Die AfD verletzt das Demokratieprinzip, indem sie "politische Gegner unterdrücken und Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen lassen will", so lautet ein Vorwurf in dem neuen ominösen AfD-Gutachten.
Der Vorwurf, man wolle "politische Gegner unterdrücken", ist besonders witzig aus dem Mund von Leuten, die die größte Oppositionspartei in Deutschland verbieten wollen, die von über 10 Millionen Bürgern gewählt wird.
Und es verstoße gegen das Demokratieprinzip, Politiker strafrechtlich verfolgen zu wollen - das sagen Leute, die nur zu gern Donald Trump, Viktor Orban oder auch Björn Höcke in den Knast stecken würden.
Diese linksgrünen NGO-Aktivisten sind also gemäß ihrer eigenen Definition selbst hochgradig grundgesetzwidrig eingestellt - Verfassungsfeinde!
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren!
Das Gutachten von "Freiheitsrechte" über ein AfD Verbot analysiert!
Wissen Sie, wofür man ein 3000-seitiges Gutachten erstellen muss, um zu beweisen, dass die AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert?
Wenn man absolut gar nichts gefunden hat. Hat man einen handfesten Beweis, reicht ein 5-seitiges Gutachten.
Deswegen wusste ich ganz genau, was die KI auf diese Frage ausspucken wird. Ganz genau so wie beim 1000-seitigen Verfassungsschutzbericht zuvor.
Man kann der AfD weder nachweisen, dass sie die parlamentarische Demokratie abschaffen will, noch grundgesetzwidrig handelt, noch dass sie die FDGO abschaffen will.
Also macht Freiheitsrechte das, was alle bisher getan haben: Sie versuchen es über die etwas nebulöse „Beeinträchtigung der FDGO“.
Die FDGO besteht aus den drei Pfeilern des Grundgesetzes: Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip.
Das Gutachten konnte keine Beweise für eine Beeinträchtigung des Demokratieprinzips oder Rechtsstaatsprinzips finden.
Also bleibt der Anklagepunkt Beeinträchtigung der Menschenwürde.
Gut, und wie beeinträchtigt die AfD die Menschenwürde?
1. Sie behauptet, es gäbe ein deutsches Volk (steht buchstäblich über dem Bundestag).
2. Sie fordert Kopftuchverbot und Verbot von Muezzinrufen (will keine kulturfremde Frauenunterdrückung und Lärmbelästigung).
3. Schutzsuchende: Leistungskürzungen, Einschränkungen der Gesundheitsversorgung, segregierte Schulklassen und Abschiebungen auch in Staaten mit unmenschlichen Haft- oder Folterbedingungen („Schutzsuchende“, von denen nach deutschem und europäischem Recht fast kein einziger hier sein dürfte).
4. Verschiedene Forderungen und Äußerungen gegenüber trans- und homosexuellen Menschen als Herabwürdigung (die normale Familie war bis vor ein paar Jahren noch besonders gesetzlich geschützt).
Fassen wir das Gutachten zusammen:
- Die AfD will die parlamentarische Grundordnung nicht abschaffen.
- Die AfD ist nicht grundgesetzwidrig.
- Die AfD will die FDGO nicht abschaffen.
- Die AfD beeinträchtigt nicht das Demokratieprinzip.
- Die AfD beeinträchtigt nicht das Rechtsstaatsprinzip.
Jetzt kommt’s: Die AfD will sich an bestehende Gesetze halten, die deutsche Kultur schützen – und ja, anscheinend hat mal ein AfDler auf Facebook jemanden einen Schwuli genannt.
Und das gefährdet angeblich die Menschenwürdesituation in Deutschland.
Das war’s!
3000 Seiten und man konnte es immer noch nicht beweisen, genau wie in den letzten 10 Gutachten und Verfassungschutzberichten zuvor.
Wir freuen uns auf das nächste Gutachten. Das hat dann vermutlich 10.000 Seiten in denen ebenfalls nichts steht.
https://t.co/PsJIdVXFlh
@welt Und ein BWLer kann das natürlich auch.
Ich bin in Friedrichroda geboren. Wenn ich überlege, wer da so alles herkommt, muss ich mich ja schon fast schämen.
@klfeuerfalter Die Frage ist ja, wie der Richter seine Entscheidung begründet hat.
Gibt es einen vernünftigen Grund dafür? Ich kann mir beim besten Willen keinen vorstellen.
Ich weiß nicht, ob die sich mit dem "Gutachten" am Ende einen Gefallen getan haben.
Mit der Zeit wird da soviel hahnebüchener Blödsinn veröffentlicht werden, dass man sich nur lächerlich macht.
Aber sie folgen ja dem Prinzip, dass man nur genug Dreck werfen muss, irgendwas bleibt ja immer hängen.
Drygala hat recht. Das Gutachten ist politischer Natur, liefert direkt einen Kettenbrief dazu, den man Abgeordneten schicken kann usw.
