Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt begründet die Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextrem unter anderem explizit auch mit Aussagen wie diesen, die an die ermordeten Kinder erinnern, die Opfer der illegalen Migration wurden.
Wenn es jetzt verfassungsfeindlich sein soll, an ermorderte Kinder zu erinnern, kommen wir genau dortin, wo England bereits heute ist: Dass man Einheimische kriminalisiert und verdächtigt, wenn sie die Gewalt von Migranten anprangern.
Wenn es verfassungsfeindlich ist, den Tod eines Kindes zu beklagen, das durch einen Migranten ermordet wurde, der gar nicht hier sein dürfte, ist das die Kriminalisierung der Wahrheit, der Versuch, jede Oppsition und Regierungspolitik zu unterdrücken.
So ein Verfassungsschutz gehört abgeschafft, denn er schützt nicht die Verfassung, sondern die Regierung vor dem Widerspruch der Wähler.
Und nein, es ist nicht verfassungsfeindlich, die Abschaffung einer solchen Behörde zu fordern, sondern inzwischen sogar dringend geboten, um die freie Rede in diesem Land abzusichern.
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Ich las gerade die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover zur AfD-Einstufung. Eine haarsträubendere Begründung (zumindest laut PM) habe ich noch nie von einem Gericht im Kontext AfD gegen VS gelesen. Es lässt einen mal wieder fassungslos zurück.
Beispiele:
- Das Gericht wirft der AfD vor, die "Grenzen des Sagbaren" nach rechts zu verschieben. Die Richter schwingen sich also zur Meinungspolizei auf. Hier wird das schlechthin konstituierende Grundrecht einer Demokratie (Art. 5 GG) völlig missachtet. Rechts gehört für diese Richter nicht zur Demokratie. Allein schon das Wording ist politisch und nicht juristisch. Das ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die Justiz selbst.
- Vollkommen absurd: Auch Kontakte der AfD Niedersachsen zu den Ost-Landesverbänden werden von den Richtern als ein Beleg für eine angeblich prägende Verfassungsfeindlichkeit herangezogen. Ein Argument, das bisher kein einziges deutsches Verwaltungsgericht angeführt hat, weil es denen offensichtlich zu dumm war. Ebenso wenig ist mir eine Entscheidung bekannt, wo generell Kontakte zum Vorfeld als belastend gewertet worden sind. Das VG Hannover steht hier allein.
- Die Kammer scheint sich auf überholte Rechtsprechung zu stützen: Da wird der AfD wieder einmal die Nutzung eines angeblich "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs" vorgeworfen. Also die bloße Nutzung des Begriffs "Volk" im ethnisch-kulturellen Sinne. Das wurde längst höchstrichterlich korrigiert.
- Regierungskritik, Kritik an Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsbehörden sowie die bloße (!) Verwendung von Begriffen wie "Bevölkerungsaustausch" macht einen laut VG Hannover zu einem Verfassungsfeind, der bespitzelt werden muss.
- Dem Gericht scheinen öffentliche Aussagen zu reichen. Das VG Köln hingegen hat in seiner jüngsten Entscheidung klar gemacht, dass alles öffentliche Material nicht ausreicht, um einen "prägenden Gesamtcharakter" festzustellen. Auch müsse laut VG Köln, sinngemäß, zweifelsfrei erkennbar sein, dass die AfD das auch umsetzen würde, was Einzelne da sagen. Das scheint das VG Hannover zu ignorieren.
Bei solchen Gerichtsentscheidungen verliert man wirklich den Glauben an den Rechtsstaat. Hoffen wir, dass das OVG diesen Irrsinn korrigiert. Notfalls muss die AfD vor das BVerfG ziehen und zwar nach der Eilentscheidung des OVG, nicht erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens.
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@Alice_Weidel@ElmarSalinger Einbürgerung nur, wenn Sprachkenntnisse auf C1-Niveau vorhanden sind. Das wäre schon einmal ein Anfang, denn es würde die meisten aussortieren.
Man glaubt es kaum, aber tatsächlich reicht B1, um deutscher Staatsbürger zu werden.
Der Eindruck, die britische Polizei messe mit zweierlei Maß, ist leider keine Verschwörungstheorie. In der Einwanderungsgesellschaft Großbritannien passieren immer wieder Tragödien, weil Verantwortliche sich lieber wegducken, als das Risiko einzugehen, des Rassismus bezichtigt zu werden. Etwas breiterer Hintergrund zum Fall Henry Nowak.
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Da gebe ich dir mal recht. Die AfD könnte sogar das Klimathema besetzen, indem sie es mit der Forderung nach dem Wiedereinstieg in die Kernkraftnutzung und massiver Wiederaufforstung verbindet.
Gepaart mit einer vehementen Gegnerschaft zur wald- und landschaftszerstörenden Windkraft. Im ländlichen Raum ist das ein Gewinnerthema.
Ich las gerade die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover zur AfD-Einstufung. Eine haarsträubendere Begründung (zumindest laut PM) habe ich noch nie von einem Gericht im Kontext AfD gegen VS gelesen. Es lässt einen mal wieder fassungslos zurück.
Beispiele:
- Das Gericht wirft der AfD vor, die "Grenzen des Sagbaren" nach rechts zu verschieben. Die Richter schwingen sich also zur Meinungspolizei auf. Hier wird das schlechthin konstituierende Grundrecht einer Demokratie (Art. 5 GG) völlig missachtet. Rechts gehört für diese Richter nicht zur Demokratie. Allein schon das Wording ist politisch und nicht juristisch. Das ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die Justiz selbst.
- Vollkommen absurd: Auch Kontakte der AfD Niedersachsen zu den Ost-Landesverbänden werden von den Richtern als ein Beleg für eine angeblich prägende Verfassungsfeindlichkeit herangezogen. Ein Argument, das bisher kein einziges deutsches Verwaltungsgericht angeführt hat, weil es denen offensichtlich zu dumm war. Ebenso wenig ist mir eine Entscheidung bekannt, wo generell Kontakte zum Vorfeld als belastend gewertet worden sind. Das VG Hannover steht hier allein.
- Die Kammer scheint sich auf überholte Rechtsprechung zu stützen: Da wird der AfD wieder einmal die Nutzung eines angeblich "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs" vorgeworfen. Also die bloße Nutzung des Begriffs "Volk" im ethnisch-kulturellen Sinne. Das wurde längst höchstrichterlich korrigiert.
- Regierungskritik, Kritik an Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsbehörden sowie die bloße (!) Verwendung von Begriffen wie "Bevölkerungsaustausch" macht einen laut VG Hannover zu einem Verfassungsfeind, der bespitzelt werden muss.
- Dem Gericht scheinen öffentliche Aussagen zu reichen. Das VG Köln hingegen hat in seiner jüngsten Entscheidung klar gemacht, dass alles öffentliche Material nicht ausreicht, um einen "prägenden Gesamtcharakter" festzustellen. Auch müsse laut VG Köln, sinngem��ß, zweifelsfrei erkennbar sein, dass die AfD das auch umsetzen würde, was Einzelne da sagen. Das scheint das VG Hannover zu ignorieren.
Bei solchen Gerichtsentscheidungen verliert man wirklich den Glauben an den Rechtsstaat. Hoffen wir, dass das OVG diesen Irrsinn korrigiert. Notfalls muss die AfD vor das BVerfG ziehen und zwar nach der Eilentscheidung des OVG, nicht erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens.
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