Leica removes Russian photographer Valery Melnikov from the Oskar Barnack Award for being a "Kremlin-media-linked photographer": https://t.co/73rMH76Plz
Eine KI durchsucht seit 2021 das Netz nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen. Sie heißt KIVI. Und sie hat gerade ein Problem bekommen: Post.
Entwickelt wurde KIVI im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW, finanziert von der Staatskanzlei NRW, gebaut von der Condat AG. Das Tool durchforstet in mehreren Sprachen soziale Medien und Webseiten. Was für relevant gehalten wird, geht an Polizei und Verfassungsschutz. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm.
Halten wir kurz fest, was das heißt: Behörden, die niemand von uns bestellt hat und die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden, betreiben KI-gestützte Rasterfahndung im öffentlichen Meinungsraum und leisten Zuarbeit für Sicherheitsbehörden. Die Rechtsgrundlage? Bleibt auffällig vage – man verweist auf Beobachtungspflichten aus Medienstaatsvertrag, JMStV und Landesmediengesetzen. Parallel dazu prüfen dieselben Anstalten, ob sich alternative Medien an das halten, was sie für journalistische Sorgfaltspflichten halten. Bei Nichtgefallen drohen Kostennoten und Verfahren. Die Verfassungsmäßigkeit von §19 MStV ist unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit umstritten – aus gutem Grund.
Betroffen ist damit im Grunde jeder, der sich im Netz öffentlich äußert.
Nun hat Norbert Häring am 2. Juli bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt Hessen nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangt: Welche Daten wurden erfasst, woher, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben – Condat AG, andere Anstalten, Verfassungsschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft? Gab es Profiling oder automatisierte Entscheidungen?
Die Antwort vom 30. Juli ist die eigentliche Nachricht: Die Monatsfrist reiche nicht, man brauche zwei Monate länger. Begründung: die Vielzahl der DSGVO-Anfragen zu KIVI und die Komplexität, weil das Tool gemeinsam genutzt wird und Rechte Dritter zu berücksichtigen sind. Bearbeitet werden die Anfragen offenbar von der Condat AG – also vom Entwickler, als kostenpflichtiger Dienstleister.
Und hier wird es hübsch: Der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag ist fest gedeckelt. Jeder Euro, der in die Beantwortung von Auskunftsersuchen fließt, steht nicht mehr für Schikanen gegen Blogger und für Schnüffeldienste zur Verfügung. Die vermeintliche Effizienz einer gemeinsamen Zensur-KI fällt ihren Betreibern gerade auf die Füße.
Wir würden selbstverständlich niemandem nahelegen, sein völlig legales, in Art. 15 DSGVO verbrieftes Recht auf Auskunft bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt in Anspruch zu nehmen. Ein formloser Brief genügt, die Adressen stehen frei im Netz, eine Antwortfrist läuft automatisch. Rein hypothetisch natürlich.
Aber man stelle sich einmal vor, es täten es sehr viele. Sehr sehr viele.
Ein guter Text von @norberthaering:
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#KIVI #Landesmedienanstalten #Zensur #DSGVO #Meinungsfreiheit
R.E.D Gang
Die R.E.D. Gang bezauberte das Publikum mit ihren Interpretationen bekannter Klassiker der Rockmusik. @ Ochsenhausen https://t.co/Pefcr9apdV