtümlich eine andere Liste angekreuzt haben, reicht in keiner Weise aus, um einen Wahlfehler festzustellen“ – als sei dies behauptet worden. Und was Johannes Fechner (SPD), ebenfalls Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, vorgetragen hat, stimmt so nicht: „Es gab keine Wahlfehler; das ist ganz klar. Es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.“
Der Wahlprüfungsausschuss, der die Argumente des BSW wenig entkräften konnte, beschritt einen leichten Weg: Die Substantiierungspflicht setzte er so hoch an, dass es praktisch niemals zu einer Neuauszählung kommen kann, weil alle elektoralen Anomalien Ausdruck des Wählerwillens seien. Wie anders als durch eine Nachzählung ist zu ermitteln, ob die folgenden beiden Einwände, die auf gravierende Defizite verweisen, an den Haaren herbeigezogen sind?
Zum einen: Die namensähnliche Kleinpartei Bündnis Deutschland (0,2 Prozent) stand auf fünfzehn der sechzehn Landeslisten direkt über dem BSW ganz am Ende der Stimmzettel. Verwechslungen waren damit präjudiziert. So verlor das Bündnis Deutschland beim endgültigen Ergebnis 2.640 Stimmen gegenüber dem vorläufigen zugunsten des BSW. Allerdings sind damit offenkundig keineswegs sämtliche Auszählungs- und Übertragungsfehler ausgemerzt worden. Ein Beispiel von vielen: Das Bündnis Deutschland soll in acht Wahlbezirken jeweils zwischen 9 und 31 Stimmen erzielt haben, das 32-mal stärkere BSW jedoch überall null. Dem stehen acht Erklärungen von Wählern gegenüber, die ihr Votum für das BSW eidesstattlich versichern. Weitere zahlreiche „Ausreißer“, deren Überprüfung unterblieb, widersprechen dem gesunden Menschenverstand. Insgesamt gilt: Wo das Bündnis Deutschland besonders gut abschnitt, gab es unterdurchschnittliche Werte für das BSW.
Zum anderen: Die Ungültigenquote lag 2025 bei 0,6 Prozent. Wahlbezirke mit mehr als zwei (3.980) oder drei Standardabweichungen vom Mittelwert (444, davon allein 85 in Rheinland-Pfalz) sind besonders auffällig. Eigentlich hätten sie eine Prüfung verdient gehabt. So ist ein Wahlzettel beim Nichtankreuzen der Erststimme gültig – das BSW trat nur in 35 Wahlkreisen mit Direktkandidaten an. Das gilt auch für den, bei dem das Votum nach Korrektur (zuerst Bündnis Deutschland, dann BSW) keinen Zweifel duldet. Und aufgrund der Stimmzettelfaltung ließe sich ein Kreuz für diese Partei (das BSW stand ganz unten) übersehen. (…)
Fast unbemerkt hat der Bundestag Mitte Januar neue, scharfe Regeln zur Durchsetzung von EU-Sanktionen beschlossen, die es in sich haben: Verstöße gelten künftig als Straftaten und können für Privatpersonen bis zu zehn Jahre Gefängnis und für Unternehmen ein Bußgeld bis zu 40 Millionen Euro bedeuten. Wer Sanktionierte unterstützt, setzt sich ab sofort enormen Risiken aus.
Die grüne Moral-Partei begrüßt diese Verschärfung ausdrücklich, während die Linken lediglich die unzureichenden personellen Ressourcen kritisieren. Beide fanden nicht den Mut, das skandalöse Gesetz abzulehnen. Die Folgen für Betroffene sind skandalös!
Das zeigt der Fall Jacques Baud. Ohne Anhörung, Anklage oder Urteil wurden die Konten des Schweizer Publizisten Mitte Dezember gesperrt. Die EU-Kommission hatte ihn wegen angeblicher prorussischer Propaganda auf eine Sanktionsliste gesetzt. Für den Sanktionierten bedeutet das: keinen Zugriff auf sein Konto, seine Kreditkarte ist gesperrt, reisen darf er nicht. Arbeiten auch nicht.
Damit Baud seine Miete und seine Verpflegung zahlen kann, darf er nun endlich von seinem Konto Geld abheben – „aus humanitären Gründen“, wie es heißt. Diese willkürlichen Sanktionen ohne strafbares Verhalten gehören seit letztem Mai zum Instrumentenkasten jener EU-Kommission, die so gern von europäischen Werten spricht.
Nationale Gerichte sind nicht zuständig, und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs ist in Fragen der Sicherheit und der Außenpolitik begrenzt. Wer rechtliche Schritte einleiten will, muss sich mit einem kafkaesk anmutenden europäischen Rechtssystem auseinandersetzen. Es gibt aber kaum Anwälte, die sich in diesem System auskennen.
Als BSW sagen wir: Demokratie ist nicht damit vereinbar, dass Bürger mit unerwünschten Ansichten von der Regierung ohne Anklage und Urteil sowie ohne ausreichende Möglichkeiten der Verteidigung drakonisch bestraft werden. Mit diesem Sanktionsregime gegen Einzelpersonen untergräbt die EU ihr Bekenntnis zu Demokratie und Meinungsfreiheit. Diese politische Vorgabe muss abgeschafft werden!
