Eine Mieterhöhung ist mit Zustimmung des Mieters gültig. Unabhängig davon ob dieses Erhöhungsverlangen formell wirksam und inhaltlich berechtigt war.
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Kevin Kühnert, jener welcher dafür plädiert man könne nur selbst genutzten Wohnraum besitzen, ist nun im SPD-Vorstand für Immobilien zuständig.
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