Aber auch wenn man inhaltlich reinguckt, ist das teilweise absurd. Die rechnen offenbar damit, dass keiner großartig Bock hat, die neuesten tausenden Seiten durchzulesen, warum die AfD nun wieder verfassungswidrig sein soll.
Aber das Schlimmste ist, dass Medien wie Spiegel und SZ einfach so tun, als sei das irgendwie ein neutraler Verein.
Ganz ehrlich? Ich werde die AfD auch nach diesem Unsinn nicht wählen. Nicht, weil der Spiegel mantramäßig runterrattert, dass das die neue NSDAP sei. Oder weil die SZ ein grünes Gutachten als „Wissenschaft“ verkauft. Sondern weil ich mit denen politisch nichts anfangen kann.
Aber diese Aktivisten im Journalistenpelz scheinen einfach zu vergessen, dass man das Vertrauen in die „Mainstream-Medien“ auch verlieren kann, ohne dabei blau zu wählen.
Es ist einfach so VÖLLIG offensichtlich, dass nun die Kampagnen gegen die AfD starten, weil man Schiss hat, dass sie in zehn Wochen in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit holen könnte. Jeder, der das nicht sieht, ist in meinen Augen wirklich dumm wie Scheiße. Ernsthaft ...
Ich habe das „AfD-Gutachten“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf https://t.co/jdK9tiD5T4 durch KI auswerten lassen und wie erwartet ist es kein seriöses juristisches Werk. Es ist ein politisches Kampfinstrument, das unter dem Deckmantel von „Wissenschaft“ und „1500 Seiten mit 2500 Quellen“ versucht, eine Oppositionspartei mundtot zu machen.
Die GFF – eine aktivistische NGO, die strategisch gegen rechte und konservative Positionen vorgeht – hat mit Crowdfunding von über 20.000 Spendern ein Dokument fabriziert, das die AfD als „verfassungswidrig“ brandmarkt und ein Verbotsverfahren für „wahrscheinlich erfolgreich“ hält. Das ist kein neutrales Gutachten. Es ist Lawfare: der Versuch, politische Niederlagen auf dem Wahlzettel durch juristische Tricks auszugleichen.
Methodische und inhaltliche Mängel:
Die Analyse von 2,9 Millionen Social-Media-Posts, Parlamentsdokumenten etc. klingt beeindruckend. In Wahrheit ist es klassische Cherry-Picking- und Generalisierungsarbeit. Radikale Einzelfälle und Statements einzelner Funktionäre (manche zweifellos problematisch) werden zur offiziellen Parteilinie hochstilisiert. Das offizielle AfD-Programm und Parteitagsbeschlüsse werden dagegen heruntergespielt.
Konkret:
➡️„Ethnisch-kulturelles Volksverständnis“ und „Remigration“: Die GFF unterstellt kollektive Ausbürgerungen und Massendeportationen von Millionen Muslimen oder Deutschen mit Migrationshintergrund. Das AfD-Programm sagt das Gegenteil: Remigration bedeutet konsequente Abschiebung von Ausreisepflichtigen, abgelehnten Asylbewerbern und straffällig gewordenen Ausländern – also Rechtsdurchsetzung oder verfassungskonforme Verschärfung. Deutsche Staatsbürger (egal welcher Herkunft) bleiben explizit Teil des Staatsvolks. Die GFF betreibt hier bewusste Verdrehung.
➡️„Menschenunwürdige Abschiebepraxis“ und „nur Brot, Bett, Seife“: Strenge Asyl- und Rückführungspolitik (schnelle Verfahren, reduzierte Anreize, Abschiebung auch in schwierige Länder bei Kriminellen) ist in Dänemark, Australien oder Italien Standard. Sie verletzt nicht Art. 1 GG. Human Dignity wird hier inflationär missbraucht, um jede restriktive Migrationspolitik als „verfassungswidrig“ zu diffamieren. Die Realität – gescheiterte Integration, Parallelgesellschaften, Kriminalitätsüberrepräsentanz bestimmter Gruppen in offiziellen BKA-Statistiken, enorme Sozialkosten – wird ignoriert oder als irrelevant abgetan.
➡️„Verfolgung politischer Gegner“: Forderungen einzelner AfD-Politiker, Merkel oder Scholz für katastrophale Entscheidungen (2015 Grenzöffnung und Folgen) zur Rechenschaft zu ziehen, werden als Angriff auf die Demokratie dargestellt. Scharfe (manchmal maßlose) Rhetorik ist in der Demokratie erlaubt. Umgekehrt fordern linke Akteure regelmäßig harte Maßnahmen gegen „Klimaleugner“, „Rechte“ oder bestimmte Meinungen – ohne dass jemand ein Verbotsgutachten schreibt.
➡️ Vergleich mit der NPD: Lächerlich. Die NPD war eine winzige, offen neonazistische Splittergruppe ohne reale Macht. Die AfD ist eine Massenpartei mit zweistelliger Wählerunterstützung, gewählten Abgeordneten und Regierungsbeteiligungspotenzial in Ostländern. Sie agiert im System, auch wenn sie es scharf kritisiert.
