@elbphilharmonie AGB der @elbphilharmonie „17.3. Macht die Vermieterin von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch oder führt der Mieter die Veranstaltung aus einem nicht von der Vermieterin zu vertretenden Grund nicht durch, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet