Grundlage ist folgendes Schreiben des Chefs des Bundeskanzleramtes & Beauftragten für die Nachrichtendienste. Quasi als letzte Amtshandlung, bevor @bundeskanzler #Merz ihn wegbeförderte, hat @thorsten_frei eine komplette Geheimhaltung zu allen Fragen zu Vorabinfos zur #Nordstream-Sprengung angeordnet:
"Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können."
Das ist übrigens Carsten Linnemann, der neue Gesundheitsminister in Merz' Kabinett: "Wenn man mich jetzt aufgestellt hätte als Gesundheitsminister, wär' ich wahrscheinlich nicht erfolgreich gewesen, die Leute hätten gefragt 'wieso wird der Gesundheitsminister?'"
Staatsanwaltschaft hat angeblich „Datenträger verloren“ – Gießener Antifa-Prügler gehen straffrei aus
Der deutsche Rechtsstaat verliert zunehmend das Vertrauen der Bürger. Der Grund liegt in der wachsenden Wahrnehmung selektiver Justiz: Linke Gewalt wird oft milde oder gar nicht verfolgt, während kritische Meinungsäußerungen von rechts mit voller Härte geahndet werden.
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Der Focus hat meinen Beitrag zum Suizid-Fall „Stade“ aufgegriffen und neu veröffentlicht. Vielen Dank.
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Nach 40 Jahren im öffentlichen Dienst und jahrelanger Erfahrung als JVA-Arzt sage ich ganz deutlich: Hier passen entscheidende Dinge nicht zusammen. Was ist da wirklich passiert?
Das Video zeigt, wie schwer es selbst den betroffenen Eltern des vom Afghanen ermordeten Studenten Marius aus Trier fällt, den Elefanten beim Namen zu nennen und endlich Klartext zu sprechen.
Als Arzt mit jahrelanger Erfahrung in einer JVA habe ich Fragen zu dem Suizid, über den aktuell berichtet wird. Wenn man sich anschaut, was da in Bremervörde gelaufen sein soll, platzt jedem, der auch nur ansatzweise Ahnung von Vollzugsmedizin hat, der Kragen.
Sollten sich meine Befürchtungen bewahrheiten, wäre das ein Desaster mit Ansage – entstanden aus einer haarsträubenden Mischung aus administrativer und medizinischer Ahnungslosigkeit, organisatorischer Faulheit und naiver Gläubigkeit.
Wer nach gerade einmal 22 Tagen U-Haft und einem mutmaßlichen Sechsfachmord auf das schlichte Wort eines Insassen vertraut haben sollte, der angab, nicht mehr suizidal zu sein, hätte fahrlässig gehandelt. Anders wäre es ja nicht zu erklären, dass der Verstorbene sich in einer Einzelzelle suizidieren konnte.
Jeder Arzt, der auch nur ein paar Wochen Dienst in einer Haftanstalt geschoben hat, kennt dieses Phänomen: Wenn die initiale Gefühlslage nach der Tat langsam in die harte Realität übergeht und dem Täter klar wird, dass vor ihm nur noch lebenslange Haft und die Sicherungsverwahrung liegen könnten, schnellt das Suizidrisiko steil nach oben.
In genau dieser Phase geben sich viele Insassen plötzlich vollkommen angepasst, ruhig und kooperativ. Sie sagen genau das, was das Personal hören will, um aus den Verschärfungen herauszukommen.
Sollte die JVA-Führung mithilfe des ärztlichen bzw. psychologischen Dienstes voreilig Entwarnung gegeben haben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung gewesen. Das ließe sich im Nachhinein natürlich schwer widerlegen, schützte den Verantwortlichen juristisch den Rücken und entlarvte gleichzeitig eine völlige Überforderung mit den Grundlagen der Vollzugsmedizin bzw. Vollzugspsychologie.
Dass man diesen Mann nicht monatelang im besonders gesicherten Haftraum ohne Hängepunkte und in reißfester Kleidung hätte unterbringen können, ist vollzugsrechtlich nachvollziehbar.
Aber sollte man den Schritt von der Krisenintervention direkt in die einfache Einzelzelle gemacht haben, hätte man von den Abläufen hinter den Gittern offenbar wenig verstanden.
Eine Einzelzelle ist für einen Inhaftierten mit vorherigen Suizidabsichten in dieser Phase keine Schutzmaßnahme, sondern eine Einladung. Man gäbe ihm stundenlange, ungestörte Zeitfenster, um in aller Ruhe Pläne zu schmieden und sie umzusetzen.
