Wir sind unglaublich stolz auf unsere Kollegen vor Ort (u.a. @Jns_Astn und @mariusmxra), die genau dahin gegangen sind, wo es gefährlich wurde und die trotz aller Gefahren und Angriffe ihren Job gemacht haben.
Ein ikonisches Foto, tapfer und mutig für die Pressefreiheit!
Antifa-Extremisten treten unserem Kollegen Jonas Aston bei seinem journalistischen Einsatz für Apollo News im Erfurt gegen den Hinterkopf und hören erst auf, als die Polizei sie wegdrängen kann.
Eine lebensgefährliche Situation. Er hat eine Platzwunde am Kopf und muss sich im Krankenhaus untersuchen lassen.
Der chronologische Zusammenschnitt aller Videos des brutalen Antifa-Angriffs auf die drei Apollo Reporter.
Was dieser Hass-Mob mit Demokratie zu tun hat, diese Frage sollten SPD und Grüne mal beantworten müssen...
Ich bin wirklich schockiert. Mit seinem "Herr Bender, wo haben wir das her" bei 1:21 bestätigt Lanz die schlimmste Verschwörungstheorie gegen deutsche Talkshows: Moderatoren bereiten mit Gästen Material vor, um in einem abgekartetem Spiel unliebsame Gäste in die Enge zu treiben.
Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH
Das Landgericht Aurich, Az: 5 O 1106/24 setzte den Auftakt für die Umsetzung des Urteils des BGH vom 09.03.2026, Az: VI ZR 335/24 zwar noch nicht in der Konsequenz, wie es korrekt gewesen wäre, aber in die richtige Richtung weisend.
Die mündliche Verhandlung vor dem LG Aurich fand noch vor Verkündung des Urteils des Bundesgerichtshofs im Januar 2026 statt, so dass der Auskunftsantrag noch eingeschränkt (analog OLG Bamberg) gestellt worden war.
Heute stellen wir diese Anträge ohne jedwede Einschränkung, so, wie es der BGH auch als zutreffend erachtet, natürlich mit all den technischen Besonderheiten für den Stoff Comirnaty (siehe Anträge).
Da die mündliche Verhandlung im Januar 2026 stattfand, wurde auch noch nicht der Antrag gestellt, festzustellen, dass sich die Beklagte (BioNTech) mit der Auskunftserteilung nach Ablauf der außergerichtlich gesetzten Frist zur Auskunftserteilung gem. § 84a AMG in Verzug befand.
Vor dem Hintergrund greift das Urteil des Landgerichts Aurich zu kurz, da der gesamte Sanktionskatalog für die Nichterteilung der Auskunft bis zum heutigen Tag über § 138 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO nicht zur Anwendung gebracht wurde, weshalb im Ergebnis nicht erkannt wurde, dass es dann überhaupt kein erhebliches Bestreiten von BioNTech gegeben hat, das zu berücksichtigen wäre. Das Landgericht Aurich hätte also in der Sache ohne Beweisaufnahme durchentscheiden können.
Dennoch freue ich mich, dass erstmals erstinstanzlich auch anerkannt worden ist, welche Bedeutung der Auskunftsanspruch gem. § 84a AMG für Geschädigte hat.
Aus unser Sicht als Prozessbevollmächtigte der Klägerseite ließe sich aber genauso gut in konsequenter Anwendung des Urteils des BGH direkt der Schadenersatzanspruch der Geschädigten zusprechen. Das gelingt auch gänzlich ohne Beweisaufnahme, da die Zugeständnisfiktionen des § 138 Abs. 3 ZPO gänzlich das Bestreiten der Beklagten beseitigt. Es kommt auch noch nicht einmal darauf an, welche innerliche andere Überzeugung ein Richter in der Sache selbst hat, da das Prozessrecht nun einmal genau diese Fragestellung anders regelt.
Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen - Risiko - Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.
So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.
Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.
Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.
Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.
Das droht nun flächendeckend auch den Impfherstellern, da der BGH das Fundament für diese Rechtsprechung in den Impfschadensfällen mit seinem Urteil am 09.03.2026 legte. Die Tatsache, dass die Konsequenzen vom Landgericht Aurich noch nicht zu Ende durchdacht worden waren ändert nichts an der Tatsache, dass zunächst einmal der Umfang des Vortrags über die gestellten Auskünfte als unstreitig zu beandeln wären, wenn keine vollumfängliche Auskunft mit eidesstattlicher Versicherung erfolgt.
