Wirtschaftsinformatiker + Jurist mit Interesse an IT, Recht, Wirtschaft und Politik. Forschungsschwerpunkt: Recht der Kryptowerte
Derzeit Rechtsreferendar in MV
@historycubanist@BrennpunktUA@Inclutus Wie gesagt, ich glaube, mit "Redeverboten" schadet man der Freiheit am meisten. Denn dann beginnt der Streit darüber, wer künftig noch reden darf. Und es ist ja völlig offen, wer sich da dann durchsetzt. Und Hess wurde ja nicht eingesperrt, damit er nicht redet.
@historycubanist@BrennpunktUA@Inclutus Möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich. Aber zum Glück hat uns in den westlichen Systemen ein "Betriebsunfall der Geschichte" ein ziemlich gutes Instituionensystem geschenkt. Das kann ziemlich viel abfedern und ist es daher wert, es zu verteidigen.
@historycubanist@BrennpunktUA@Inclutus Ist mir alles ein Begriff, wie auch das "Toleranz-Paradoxon" meines Lieblingsphilosophen Karl Popper. Überzeugt mich alles als Idee. Ich sehe nur die Voraussetzungen für eine Beschränkung von Freiheit zu deren Verteidigung nicht erfüllt, wenn es nur um Worte geht.
@JuliusBetschka Er wird ganz demütig allen Parteien Gespräche anbieten. Mein Tipp: In der üblichen Runde der Spitzenkandidaten der Tagesschau um 20 Uhr, direkt an Schulze gewandt. Der weiß genau, dass er binnen zwei Sekunden empört zurückweisen muss, sonst fliegen die ersten Steine in CDU-Büros
@historycubanist@BrennpunktUA@Inclutus Kein nur denkbares gesprochenes Wort macht mir so viel Angst wie die Vorstellung, dass es eine Institution gibt, die verbindlich entscheiden darf, wer "die Fresse zu halten hat" und wer nicht. Aber das kann man natürlich anders sehen, auch das ist Meinungsfreiheit.
@historycubanist@BrennpunktUA@Inclutus Entweder man ist für freie Rede oder man ist es nicht. Das demokratische System mit allgemeinem Wahlrecht basiert ja auf der Prämisse, dass zumindest die meisten Menschen über genug Urteilsfähigkeit verfügen, sich umfassend informieren und am Ende vernünftige Schlüsse ziehen.
@NikolausBlome Als ob die Strategen der AfD diesen Elfmeter ohne Torwart liegen lassen würden, insbesondere der CDU auf offener Bühne in größter gespielter Demut ergebnisoffene Gespräche über eine wie auch immer gestaltete Zusammenarbeit zum Wohle des Landes Sachsen-Anhalt anzubieten...
@77_chapulin@MitAktien So wie ich den Artikel lese, haben sie im Heim gesagt, die Unterlagen seien "geschreddert" worden. Die Info, dass stattdessen mit dem Wahlschein gewählt worden sei, soll aus dem Wahlamt stammen. Was ich nicht für glaubwürdig halte.
@77_chapulin@MitAktien Was hat das jetzt mit der Frage zu tun, ob bereits HEUTE ein Wahlamt Auskunft darüber geben kann, welche Wahlscheine in einem Wahlbrief schon wieder zurückgekommen sind?
@77_chapulin@MitAktien In Sachsen-Anhalt läuft es jedenfalls nicht so. Dort werden die Wahlbriefe völlig ungeöffnet gesammelt bis zum Wahltag. Für das Wählerverzeichnis ist auch die Nutzung des Wahlscheins irrelevant, entscheidend ist dafür nur die Ausstellung, bereits die entfaltet Sperrwirkung.
@77_chapulin@MitAktien Wie sollte das Wahlamt erkennen, dass die Unterlagen schon wieder dort gelandet sind? Die Briefe sehen von außen alle gleich aus, und sie dürfen ja nicht geöffnet werden (§ 66 Abs. 1 LWO LSA).
@77_chapulin@MitAktien Ok. Die Wahl ist aber erst am Sonntag. Daher kann HEUTE noch niemand wissen, ob jemand, der Briefwahl beantragt hat, schon per Briefwahl gewählt hat oder nicht. Der Artikel behauptet aber genau das, insofern ist die dort erzählte Geschichte wenig glaubwürdig.
@77_chapulin@MitAktien Ich habe Briefwahl beantragt, die Stadt hat mir daraufhin einen Wahlschein zugeschickt. Das haben Sie im Wählerverzeichnis bei meinem Namen vermerkt. Aber ob ich den Wahlbrief zurückgeschickt habe und der dort liegt, oder ob die Unterlagen z. B. noch bei mir liegen, weiß niemand.
@flying__nemo@PapkeGerhard Stimmt, das Problem dürfte eher klein sein. Allerdings haben die Faktenchecker von ARD und Co. doch behauptet, es gäbe gar kein Problem mit der Briefwahl. "Ein kleines Problem" und "gar kein Problem" schließt sich gegenseitig aus.
@NilsFleischer63@Selber__Denker@apollo_news_de Zumindest nicht, wenn sie dort weder lügen noch gegen die Anordnung des § 66 Abs. 1 LWO LSA verstoßen, wonach die eingehenden Wahlbriefe verschlossen zu sammeln und bis zum Wahltag zu verwahren sind.
@Selber__Denker@NilsFleischer63@apollo_news_de Der Kritik an der Briefwahl generell schließe ich mich aber an. Es sollte dann schon die Möglichkeit geben, in der Botschaft im Ausland oder vorab im Rathaus zu wählen. Aber eben nur persönlich und direkt vor Ort.
@Selber__Denker@NilsFleischer63@apollo_news_de Die einzige Grundlage für diese Behauptung in dem Artikel ist die Aussage des Neffen. Vielleicht hat der die Aussage des Wahltamts falsch verstanden, auch ein bewusstes Lügen ist ja nicht auszuschließen.
@Martina__SchaLu@Selber__Denker@apollo_news_de Bei Erteilung des Wahlscheins wird im Wählerverzeichnis für das jeweilige Wahllokal ein Sperrvermerk eingetragen. Wer so einen Vermerk hat, darf im Wahllokal nur wählen, wenn er den Wahlschein vorlegt (was ja bedeutet, dass er nicht wirksam per Brief gewählt haben kann)