Die simpelste, effektivste und fachlich einzig logische Lösung wäre ein Raum mit einer 24-Stunden-Videoüberwachung gewesen. Ist so ein Raum nicht verfügbar, dann wäre eine Mehrpersonen- oder Doppelbelegung geboten gewesen.
Eine Gemeinschaftszelle hätte den Vorteil einer dauerhaften sozialen Kontrolle, weil kaum ein Mitinhaftierter tatenlos zusähe, wie sich jemand im Raum ein Laken verknotet oder nachts verdächtig hantiert. Wenn diese Option verworfen wurde, weil eine Doppelbelegung in der U-Haft Aufwand bedeutet und die Belegungsplanung Arbeit macht, hätte man sich schlicht für den bequemsten Weg entschieden: Einzelzelle, Tür zu, fertig.
Wenn man sich dann noch anschaut, dass der Notarzt morgens um kurz nach sechs Uhr nur noch den Tod feststellen konnte und die Leiche bereits ausgekühlt gewesen sein soll, muss man sich ernsthaft fragen, was in dieser Nachtschicht tatsächlich kontrolliert wurde.
Ja, Strangulationsvorgänge können, wenn sie gut geplant sind, auch schnell gehen. Wer nachts vorschriftsmäßig die sogenannte Lebendkontrolle durchführt, dem könnte jedoch das Zurechtlegen nutzbarer Utensilien auffallen. Dem könnte eine Vorbereitung zu einem Suizid auffallen.
Sollten da stattdessen nur Alibi-Kontrollen gelaufen sein, bei denen das Häkchen im Buch schneller gesetzt wurde, als der Schritt zur Zellentür gemacht wurde, passte das nahtlos ins Gesamtbild.
Es stimmt, zwischen jeder Kontrolle – auch wenn sie engmaschig ist – gibt es eine nutzbare Lücke. Wenn der Leichnam aber schon wie berichtet abgekühlt ist, im Sommer bei Zimmertemperatur, dann spricht vieles dafür, dass es beispielsweise keine Kontrollen im 15-Minuten-Takt gab. Wenn dem so war, weshalb war das nicht leistbar? Zu wenig Personal? Das wäre wohl die naheliegende Erklärung, sollte das so zutreffen.
Das Justizministerium lenkt jetzt brav ab und verweist auf laufende Ermittlungen, aber der politische und rechtliche Schaden ist bereits da. Sollte der Staat hier versagt haben, hätte er erst die Opfer vor der Tat nicht geschützt und danach den mutmaßlichen Täter nicht vor sich selbst, um ihn wenigstens vor Gericht zu stellen.
Den Angehörigen der sechs Opfer würde durch eine solche Schlamperei die einzige Chance genommen, im Rahmen eines öffentlichen Prozesses jemals zu erfahren, warum ihre Familien zerstört wurden. Und genau deshalb ist dieses mutmaßliche Behördenversagen der perfekte Nährboden für Spekulationen.
Wenn der Staat bei der Sicherung des wichtigsten U-Häftlings des Landes derart versagen sollte, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Öffentlichkeit Vertuschung wittert und das Vertrauen in die Justiz komplett verliert.
Mit der Zurückweisung einer 2G+-Organklage beweist das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung komplett von der Realität verabschiedet hat. In Karlsruhe findet seit Jahren kein medizinischer Erkenntniszuwachs rund um Corona statt. Aus dem Beschluss: «Nach der damals aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage war davon auszugehen, dass geimpfte und genesene Personen sich seltener mit dem Coronavirus infizierten und im Fall einer Infektion weniger und nur für einen kürzeren Zeitraum infektiös waren als Personen, die noch keinen Kontakt mit dem Virus hatten. Die Beschränkung einer Personengruppe in einem Raum oder bei einer Veranstaltung auf Geimpfte und Genesene galt daher als geeignet, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.» Die 2G+-Regel wurde aufgrund der Omikron-Variante eingeführt. Selbst Lauterbach hat bereits zugegeben, dass die Impfung bei dieser Variante keinen Infektionsschutz bietet. Die Richter in Karlsruhe scheinen jedoch nicht in der Lage zu sein, einen Sachverhalt angemessen zu ermitteln. Bereits im September 2021 wusste man im RKI, dass Geimpfte die gleiche Viruslast im oberen Respirationstrakt tragen wie Ungeimpfte. Und das war weit vor der milderen Omikronvariante.