Das Landgericht Aurich hat mit seiner zaghaften Entscheidung aber nun die Verurteilungswelle gegenüber den Impfherstellern eingeläutet.
# JURISTISCHER SIEG GEGEN BIONTECH
Öffentliche Stellungnahme von K.Koenig teil 1 von 2
Thema: Erfolg der Kanzlei Rogert & Ulbrich – Warum schweigen Leitmedien und freie Medien zum wegweisenden Urteil von Aurich?
Mein Name ist Katharina Koenig. Ich wende mich heute an die Öffentlichkeit, um über einen massiven juristischen Durchbruch zu sprechen, der in der aktuellen Berichterstattung fast vollständig übergangen wird. Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat vor dem Landgericht Aurich ein wegweisendes Teilurteil gegen BioNTech erwirkt.
Dieses Urteil verpflichtet den Hersteller zur umfassenden Auskunft über einen Katalog von 32 brisanten Punkten. Es geht hierbei nicht um Vermutungen, sondern um die gerichtlich angeordnete Offenlegung von Daten zur Sicherheit, Produktion und den biologischen Auswirkungen der mRNA-Präparate, die bisher unter Verschluss gehalten wurden.
Der Fragenkatalog zur lückenlosen Aufklärung:
1. Exakte Lipid-Zusammensetzung: Wie sieht das genaue Mischungsverhältnis der vier verwendeten Lipide aus?
2. Integrität der mRNA: Welcher Anteil der mRNA war intakt und welcher fragmentiert?
3. DNA-Verunreinigungen: Informationen über Rückstände von Plasmid-DNA aus dem Herstellungsprozess.
4. Identität aller Hilfsstoffe: Eine vollständige Liste aller zugesetzten Substanzen und deren Reinheit.
5. Chargen-Variabilität: Warum weichen die Schadensmeldungen zwischen verschiedenen Produktionsnummern so drastisch ab?
6. Stabilität der mRNA: Dokumentation über Zerfallsprodukte und deren potenzielle Toxizität.
7. Organ-Biodistribution: Wo genau lagern sich die Partikel (LNPs) im menschlichen Körper an?
8. Dauer der Spike-Produktion: Über welchen Zeitraum bilden die Zellen das Protein nach der Injektion?
9. Quantifizierung des Spike-Proteins: Wie hoch ist die Konzentration des produzierten Proteins im Blutkreislauf?
10. Zellspezifität: In welche Zelltypen dringt die mRNA bevorzugt ein?
11. Barrieren-Überwindung: Daten zur Passage der Blut-Hirn-Schranke und der Plazenta.
12. Umfassende Verdachtsmeldungen: Alle dem Hersteller weltweit vorliegenden Berichte über Nebenwirkungen.
13. Schweregrad-Analyse: Details zur Intensität und Dauer der gemeldeten Gesundheitsschäden.
14. Kardiovaskuläre Risiken: Spezifische Daten zu Myokarditis, Herzinfarkten und Schlaganfällen.
15. Neurologische Erkrankungen: Dokumentation zu Lähmungen, Nervenschäden und Autoimmunprozessen.
16. Todesfall-Dokumentation: Alle Meldungen in zeitlicher Nähe zur Verabreichung des Impfstoffes.
17. Langzeit-Toxizität: Sicherheitsdaten aus Beobachtungsstudien über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