Höflicher Hinweis: Oliver "Major" Schmitt, Thomas Gsella & ich kommen fragen. In Bayreuth, Nürnberg, München, Ulm, Dreieich... Seien Sie vorbereitet! (Antwortmöglichkeiten: JA / NEIN / VIELLEICHT / NICHT VOR 8 / NICHT VOR 9.30 UHR)
ZwinkerSmiley!
USA verschärfen die völkerrechtswidrige Blockade gegen Kuba – Energie- & Versorgungskrise spitzt sich zu. Was hilft jetzt?
Ich lade ein zur Matinee am
8. März, 12 Uhr im Berliner Sprechsaal
mit I.E. Juana Martínez González, Botschafterin der Republik Kuba in Deutschland, & Prof. em. Norman Paech (Öffentliches Recht).
Eintritt frei.
#UnblockCuba #Kuba
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Die deutsche Regierungspolitik verhindert seit Jahren wirtschaftliches Wachstum. Hohe Energiepreise, ideologisch getriebene Verkehrspolitik, ein chronisch unterfinanziertes Bildungssystem und ein massiver Investitionsstau bei Infrastruktur und Digitalisierung: dafür tragen Union, SPD, Grüne und FDP gemeinsam Verantwortung. Mit diesen Parteien wird es in Deutschland nicht mehr bergauf gehen!
Eine Neuauszählung der Bundestagswahl ist keine politische Option, sondern demokratische Pflicht.
„Das Verfassungsgericht hat 1991 geurteilt, dass bei extrem knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine komplette Auszählung einer Wahl unerlässlich ist“, stellt unser Parteivorsitzender @FabioDeMasi klar. „Etwa 60 Prozent aller Stimmkorrekturen im vorläufigen Wahlergebnis entfielen nur auf uns und uns liegen Versicherungen von Wählern vor, uns gewählt zu haben, wo wir angeblich null Stimmen und Kleinstparteien wie Bündnis Deutschland etliche Stimmen haben. Nur eine Neuauszählung kann Vertrauen in die Demokratie sichern. Kanzler Merz hat womöglich keine legitime Mehrheit im Bundestag“, sagt De Masi und fordert: „Es ist Zeit zu handeln!“
Das BSW klagt nicht wegen abstrakter Zweifel, sondern wegen konkret dokumentierter Fälle. Unsere Parteivorsitzende @Amira_M_Ali beschreibt die Dimension der festgestellten Abweichungen: „Wir wissen, dass das amtliche Endergebnis falsch ist. Uns liegen mehrere eidesstattliche Versicherungen von Menschen vor, die BSW in ihrem Wahllokal gewählt haben, dennoch wird das BSW dort im amtlichen Endergebnis mit 0 Stimmen ausgewiesen. Es handelt sich also um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen. Dieser Aspekt hat natürlich unter anderem Eingang in die Klage gefunden.“
Demokratie misst sich nicht an Behauptungen, sondern an überprüfbaren Ergebnissen. „Wenn in dieser eindeutigen Lage das Wahlergebnis nicht durch Nachzählung überprüft und korrigiert wird, leben wir in keiner Demokratie. Es muss darauf ankommen wie tatsächlich gewählt wurde und nicht wie (falsch) gezählt wurde.“
Bei unserer Klage geht es also nicht nur um das BSW, sondern um die Frage, ob wir noch in einer echten Demokratie leben.
Das BSW hat #Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht! Der Bundestag hat viele Monate Zeit verloren, und dann unsere Beschwerde mit unerfüllbaren Anforderungen abgelehnt. Nach der Logik des Wahlprüfungsausschusses hätten wir die versiegelten Wahlurnen stehlen, selbst nachzählen und ihm die falsch zugeordneten BSW-Stimmzettel auf dem Silbertablett servieren müssen, um eine #Neuauszählung zu erreichen, die dann freilich gar nicht mehr notwendig gewesen wäre. Folgt man den Maßstäben des Bundestages, dürften knappe Wahlergebnisse nie durch nochmaliges Nachzählen überprüft werden. Wir haben Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten nachgewiesen. Die Wahrheit ist: Der Wahlprüfungsausschuss wollte keine Neuauszählung, weil auch er davon ausgeht, dass das #BSW dann in den Bundestag käme. Diese „Wahlprüfung“ war ein Trauerspiel. Und es geht dabei nicht nur um das BSW und die knapp 2,5 Millionen BSW-Wähler. Korrekte Wahlergebnisse sind das wichtigste Fundament einer Demokratie! Bei einem derart knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern kann nur eine Neuauszählung klären, ob der Bundestag verfassungsgemäß zusammengesetzt ist und Friedrich #Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler ist. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wir nicht auf Einzug in den Bundestag, sondern lediglich auf korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl. Wir hoffen, dass das #Bundesverfassungsgericht die Chance nutzt, das seit Jahren rückläufige Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung freimacht.
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