Das eigentliche Problem: Politische Motivation statt Recht:
Die GFF behauptet „ergebnisoffen“ und „wissenschaftlichen Standards“ zu arbeiten. Das ist PR. Die Organisation hat eine klare Agenda: Sie betreibt „strategische Prozessführung“ für „Demokratie“ – was in der Praxis oft heißt, rechte Positionen zu delegitimieren und zu bekämpfen. Ein Gutachten, das schon vor Fertigstellung das gewünschte Ergebnis (AfD = verfassungswidrig) signalisiert und von ideologisch einseitigen Spendern finanziert wird, ist kein Beweis, sondern ein Bekenntnis.
Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG hat in Deutschland bewusst extrem hohe Hürden. Bisher wurden nur zwei winzige Parteien verboten. Die AfD erfüllt die Kriterien (aktives, aggressives Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Erfolgsaussicht) nicht. Sie ist eine Reaktion auf reale Politikversagen: Masseneinwanderung mit Integrationsproblemen, demografischer Wandel, Energiewende-Kosten, Vertrauensverlust in Institutionen. Sie zu verbieten, würde nicht die Verfassung schützen, sondern den Wählerwillen von Millionen Menschen missachten und das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zerstören.
Dieses „Gutachten“ ist ein Dokument der Angst. Die etablierten Kräfte und ihre zivilgesellschaftlichen Hilfstruppen haben die Debatte über Migration, Identität, Sicherheit und Demografie jahrelang unterdrückt oder als „rechts“ diffamiert. Jetzt, wo die AfD davon profitiert und stark ist, soll sie per Gutachten und Verbotsdrohung ausgeschaltet werden.
Das ist nicht Verteidigung der Demokratie. Das ist deren Aushöhlung durch juristische und mediale Macht. Wer echte Verfassungsfeinde bekämpfen will, sollte bei den Ursachen ansetzen: bei gescheiterten Politiken, nicht bei der Partei, die sie benennt. Dieses GFF-Papier ist ein Angriff auf den Pluralismus – schärfer und gefährlicher als vieles, was es selbst kritisiert.
@YveK22@bundeskanzler so sieht also die #Migrationswende aus.
Damit brüsten Sie sich? Im Ernst?
Würden Sie sich wirklich für Ihr #Stimmvieh interessieren, würden Verfahren genau so wie oben beschrieben durchgeführt werden. Seit dem ersten Tag Ihres Amtsantritts.
Mindestens vier Mädchen im Alter von 12 bis 14 Jahren wurden am vergangenen Samstagnachmittag in einem Schwimmbad in Schwäbisch Gmünd Opfer sexueller Übergriffe. Tatverdächtig ist ein 21-jähriger Afghane. Er soll den Mädchen nicht nur an den Hintern und Oberschenkel gefasst haben. Er wollte wohl auch die Bikini-Unterteile herunterziehen. Bei einem Mädchen soll er zudem versucht haben, mit den Fingern in den Intimbereich einzudringen, was bedeutet, dass es sich aus rechtlicher Sicht um eine versuchte Vergewaltigung handeln dürfte.
Der Tatverdächtige wurde zwar festgenommen, die Staatsanwaltschaft beantragte auch einen Haftbefehl, aber der zuständige Richter setzte ihn außer Vollzug. Der Kerl rennt also weiterhin frei unter uns herum. Die Auflage, keine Freibäder aufzusuchen, wird ihn mit Sicherheit wenig interessieren, zumal das gar nicht kontrolliert werden kann. Meine Güte, sperrt solche Leute doch weg und schiebt sie ab.
Für solche Personen braucht es die Möglichkeit eines Eilverfahrens, in dem nicht nur wegen der begangenen Straftat verhandelt wird, sondern auch der mögliche Aufenthaltstitel entzogen und zeitlich unbefristete Abschiebehaft angeordnet werden kann. Warum müssen wir diese Täter weiter hier erdulden und finanzieren?
@clueles43767396@allwemmser@MiRo_SPD Dann nenne mal ein muslimisches Land, bei denen die Grundrechte überhaupt annähernd mit denen unserer vergleichbar wären. Ein einziges.
@Georg_Pazderski Also ich finde das ist #Rassismus in Reinkultur.
Damit unterstellt man unseren farbigen Mitbürgern, dass sie ihre weißen Frauen mit dem Kind sitzen lassen.
Oder ist das OK, weil das dann die Rache für die Jahrhunderte alte Unterdrückung ist?
Jetzt bin ich verwirrt.
BREAKING NIUS: Der letzte Rest Reputation des Lügen-Spiegel liegt in Trümmern. Die Deepfake-Vorwürfe gegen Christian Ulmen waren erfunden - und sind vom Oberlandesgericht Hamburg verboten worden!