18. Individual Patient Data: Anonymisierte Einzeldaten der Probanden aus den ursprünglichen Zulassungsphasen.
19. Ausschlussanalysen: Warum wurden bestimmte Teilnehmer aus der finalen Studienbewertung entfernt?
20. Placebo-Entblindung: Warum wurde die Kontrollgruppe vorzeitig geimpft, was Langzeitvergleiche erschwert?
21. Infektionsübertragung: Lag zur Markteinführung ein wissenschaftlicher Nachweis über den Schutz Dritter vor?
22. Studien zur Wechselwirkung: Erkenntnisse über Interaktionen mit anderen Medikamenten oder Impfstoffen.
23. Warnhinweis-Historie: Ab welchem Zeitpunkt lagen dem Hersteller Informationen zu spezifischen Risiken vor?
24. Behörden-Korrespondenz: Vollständige Offenlegung der Kommunikation mit dem PEI und der EMA.
25. Sicherheitsberichte (PSURs): Alle regelmäßigen Statusberichte, die an die Aufsichtsbehörden gingen.
26. Haftungsregelungen: Wer trägt laut den Verträgen die finanzielle Verantwortung für eingetretene Schäden?
27. Reverse Transkription: Studien zur möglichen Integration von mRNA-Sequenzen in die menschliche DNA.
28. Antikörperabhängige Verstärkung (ADE): Risikobewertung einer möglichen Infektionsverschlimmerung.
29. Reproduktionstoxizität: Daten zur Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und den weiblichen Zyklus.
#ichwerdezendiert #Freiemedien
#Gatekeeper #SieggegenBionTech
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kann sich jeder ihren Account anschauen, ob es noch die gleiche Person ist
In der ZDF-Doku mit Collien Fernandes aus dem Jahr 2024 ist Josephine Ballon von HateAid zu sehen.
Man kennt sie aus der 60-Minutes-Doku „Internetüberwachung in Deutschland, wo Hassrede und Beleidigungen eine Straftat darstellen“ (CBS, 2025).
Josephine Ballon:
„Meinungsfreiheit braucht Grenzen.“
Es ist glasklar, dass der Collien-Fernandes-Fall gerade instrumentalisiert wird, um weiter in Richtung totale Überwachung zu steuern.
Collien Fernandes, 13.03.2026:
„Und deswegen bin ich auch für eine Identifikationspflicht im Netz. Das wäre dann ja gar nicht passiert, wenn es die gäbe.“
Ich neige nun wirklich nicht zu Verschwörungstheorien – aber ich werde mißtrauisch. Das letzte Mal, als SPIEGEL und BILD-Zeitung eine orchestrierte Medien-Kampagne durchgeführt haben ("die rechte und die linke Hand des Teufels"?), auch damals schon mit der Tendenz "Regierung/Gesetzgeber müssen endlich etwas untenehmen!" ging es um den 1.100seitigen Geheimbericht des Verfassungsschutzes gegen die AfD, der aber als solcher streng geheim bleiben sollte. Als er eine Woche später geleakt wurde, war die Luft raus, SPIEGEL+BILD waren blamiert: es stand nur breitgetretener Kappes drin. SPIEGEL+BILD hatten ja geschrieben: "nun ist die AfD eindeutig überführt! Wir kennen den geheimen Geheimbericht! Nun muß etwas geschehen!". Das war alles Quatsch.
Heute geht es BILD + SPIEGEL darum, schnellstens eine Klarnamenspflicht und Identitätskontrolle im Internet einzuführen. Man hat allerdings gemerkt, daß die bisherige Argumentation – "Ihr müßt doch zugegeben, daß es in eurem eigenen Interesse ist, wenn Regierung + Mainstream euch vor Putins Desinformationen beschützen!" nicht verfängt – dazu ist das Mißtrauen zu groß. Also kommt jetzt ganz was anderes, etwas, das Beschützerinstinkte und Ritterlichkeit der Konservativen anspricht.
Tausende, eher zehntausende von Frauen wurden seit 2015 nicht "virtuell", sondern höchst real vergewaltigt, nicht von Männern, die sie geheiratet haben und mit denen sie trotz erheblicher Umstimmigkeiten noch jahrelang zusammenblieben, sondern die verantwortungslose Politiker ohne Identitätsnachweis ins Land gelassen hatten ("freundliches Gesicht"). Deswegen haben SPIEGEL, BILD oder ÖRR bislang nie eine "Jetzt muß sofort was passieren"-Kampagne gemacht. Das einzige, was ihnen dazu einfiel, war: "Das ist doch gar nichts im Vergleich zu dem, was jährlich auf dem Oktoberfest passiert!".
Wenn jetzt unverzüglich eine Klarnamenspflicht im Internet und in sozialen Netzwerken eingeführt werden muß, um "virtuelle Vergewaltigungen" zu verhindern – warum wurde nicht schon vor zehn Jahren, oder vor zwanzig oder vor dreißig Jahren, eine Klarnamenspflicht an der Landesgrenze eingeführt, um realen Vergewaltigungen vorzubeugen?
Die Deutsche Umwelthilfe will euch das Auto wegnehmen – und die Justiz hilft dabei
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Verein mit lächerlichen 361 Mitgliedern – keine Partei, kein Parlament, kein gewählter Volksvertreter – steht heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und verlangt allen Ernstes, dass BMW und Mercedes-Benz ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Ab 2030. Das sind keine vier Jahre mehr. Und dieser Verein, die sogenannte Deutsche Umwelthilfe, maßt sich an, über die Zukunft einer gesamten Schlüsselindustrie zu entscheiden, die Hunderttausende Arbeitsplätze sichert. Nicht im Bundestag, wohlgemerkt. Nicht durch demokratische Abstimmung. Sondern vor Gericht. Durch die Hintertür.
