@larscx Das ist so ein Witz. Das Merkblatt zur Anmeldung ist so veraltet, dass man die Anforderungen gar nicht mehr erfüllen kann. Man bräuchte angeblich die Kopie einer Geburtsurkunde, die darf man aber nicht mehr kopieren und nur originale Geburtsurkunden beantragen.
@BundesFSJura Bei der Frage nach den Noten im Schwerpunkt muss man eine bestimmte Note angeben und kann nicht darauf verweisen noch keine Schwerpunktleistungen erbracht zu haben.
@DonnieOsullivan @varion Das ist Übrigens rechtswidrig. Abos die durch durch das klicken von Buttons auf Websites abgeschlossen werden können, müssen in auch durch das klicken von Buttons gekündigt werden können. Darum muss man nach § 312k VI BGB als Verbraucher keine Kündigungsfrist einhalten.