Das ist rechtlich hochproblematisch und nicht sinnvoll. Art. 5 Abs. 1 GG sagt klar: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Der Staat darf keinem privaten Podcaster vorschreiben, wie er auf Aussagen eines Gastes reagiert oder Inhalte nachträglich ändern muss. Das ist ein direkter Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die Behörde dehnt hier ihre Macht aus und spielt sich als Wahrheitswächter auf und das ohne richterliche Entscheidung. Ob eine Gäste-Aussage strafrechtlich relevant ist, gehört vor Gerichte, nicht vor eine Medienanstalt. Solche Übergriffe schaffen übrigens keine „bessere Demokratie“, sondern Angst vor unabhängigen Stimmen.
@jmy2ct@ProfRieck@GoeringEckardt Es läuft aber anders:
Ali gibt den Ölkonzernen 16 Äpfel.
Die Ölkonzerne geben Ali 6 Äpfel Rabatt auf den Spritpreis.
Wieviele Äpfel hat Ali dann weniger als vorher?
Wieviele Äpfel haben die Ölkonzerne dann mehr als vorher?