Da Geimpfte auch ansteckend sein können, war die 2G+ Regel sozusagen eigentlich ein riskantes Manöver. Derungeimpfte Antragsteller durfte am 27. Januar 2022 am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus bei einer Gedenkstunde im Bundestag demnach nicht teilnehmen. Auf der Tribüne saßen teilweise hochalte Holocaust-Überlebende, die natürlich zur Risikogruppe gehörten. Dreifach Geimpfte, die weiterhin ansteckend sein können, durften jedoch ohne Mindestabstand dort Platz nehmen und dem Narrativ der Bundesregierung folgend diese verletzliche Gruppe in Gefahr bringen.
11 AfD-Kandidaten sollen von der Wahl ausgeschlossen werden, weil "sie der AfD angehören", so die Begründung. In Niedersachsen entscheidet die Geheimpolizei, wer gewählt werden darf. Kein Skandal, sondern das Ende der Demokratie. https://t.co/m9TRgFfcgA
Prof. Volker Boehme-Neßler hat vollkommen recht: Es ist ein demokratischer Skandal, wenn ein AfD-Kandidat unter fadenscheinigen Gründen durch ein Verwaltungsgremium, das von konkurrierenden Parteien besetzt ist, von Wahlen ausgeschlossen wird. Ein noch größerer Skandal ist, dass das politisch-mefiale Estsblishment dieses verfassungsfeindliche Verhalten als normal ansieht. Wir steuern auf eine schwere Verfassungskrise zu.
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Der willkürliche Wahlausschluss gegen Martin Sichert ist ein Frontalangriff auf die Demokratie. Die etablierten Parteien und der von ihnen gesteuerte VS sabotieren das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl. Das sind die wahren Verfassungsfeinde!
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Mitte Juni wurde Bothe mitgeteilt, dass seine Verfassungstreue geprüft werden soll. Nun liegt die Stellungnahme des Innenministeriums unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor. Das Schreiben liegt NIUS vor.
Ergebnis der Prüfung sei, „dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie Bothe in einem Schreiben der Kreiswahlleitung mitgeteilt wird. Damit erfülle er nicht die Voraussetzungen, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13. September zugelassen zu werden.
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@niusde_ Es geht weiter in Niedersachsen: Wieder wurde die AfD von einer Wahl ausgeschlossen: Reinhild Goes (AfD) wurde vom Gemeindewahlausschuss nicht als Kandidatin zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen.
Rot-Grün hat in Niedersachsen ein perfides Verfahren entwickelt, um AfD-Kandidaten von kommunalen Spitzenämtern fernzuhalten. Das beweist dieses Video. Der eigentlich zuständige kommunale Wahlausschuss schließt Martin Sichert (AfD) von der Landratswahl im Kreis Friesland aus. Doch der Ausschussvorsitzende, Rechtsdezernent Bernd Niebuhr, spricht aus Versehen von einer "Entscheidung" des SPD-geführten Innenministeriums. Sein Ausschuss nickt diese Entscheidung nur ab.
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Niemand sollte sich täuschen: Die linksextreme Gewalt, die gerade heraufbeschworen wird, richtet sich nicht gegen Neonazi-Glatzköpfe mit Baseball-Schlägern, sondern gegen jeden Bürgerlichen, der aufmuckt - wie „Widersetzen“ jüngst klarstellte.
Linksextreme Gewalt richtete sich nie wirklich in erster Linke gegen „den Faschismus“, sondern gegen das System - auch in der Weimarer Republik. Unter 34 Mordopfern der RAF findet sich kein einziger Neonazi.
Exklusiv aus dem Wahlausschuss Friesland. Zum ersten Mal in der Geschichte der BRD wurde in Niedersachsen ein Bewerber vor der Wahl aus politisch motivierten Gründen ausgeschlossen.
Das hier sind 3 Minuten von einer Viertelstunde Videomaterial. Für alle die am gesamten Material aus dem Wahlausschuss interessiert sind, schreibt mir eine Mail an [email protected] und ich sende Euch das gerne zu.
Herzlichen Dank für die große Welle der Solidarität, die mich seit gestern erreicht hat! Lasst uns gemeinsam für freie und gleiche Wahlen kämpfen!
https://t.co/w7BvN98fG7💙🇩🇪
Sogar Grünen-Chefin @fbrantner versteht, dass der Schuldenkurs von Merz und Klingbeil eine ruinöse Sackgasse ist. Aber halt, wer hat diese Schulden denn durch die GG-Änderung im abgewählten Bundestag ermöglicht? Natürlich @Die_Gruenen! Ist das nun heuchlerisch oder infantil?