Was hier passiert, ist ein beispielloser Angriff auf die demokratische Ordnung dieses Landes. Die DUH hat längst begriffen, dass ihre radikalen Forderungen auf dem normalen demokratischen Weg keine Mehrheit finden. Tempolimit, Böllerverbot, Abschaffung der Weihnachtsbeleuchtung, Diesel-Fahrverbote in den Innenstädten – die Liste der Gängelungen, die dieser steuersubventionierte Abmahnverein den Bürgern aufzwingen will, wird immer länger. Und weil der Souverän, also das Volk, diesen Irrsinn nicht mitmachen will, geht die DUH eben zum Richter. Wenn die Demokratie nicht das gewünschte Ergebnis liefert, wird sie einfach umgangen.
Das Perfide: Es funktioniert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 den Grundstein dafür gelegt, als es kurzerhand ein neues Staatsziel erfand – die sogenannte „Klimaneutralität”. Wohlgemerkt: Die Grünen hatten genau das 2018 im Bundestag beantragt. Und sie sind gescheitert. Die gewählten Volksvertreter haben Nein gesagt. Also ging man nach Karlsruhe, und die Richter dort machten einfach, was das Parlament ausdrücklich abgelehnt hatte. Sie münzten den Umweltschutzartikel 20a des Grundgesetzes zu einem Klimaschutzartikel um, der plötzlich sogar über anderen Grundrechten stehen soll. Je weiter der Klimawandel fortschreite, desto mehr Grundrechte dürfe man den Bürgern nehmen – so die unfassbare Logik.
Und als hätte das nicht gereicht, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Anfang des Jahres noch einen draufgesetzt. Es verpflichtete die Bundesregierung zur sofortigen und vollständigen Erfüllung der Klimaziele. DUH-Anwalt Remo Klinger triumphierte, man habe „in allen Punkten gewonnen”. Klar hat er gewonnen – wenn ein Abmahnverein sich seine Urteile praktisch bestellen kann, weil willfährige Richter Politik machen statt Recht zu sprechen, dann ist das Ergebnis vorhersehbar.
Das muss man sich klarmachen: Die Justiz macht sich zum Ersatzgesetzgeber. Richter entscheiden über Dinge, die ausschließlich in die Zuständigkeit des Parlaments fallen. Welche Autos gebaut und verkauft werden dürfen. Welche Technologien erlaubt sind. Wie schnell eine Volkswirtschaft umgebaut wird. Das sind zutiefst politische Entscheidungen, die Millionen Menschen betreffen – und sie werden von einer Handvoll Juristen getroffen, die kein einziger Bürger gewählt hat.
BMW hat es bei einer früheren Verhandlung auf den Punkt gebracht: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch demokratisch legitimierte Parlamente, nicht im Gerichtssaal. Genau so ist es. Aber genau das will die DUH verhindern. Weil sie weiß, dass ihre radikale Agenda keine demokratische Mehrheit hat.
Und wer zahlt am Ende die Zeche? Der ganz normale Bürger. Der Pendler, der auf sein Auto angewiesen ist. Der Handwerker mit seinem Diesel-Transporter. Die Familie auf dem Land, die keine U-Bahn vor der Haustür hat. Für die ist der Verbrenner kein Luxus, sondern Lebensgrundlage. Aber das interessiert einen Jürgen Resch und seine 361 Vereinsmitglieder nicht die Bohne. Die sitzen in ihren Berliner Büros, finanziert mit Steuergeldern und Abmahngebühren, und entscheiden über das Leben von Leuten, die sie nie gefragt haben.
Wenn die Justiz anfängt, als verlängerter Arm von NGOs Gesetze zu ersetzen, die das Parlament nicht verabschieden will, dann hat dieses Land ein Demokratieproblem. Kein Klimaproblem. Ein Demokratieproblem. Und solange die Politik – auch unter einem Kanzler Merz – es nicht schafft, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben, das Verbandsklagerecht zu reformieren und die Gewaltenteilung wiederherzustellen, wird die DUH weitermachen. Klage um Klage. Urteil um Urteil. Bis am Ende ein paar hundert Vereinsmitglieder mehr über euer Leben entscheiden als 60 Millionen Wahlberechtigte.
Willkommen in der Ökodiktatur auf Raten.
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